…nähere Untersuchungen im Rechtsbereich erkennbare offensichtliche Unrichtigkeit liegen zB bei einer Teilwertabschreibung bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner, bei einer Absetzung einer Einmalzahlung als Rente etc., Abzug von Unterhaltszahlungen als Betriebsausgabe, Vorsteuerabzug für Opel Zafira, etc., vor (vgl. Ritz/Koran, BAO, § 293b, Rz. 3). Unrichtigkeiten hingegen…
…die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen (vgl. VwGH 22.12.2004, 2004/15/0126, 23.9.2005, 2002/15/0198 und 19.9.2013, 2011/15/0107). Eine offensichtliche Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich…
…die Abgabenbehörde mit Bescheid vom 24. November 2005 zugunsten der Beschwerdeführerin Abgabenschuldigkeiten im Gesamtausmaß von 2,040.120,19 € gelöscht hat und dieser Betrag der Besteuerung zu unterziehen ist. Das mehrfach ungeprüfte Übernehmen einer offensichtlichen Unrichtigkeit steht einer Berichtigung nach § 293b BAO nicht entgegen…
…konkreten Sachverhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit nicht vorliegt. Eine solche liegt immer nur dann vor, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Aber schon aus der Bescheidbegründung geht klar hervor, dass die offensichtliche Unrichtigkeit im Rechtsbereich (obige Fragestellungen…
…Berichtigung von Bescheiden insoweit, als deren Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Dies ist/war im konkreten Fall NICHT möglich; die Voraussetzungen…
…nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (Ritz/Koran, BAO7, § 293b Rz 5, mwN). Die offensichtliche Unrichtigkeit muss sich aus den Erklärungen und dem Verwaltungsakt des betreffenden Steuerpflichtigen ergeben (vgl. VwGH 15.9.2016, Ro 2014/15/0015, mwN). Unrichtigkeiten…
…die unterlaufene Unrichtigkeit auf eine ungeprüfte Übernahme der Daten der Abgabenerklärung zurückzuführen ist. Die Bestimmung ist aber nicht auf solche Fälle beschränkt (VwGH 28. 5. 2009, 2007/15/0285). Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich…
…Zweifel mit einer Rechtswidrigkeit belastet. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes kann hinsichtlich der Jahre 2010 und 2011 jedoch nicht von einer aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeit ausgegangen werden. Die offensichtlich im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer 2013 festgestellte Tatsache, dass die vom Beschwerdeführer erklärten…
…0098). Stoll setzt hinsichtlich der Qualifizierung als offensichtliche Unrichtigkeit voraus, dass sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (Stoll, BAO-Kommentar, 1994, S 2831). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Unrichtigkeit ist jener der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides…
…11.2017 und 09.10.2018 dem Finanzamt bereits im Wege der Erlassung des Erstbescheides vom 28.01.2019 bekannt gewesen seien. Eine Unrichtigkeit sei dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sei (zB VwGH 18…
…2831). Nach stR des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine offensichtliche Unrichtigkeit vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne weitere, über den vorliegenden Akteninhalt hinausreichende, Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist, das heißt, dass die Unrichtigkeit der in der Abgabenerklärung vertretenen Rechtsauffassung für die Behörde…
…2 NoVA sowie aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung nicht erforderlich. Auch daraus ist erkennbar, dass keine offensichtliche Unrichtigkeit im Rechtsbereich, sondern eine offene Rechtsfrage vorliegt, die nicht gemäß § 293b BAO beseitigbar ist. Materiell rechtliche Rechtswidrigkeit der Bescheide über die Festsetzung der…
…Rz 1). (2) Eine Unrichtigkeit ist dann nicht offensichtlich, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht (Ritz, BAO, § 293b Rz 2). (3) Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist bzw die Abgabenbehörde bei…
…ohne nähere Untersuchungen (im Rechtsbereich) und ohne besondere Erhebungen (im Tatsachenbereich) deutlich zu erkennen sei. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liege dann vor, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen. Sei die Unrichtigkeit erst nach Durchführung…
…180). Offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (Stoll, BAO, 2831). § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt und diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies…
…nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist ( Stoll, BAO, 2831; VwGH 28.1.1997, 93/14/0113; 9.7.1997, 95/13/0124; 16.12.2003, 2003/15/0110; 18.3.2004, 2003/15/0049). Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor…
…98/13/0180, und VwGH 22.4.1998, 93/13/0277). Eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO liegt somit vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (vgl. VwGH 16.12.2003, 2003/15/0110…
…unterlaufene (von der Behörde übernommene) offensichtliche Unrichtigkeiten berichtigen zu lassen (vgl. BFG vom 27.06.2023, RV/5101786/2018; Ritz/Koran, BAO8, § 293b Rz 1). Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (vgl…
…bzw. deren Erklärungsfolgen eine offensichtliche Unrichtigkeit darstellen kann. Wie oben zur Nachversteuerung ausgeführt, ist keine andere Rechtsauffassung vertretbar, als jene, dass in gegenständlichem Fall eine Nachversteuerung durch den Beschwerdeführer vorzunehmen gewesen wäre. Somit liegt nach Ansicht des Finanzamtes eine offensichtliche Unrichtigkeit (im Rechtsbereich) vor." II…
…15/0107; VwGH 15.9.2016, Ro 2014/15/0015, mwN). Eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO liegt somit vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (vgl. VwGH 16.12.2003, 2003/15/0110;…