…zu, dass das Ansuchen ausschließlich auf die Tatsache der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens begründet wurde. Richtig sei, dass die Abgabenvorschreibung klar und eindeutig unrichtig sei, also eine offenkundige klare Fehlerhaftigkeit vorliege, deren Beseitigung im Wiederaufnahmeverfahren zu erwarten sei, wobei die vorzeitige Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führe…
…auf dem Rechtsmittelweg zu erwarten sei, hielt das Finanzamt entgegen, dass Anhaltspunkte, dass der angefochtenen Bescheid offenkundige, klare Fehler enthalte, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen wären, aus Sicht des Finanzamtes - trotz langen Vorhalteverfahrens - im derzeitigen Verfahrensstadium nicht gegeben seien. Im Übrigen seien die laufenden…
…Härte" der sofortigen (vollen) Entrichtung des Nachforderungsbetrages ist hier gegeben. Zumal dieses Kriterium nach der Judikatur auch dann erfüllt ist, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, mit denen wirtschaftliche Schwierigkeiten einher gehen, deren Beseitigung jedoch im Rechtsweg zu gewärtigen ist (VwGH 5.5…
…erhebliche Härte" der sofortigen (vollen) Entrichtung des Nachforderungsbetrages sei hier gegeben. Dieses Kriterium sei nach der Judikatur auch dann erfüllt, wenn der angefochtene Bescheid (hier: das angefochtene Erkenntnis) offenkundige, klare Fehler enthalte, mit denen wirtschaftliche Schwierigkeiten einhergingen, deren Beseitigung jedoch im Rechtsweg zu gewärtigen sei…
…Folge die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.10.2018 als unbegründet ab. Aus der langen Verfahrensdauer im Revisionsverfahren könne nicht geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthalte. Was den Hinweis auf den drohenden Zinsverlust betreffe, so käme derzeit eine Fremdfinanzierung ohnedies günstiger…
…nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Dass der Umsatzsteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2021 einen offenkundig klaren Fehler der Abgabenbehörde erkennen lässt, wurde nicht dargetan…
…antragsgegenständlichen Abgaben bei ihm zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne einer mit erheblichen Härten verbundenen Entrichtung) führt. Dass - für die Ermessensentscheidung wesentlich - die Vorschreibung der lohnabhängigen Abgaben klar und eindeutig unrichtig seien, die Bescheide also offenkundige, klare Fehler enthielten, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen wäre…
…B. VwGH 20.2.1996, 95/13/0190). Eine solche läge nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthalten würde, deren Beseitigung im Rechtszug zu gewärtigen wäre und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würden (so z. B. VwGH 5.5.1992…
…Februar 1996, Zl. 95/13/0190a), und wird diese im Übrigen nur dann vorliegen, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtszug zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde (so z. B. VwGH vom 5. Mai 1992…
…noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid also offenkundige, klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen wäre und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führte (VwGH 5.5.1992, 92/14/0053…
…erhebliche Härte“ und „Gefährdung der Einbringlichkeit“ hierarchisch zu lesen sind (VwGH 11.12.1986 G 118/86). Da die bekämpften Bescheide offenkundige, klare Fehler beinhalten (diese Ansicht vertreten wir und ist sie auch in der beiligenden Beschwerde niedergelegt), konnte sich auch die CoKG darauf verlassen…
…lesen sind (VwGH 11.12.1986, G 118/86). Da die bekämpften Bescheide offenkundige, klare Fehler beinhalten (diese Ansicht vertreten wir und ist sie auch in der beiligenden Beschwerde niedergelegt), konnte sich auch die F-KG darauf verlassen, Zahlungserleichterungen bis zur positiven Erledigung der laufenden…
…2.1996, 95/13/0190; s.a. BFG 1.7.2014, RV/7101016/2014). Eine solche Härte läge allenfalls vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist, und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. (Ritz, BAO5, § 212…
…habe, die klar erkennbar den Willen der belangten Behörde wiedergegeben habe, ist unerheblich bzw rein hypothetischer Natur, da es das Bundesfinanzgericht als erwiesen ansieht, dass im gegenständlichen Fall - Vorliegen eines Programmfehlers - eine auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeit vorliegt und kein Fehler, der…
…2021 (im Zuge des Beschwerdeverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2018) erließ das Finanzamt von Amts wegen den gemäß § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid 2017, weil ihm bei der Einkommensteuerberechnung folgende offensichtliche Fehler unterlaufen seien: 1) Die Verdienstentgangsentschädigung stelle einen sonstigen Bezug im Sinne des § 67 Abs. 8 lit…
…Angehörigen, als auch unter Fremden bestehen bzw. begründet werden. Wegen des Fehlens des zwischen fremden Vertragspartnern bestehenden Interessengegensatzes müssen aber unter nahen Angehörigen klare Abgrenzungen zwischen Einkommenserzielung und -verwendung erkennbar sein und - wie es schon im bisherigen Verfahren geschah - untersucht werden (Doralt/Toifl, EStG 14 , …
…zum Ausdruck gebracht hat, kann die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine erhebliche Härte bedeuten, wenn der erstinstanzliche Bescheid offenkundig klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Berufungsverfahren zu gewärtigen ist. Im Hinblick auf…
…zum Ausdruck gebracht hat, kann die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine erhebliche Härte bedeuten, wenn der erstinstanzliche Bescheid offenkundig klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Berufungsverfahren zu gewärtigen ist. Im Hinblick auf…
…§ 212a BAO aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Im gegenständlichen Fall stehen keine zwingenden öffentlichen Interessen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegen, zumal bereits unter dem Gesichtspunkt des noch unerledigten Rechtsmittels der erstinstanzliche Bescheid offenkundig klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Berufungsverfahren zu gewärtigen sind. Jedenfalls ist die…
…hat, kann die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine erhebliche Härte bedeuten, wenn der erstinstanzliche Bescheid offenkundig (Hervorhebung in der zitierten Entscheidung) klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Berufungsverfahren zu gewärtigen ist. Im…