…die Satellitenanlage (Pos. 16) aufgrund der individuellen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ihres Aufstellungsortes, der damit bestehenden räumlichen Verbindung und der nach der Verkehrsanschauung objektivierten Zweckwidmung zum fortdauernden Gebrauch als Zugehör (Bestandteil bzw. Zubehör im engeren Sinn) anzusehen. Das gleiche muss auch für die Keller…
…die Satellitenanlage (Pos. 16) aufgrund der individuellen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ihres Aufstellungsortes, der damit bestehenden räumlichen Verbindung und der nach der Verkehrsanschauung objektivierten Zweckwidmung zum fortdauernden Gebrauch als Zugehör (Bestandteil bzw. Zubehör im engeren Sinn) anzusehen. Das gleiche muss auch für die Keller…
…nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Bei Möbeln und Einrichtungsgegenständen kommt es nicht auf die physische Möglichkeit der Abtrennbarkeit an, sondern auf die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit. Handelt es sich um Einbauschränke…
…Beschwerdefall festzuhalten, dass der gegenständliche Küchenblock sämtliche Voraussetzungen für eine Qualifikation als Zubehör zum erworbenen Grundstück erfüllt. In gegenständlichem Fall ist nach der oben dargestellten Rechtslage und Judikatur die Kücheneinrichtung samt den eingebauten Elektrogeräten auf Grund der objektivierten Zweckwidmung als "Zubehör" der erworbenen Liegenschaft iSd §…
…und dergleichen dienen der Rsp des OGH zufolge offensichtlich nicht nur individuellen Bedürfnissen ihres Inhabers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung; es liegt eine objektivierte Zweckwidmung vor (OGH 28.8.1992, 3 Ob 79/91; RIS-Justiz RS0009943). Bei der von der Beschwerdeführerin gemeinsam mit…
…und dergleichen dienen der Rsp des OGH zufolge offensichtlich nicht nur individuellen Bedürfnissen ihres Inhabers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung; es liegt eine objektivierte Zweckwidmung vor (OGH 28.8.1992, 3 Ob 79/91; RIS-Justiz RS0009943). Da zudem Eigentümeridentität besteht und ein räumliches…
…Badezimmer-, Toiletten- sowie Kücheneinrichtungen grundsätzlich nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung einer Wohnung/Haus an sich dienen, womit eine objektivierte Zweckwidmung vorliege. Auf die physische Möglichkeit der Abtrennbarkeit komme es nicht an. Im Vorlageantrag stellte der Bf. fest, dass offenkundig…
…Badezimmer-, Toiletten- sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen offensichtlich und damit grundsätzlich nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Gemäß § 83 Abs. 4 BAO kann die Abgabenbehörde von einer ausdrücklichen Vollmacht absehen…
…sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Bei dem dem Erkenntnis des VwGH vom 31.08.2000, 97/16/0225 zu Grunde liegenden Sachverhalt sollte nach dem übereinstimmenden Willen von Käuferin und Verkäufern das Inventar weiterhin dem…
…objektivierte Zweckwidmung vor. Entgegen dem Dafürhalten des Beschwerdeführers, es handle sich bei den in der vorgelegten "Inventarliste" ausgewiesenen Gegenständen um aus der Grunderwerbsteuerbemessung auszuscheidende bewegliche Sachen, sind aber nach der oben dargelegten Judikatur jedenfalls die Kücheneinrichtung sowie auch die Badezimmereinrichtung zivilrechtlich aufgrund der objektivierten Zweckwidmung…
…objektivierte Zweckwidmung vor. Entgegen dem Dafürhalten der Beschwerdeführerin, es handle sich bei den in der vorgelegten "Inventarliste" ausgewiesenen Gegenständen um aus der Grunderwerbsteuerbemessung auszuscheidende bewegliche Sachen, sind aber nach der oben dargelegten Judikatur jedenfalls die Kücheneinrichtung sowie auch die Badezimmereinrichtung zivilrechtlich aufgrund der objektivierten Zweckwidmung…
…15.186,50 festgesetzt. Als bewegliches Inventar seien nur "Terrassenmöbel, Glasvitrinen und Beleuchtungskörper" anzusehen, hinsichtlich der übrigen Einrichtung liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Beide Vertragsteile hätten den Vertragsverfasser zu sämtlichen Rechtshandlungen bevollmächtigt, wozu auch die Vertragserrichtung gehöre. Im Vorlageantrag wird repliziert, Einrichtung/Mobiliar sei selbstverständlich…
…den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dient. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Im Lichte dieser rechtlichen Ausführungen waren somit die in der Inventarliste angeführte Kücheneinrichtung und die Badezimmermöbel als der Grunderwerbsteuer unterliegendes Zugehör iSd § 294 ABGB bzw. …
…den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dient. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Im Lichte dieser rechtlichen Ausführungen waren somit die in der Inventarliste angeführte Kücheneinrichtung und die Badezimmermöbel als der Grunderwerbsteuer unterliegendes Zugehör iSd § 294 ABGB bzw. …
…auf die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit an. Badezimmer-, Toiletten- sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen dienen grundsätzlich nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich und liegt damit eine objektivierte Zweckwidmung vor (vgl. dazu ua. BFG 5.01.2015, RV/7101772/2013)…
…Erdwärmepumpe enthalten gewesen. Diese Berufung wies die belangte Behörde mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des OGH zu Zl. 3 Ob 79/91 liege bei Badezimmer-Toiletten-sowie Kücheneinrichtungen eine objektivierte Zweckwidmung vor. Diese Einrichtungen seien grundsätzlich, als der Grunderwerbsteuer unterliegendes…
…sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen offensichtlich und damit grundsätzlich nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Unter Beachtung der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 GrEStG besteht im vorliegenden Beschwerdefall Streit darüber…
…sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen offensichtlich und damit grundsätzlich nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Unter Beachtung der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 GrEStG besteht im vorliegenden Beschwerdefall Streit darüber…
…nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Es kommt daher letztlich nicht auf die physische Möglichkeit der Abtrennbarkeit an, sondern auf die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit. Ob ein solcher abgetrennter Gegenstand gegebenenfalls…
…der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. In gegenständlichem Fall sind nach der oben dargestellten Rechtslage und Judikatur die Kücheneinrichtung samt Einbaugeräten sowie der Einbauschrank im Schlafzimmer auf Grund der objektiven Zweckwidmung als "Zubehör" der erworbenen Liegenschaft iSd § 294 ABGB bzw…