…verweisen wir zunächst auf unsere Ausführungen in der am 9. Mai 2011 eingebrachten Berufung. Indem die Abgabenbehörde Einfuhrabgaben (insgesamt € 14.366,45) für notwendige Betriebsmittel (Kraftfahrzeug) des in der Schweiz gelegenen Betriebes des Abgabenpflichtigen vorschreibt, verstößt sie gegen das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…
…Sach- und Beweislage ist auch davon auszugehen, dass mit der anschließenden Überführung des Fahrzeuges in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung (Verfahren 4200, Zollanmeldung MRN ***16AT***) nachträglich alle notwendigen Förmlichkeiten im Sinne des Art. 124 Abs. 1 Buchstabe h UZK Ziffer ii…
…der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Den gegenständlichen Anträgen auf Erlass der Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Am 15.5.2003 wurden beim…
…RS C-90/02 "Bockemühl", Slg I-3303) haben die Mitgliedstaaten das Recht, weitere Förmlichkeiten festzulegen, die die Erhebung und Überprüfung der Steuer sicherstellen und das Recht auf Vorsteuerabzug nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Derartige Merkmale sieht das UStG zur Zeit nicht vor…
…meldete die NNGmbH mit Sitz in W., die über eine Bewilligung als zugelassener Empfänger (Art. 406 ZK-DVO) verfügte und die zur Vornahme aller notwendigen Förmlichkeiten zum Zwecke der Beendigung des Versandverfahrens (Art. 92 Abs. 1 ZK) und zur Überführung der beförderten Waren in den…
…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen; keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt; alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen: … 4. im Falle einer in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführten Ware die Verwendung dieser Ware unter anderen als…
…Mai 2012 meldete die NN2 mit Sitz in W., die über eine Bewilligung als zugelassener Empfänger (Art. 406 ZK-DVO) verfügte und die zur Vornahme aller notwendigen Förmlichkeiten zum Zwecke der Beendigung des Versandverfahrens (Art. 92 Abs. 1 ZK) und zur Überführung der beförderten Waren…
…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen; keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt; alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen: … 4. im Falle einer in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführten Ware die Verwendung dieser Ware unter anderen als…
…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen; keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt; alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen: … 4. im Falle einer in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführten Ware die Verwendung dieser Ware unter anderen als…
…Entziehungsversuch oder um ein vollendetes Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gehandelt, weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit seien der Bf vorzuwerfen und wären die notwendigen Förmlichkeiten (Vorlage der Abschreibungen zu den Anschreibungen) mit Ausnahme der eingeräumten Fälle, in welchen es nicht möglich gewesen sei…
…Steuerberaters SB . Dieser hat schriftlich erklärt, dass er EX. im Jahre 2005 zufällig kennengelernt und für ihn die notwendigen Förmlichkeiten zur Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt habe. Die Unterlagen habe er ihm bei der Löschung der Umsatzsteuernummer zurückgegeben; - Die Abfrage des Steuermelderegisters ergab, dass die Firma…
…ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern es sich nicht um den Versuch einer Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung oder um eine grobe Fahrlässigkeit eines Beteiligten gehandelt habe und alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt worden seien, um die Situation der Waren zu bereinigen…
…oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren." Artikel 905 Absatz 1 ZK-DVO idmF bestimmt: "Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel 239 Absatz 2 Zollkodex auf einen besonderen Fall schließen, der sich aus Umständen ergibt…
…oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren." Artikel 905 Absatz 1 ZK-DVO idmF bestimmt: "Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel 239 Absatz 2 Zollkodex auf einen besonderen Fall schließen, der sich aus Umständen ergibt…
…oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren." Artikel 905 Absatz 1 ZK-DVO idmF bestimmt: "Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel 239 Absatz 2 Zollkodex auf einen besonderen Fall schließen, der sich aus Umständen ergibt…
…die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. ..." Art. 905 ZK-DVO lautet (auszugsweise): "(1) Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel 239…
…die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. ..." Art. 905 ZK-DVO lautete (auszugsweise): „Artikel 905 (1) Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß…
…für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Das BFG-Stellungnahmeersuchen vom 22.5.2019 zitiert EuGH C-679/15 v. 25.1.2017 Rz 38: Der Begriff „Beteiligter“ im Sinne von…
…für die in Frage stehende Ware tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Die Verschuldensprüfung erstreckt sich daher auf ein eventuelles Auswahlverschulden der Bf. bei Erteilung der Verzollungsaufträge an den Spediteur sowie das Vorgehen des Spediteurs bei…
…die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. (4) Zur Durchführung der Absätze 1 und 2 leisten die Mitgliedstaaten einander Amtshilfe, insbesondere wenn eine Pflichtverletzung auf Seiten der Zollbehörden eines anderen als des…