…Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Vorweg ist dem Amtsbeauftragten zwar zuzustimmen, dass Frau ***Bf1*** den Vertrag über den Liegenschaftsverkauf nicht ordnungsgemäß an den damaligen Steuerberater zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung 06/2019 weitergeleitet hat. Entgegen den…
…tatbestandsmäßig irrelevant, ob den Bf. an der nicht zeitgerechten Meldung der Selbstbemessungsabgaben ein Verschulden trifft. Die zeitgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen hätte in diesem Zusammenhang lediglich einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Vom Bf. wurde daher der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG verwirklicht…
…2, Pkt.2: "vorsätzlich ... auch die Höhe ... nicht bekannt gegeben") - nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der fünftägigen Frist…
…erklärt worden. Für den belangten Verband sei keine Stellungnahme abgegeben worden. Das Verhalten des Bf. 1 erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild der Finanzordnungswidrigkeit in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sei mildernd die bisherige Unbescholtenheit…
…Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Die Tathandlung nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG besteht in der Unterlassung…
…zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG verlangt als objektive Tatseite, dass eine Abgabe nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurde. Diese Tathandlung besteht somit ausschließlich…
…der Hand gehabt, die zeitgerechte Meldung der gegenständlichen Abgaben zu veranlassen und so ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten auszuschließen. Die zeitgerechte Meldung der hier gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben hätte – wie aus der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ersichtlich – einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Dass dem Bf. daher kein…
…Finanzstrafakt S. 114: "vorsätzlich ... auch nicht die Höhe ... bekannt gegeben") - nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der fünftägigen Frist…
…dem Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, ist wiederum - anders als von der Verteidigung vermutet - nicht tatbestandsrelevant, da es sich laut ständiger Rechtsprechung lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt (z.B. für viele VwGH 22.2.2007, 2005/14/0077…
…Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Dieser Tatbestand kommt beispielsweise auch dann zum Tragen, wenn weder eine (versuchte) vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs…
…1 lit. a FinStrG keineswegs aus (vgl. z.B. VwGH 28.11.2007, 2007/15/0165). Die durch die Buchhalterin unterlassene Meldung hätte einen objektiven Strafbefreiungsgrund im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG dargestellt und es war daher nicht näher zu überprüfen, ob…
…zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, ist nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand…
…VStG, § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006: "Mangels Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens war daher Fahrlässigkeit anzunehmen" und seien "sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben." Die Strafe habe sich vor allem auch am Strafzweck zu orientieren. Das Parkometergesetz verfolge auch das Ziel…
…werden, als derjenige, der sein Fahrzeug innerhalb der Kurzparkzone ordnungsgemäß abstellt. Mangels Durchführung einer Ladetätigkeit bestand die Verpflichtung zur Entrichtung der Parkometerabgabe und haben Sie daher den objektiven Tatbestand der angelasteten Übertretung verwirklicht. Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches in einer Kurzparkzone abstellt…
…ersucht, eine Entrichtung fand jedoch nicht statt. Daraus ergibt sich zweifelsfrei, dass der Beschuldigte objektiv für die Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen verantwortlich ist. Im wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eingeleiteten Finanzstrafverfahren rechtfertigte sich der Beschuldigte insoweit schuldeinsichtig, als er zugestand, dass teilweise UVAen verspätet gemeldet wurden…
…StGB) ergeben (Aufbau nach Unrechts- und Schuldkomplexen). Gesteigert sind allerdings ihre Voraussetzungen. Das zeigt sich vor allem bei der objektiven Sorgfaltswidrigkeit der Handlung: grob fahrlässig zu handeln bedeutet ein erhebliches Abweichen vom sorgfaltsgemäßen Verhalten (vgl, Steininger Strafrecht allgemeiner Teil, Band II Rz 61). Die Beurteilung…
…33 Abs 1, bzw. 33 Abs 2 lit a FinStrG in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen ist, dass dem Beschuldigten als realitätsbezogenem im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen und auch die Fälligkeitstermine bekannt gewesen sind. Es war daher mit einem…
…automatischen Informationsaustauschs an Österreich übermittelt, womit zukünftig die Besteuerung der erzielten Kapitaleinkünfte nicht mehr durch Einbehaltung und Abfuhr der Abgeltungsteuer, sondern nur mehr im Wege der Veranlagung in Österreich möglich ist. In objektiver Hinsicht steht außer Zweifel, dass der Bf. in der eingereichten Einkommensteuererklärung 2017…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost B 8 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für Wien Nr. 20, in der Fassung…
…Zuhörer geltend zu machen, wobei verfahrensrechtlich eine konkrete Verletzung von diesbezüglichen Rechten einer konkreten Person nicht eingewendet, sondern nur ein faktischer Ausschluss der Öffentlichkeit behauptet wurde. Zum objektiven Tatbestand der vorliegenden Schuldsprüche: Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag…