IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in Gegenwart der Schriftführerin Isabella Alexandra Längle in der Finanzstrafsache…
…der Bf. mangelhaften Feststellungen der Betriebsprüfung ist jedoch nicht geeignet eine Unrichtigkeit des Spruches der in Rede stehenden Bescheide aufzuzeigen. Insgesamt wurden Deckungsrechnungen in Höhe von insgesamt 1,558.648,00 € (809.967,33 + 655.302,73 € + 93.378,00 €) festgestellt. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen D.A, (Bf.) vertreten durch Lattenmayer, Luks & Enzinger, Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Tuchlauben 13 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der…
…gibt es keinen einzigen Anhaltspunkt, geschweige denn schlüssige Beweise. Also gesteht das Finanzamt die Unrichtigkeit ihres Tuns selbst offen ein. Die erlassenen Bescheide sind daher mit wesentlichen Begründungsmängeln belastet (VwGH-Erkenntnis vom 21.10.2015, 2011/13/0096). Behauptung 2: "Auf den Bankkonten der Fa…
…als nicht richtig erweist. Der Antrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde…
…nochmals verwiesen wird, nicht relevant. Eine Gewissheit der Unrichtigkeit des Spruches des verfahrensgegenständlichen Prüfungsauftrags liegt nicht vor. Begründungsmängel eines Bescheides berühren die Frage der Richtigkeit eines Bescheidspruches nicht. Die gegenständliche Beschwerde war daher abzuweisen. Die Beschwerdevorentscheidung wurde dem Bf nachweislich am 2. Februar 2021 zugestellt…
…hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist. …
"16 Sind (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das VwG im Interesse der Raschheit iS des § 28 Abs. 2 Z 2 erster Fall VwGVG 2014, zumal diesbezüglich nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf…
…09.2016 abgewiesen mit der Begründung, dass der Einkommensteuerbescheid 2014 (ergangen am 5.9.2016) keine offensichtlichen Unrichtigkeiten aufweist. Dagegen wurde mit Schriftsatz Beschwerde vom 15.11.2019 eingebracht mit folgender Begründung: "….Unserer Meinung nach liegt hier ein begünstigter Vorgang nach § 30 (2) Z…
…Kürzungsbeitrag für Hauseigentümer mit geänderten Beträgen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus werden mit der nunmehr vorgelegten korrigierten Überschussrechnung auch Mietausfälle aus zweifelhaften/uneinbringlichen Entgelten im Gesamtbetrag von EUR 7.636,65 geltend gemacht. Das Vorliegen offensichtlicher Unrichtigkeiten im Sinne des § 293b BAO ist lediglich anhand der…
2. Fazit: Nach § 299 Abs. 1 BAO kann ein erstinstanzlicher Bescheid aufgehoben werden, wenn sich sein Spruch "als nicht richtig erweist". Der Nachweis, dass dies hier der Fall sei, ist bereits erbracht. c) Bestimmte Subfirmen Die Annahme des Prüfers und - ihm folgend - des Finanzamtes, drei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat durch Vorsitzenden den Senatsvorsitzenden***Ri***, den Richter ***8*** und die fachkundigen Laienrichter ***9*** und ***10*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, vertreten durch HFP Steuerberatungs GmbH, Beatrixgasse 32, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß…
…Herr ***12*** hat in der Folge die ***27*** GmbH mit der Prüfung des Sachverhaltes und der Antragstellung nach § 299 Abs 1 BAO wegen Unrichtigkeit des Inhaltes beauftragt, wodurch - da in seinem Fall die dafür maßgebliche Frist noch offen war - der rechtgemäße Zustand hergestellt werden konnte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***37***, die Richterin ***38*** und die fachkundigen Laienrichter ***39*** und ***40*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Edthaler Leitner-Bommer Schmieder & Partner Rechtsanwälte GmbH Kapuzinerstr. 38, 4020 Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Bachmann & Bachmann, Rechtsanwälte, Opernring 2, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…verstehe sich von selbst: Dazu hätte es konkreter Angaben zu Namen und Zeiträume bedurft. Doch genau dazu sei dem BP-Bericht rein gar nichts zu entnehmen. Fazit: Einen schöneren Beweis der Unrichtigkeit, ja Haltlosigkeit der Außenprüfung 2010 als die GPLA 2011 gebe es nicht: Wenn…
• Alltagstheorien, Vorurteilen etc kommt kein ernstzunehmender Beweiswert zu. Das gilt bspw für die ungesicherte Meinung, dass derjenige, der sich in einem einer Aussage geirrt hat, auch in allen übrigen Punkten falsch liege (VwGH 20.02.1986, 85/02/0229; VwGH 27.07.2001, 95/08…
B. Agieren der Abgabenbehörde praeter legem Mit der Steuerreform 2015 wurde das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz (KapMeldeG) geschaffen. Dieses Gesetz verpflichtet alle Banken, Kapitalabflüsse ab mindestens EUR 50.000,00 von Konten oder Depots von natürlichen Personen an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. [...] Ich habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***88***, die Richterin ***85*** und die fachkundigen Laienrichter ***86*** und ***87*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Mag. Christian Fauland, Münzgrabenstr. 92 A, 8010 Graz, wegen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden den Senatsvorsitzenden***Ri***, den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch und die fachkundigen Laienrichter ***7*** und Ing. Wolfgang Pröglhöf in den Finanzstrafsachen gegen 1.) den Beschuldigten ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, und 2.) den belangten Verband…