…das Zeichnungsrecht nicht übertragbar und ist in diesem Fall somit nicht für sich bewertbar. Der bei der OK d.d. im Jahr 2012 vorgenommene Kapitalschnitt (nominelle Kapitalherabsetzung mit anschließender effektiver Kapitalerhöhung) stellt somit keine Realisierung iSd § 27 EStG 1988 idF BGBl I 112/2011 dar…
…2011 darstellt. Im streitgegenständlichen Fall erfolgte in der Hauptversammlung der OK d.d. am 21.08.2012 zuerst eine nominelle Kapitalherabsetzung und daran anschließend eine effektive Kapitalerhöhung des Nennkapitals der Gesellschaft. Der rechtliche Vertreter will diese beiden Maßnahmen als eine Gesamtheit betrachtet wissen (siehe Vorbringen…
…3 BWG) und ein entsprechender Organbeschluss vorliege. Gemäß dem mit “Teilnahme am Verlust“ bezeichneten § 7 hätten die Partizipationsscheine bei Rückzahlung vor Liquidation der Emittentin und im Falle einer nominellen Kapitalherabsetzung im selben Ausmaß wie Aktienkapital bis zur vollen Höhe am unternehmerischen Verlust teilgenommen (§ 23 Abs…
…Die Besteuerung des Abschichtungsmehrbetrages müsse vielmehr bei der emittierenden Körperschaft als auch beim Genussrechtsinhaber korrelieren. Daher stelle ein über die Nominale hinaus geleisteter Abschichtungsmehrbetrag eine Gewinnverwendung und somit eine Ausschüttung dar, die von der Beteiligungsertragsbefreiung umfasst sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 13.04.2023 wurde die…
…in dem Ausmaß gezahlt, in dem sie im Jahresgewinn nach Rücklagenbewegung des der Ausschüttung (jeweils vorangegangenen Geschäftsjahres Deckung findet (Remuneration Payments contingent on Participation Capital Distributable Profits). Die Beteiligung am Liquidationserlös ist mit dem Nominale begrenzt. Genussrechte gelten gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG…
…zB Stimmrecht, Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlös. Weiters zog sie die Kosten der Begebung des Partizipationskapitals vor der Berechnung der Gesellschaftsteuer ab (Emittiertes Partizipationskapital im Nominale von 500,000.000 plus Agio 1,435.770,49 abzüglich Kosten nach Art. 5 Abs. 1 lit…
…GmbH hat für die Stiftung gegenüber einer Neugründung auch den Vorteil, dass „Entnahmen“ aus der Kapitalgesellschaft nicht nur über eine formelle Kapitalherabsetzung mit Gläubigeraufrufverfahren sondern durch Auflösung und Ausschüttung der nicht gebundenen Rücklage erfolgen können. Die Auflösung der nicht gebundenen Rücklage und die Ausschüttung des…
…GmbH hat für die Stiftung gegenüber einer Neugründung auch den Vorteil, dass „Entnahmen“ aus der Kapitalgesellschaft nicht nur über eine formelle Kapitalherabsetzung mit Gläubigeraufrufverfahren sondern durch Auflösung und Ausschüttung der nicht gebundenen Rücklage erfolgen können. Die Auflösung der nicht gebundenen Rücklage und die Ausschüttung des…
…damals eine Gesellschaft mit EUR 13,5 Mio. Stammkapital errichtet, wäre dies jedoch mit dem Nachteil verbunden gewesen, dass die Liquidität nur durch eine formale Kapitalherabsetzung mit Gläubigeraufruf an den Gesellschafter, d.h. die St rückführbar gewesen wäre. Nachdem die Möglichkeit der einfachen und raschen…
…6). Eine Kapitalherabsetzung ist im gegenständlichen Fall jedoch unbestritten nicht erfogt. In diesem Sinne wurde auch bereits in dem im Zuge der Außenprüfung von der Bf. erstatten Schreiben vom 12.10.2012 ausgeführt, dass die bank nicht auf das Nominale ihrer Anteile verzichten könne, sondern…
Wie bereits ausgeführt, ist allen diesen Vergleichsbetrachtungen gemeinsam, dass sie jeweils für sich zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des Personalaufwandes führen würden. Da es aber nicht nur eine bilanzielle, sondern auch eine aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableitbare steuerliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung gleichwertiger wirtschaftlicher Sachverhalte gibt, sprechen alle oben…
…der Gesellschaftsrechte der Gesellschaft tatsächlich Geld zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich unbestritten um eine werthaltige Gegenleistung, welche mit dem Nominale anzusetzen und in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen ist. Die Gesellschaftsteuer für diesen Betrag wurde durch die A. bereits entrichtet. Abgetretene Darlehen Für die…
Mit Schreiben seines steuerlichen Vertreters vom 17.07.2019 (OZ 59) brachte der Beschwerdeführer vor, seitens der Finanzverwaltung werde das von der ***X-GmbH-neu*** zu einem Vorprüfungszeitpunkt gewährte Darlehen an die ***Z-GmbH*** mit Zuflussdatum 03.09.2013 als verdeckte Gewinnausschüttung an den Beschwerdeführer…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus WTH GmbH , St Veitg 8, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 16. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7…
…als das nominelle Stammkapital erhöht wurde, nicht aber, wenn einer gesellschaftsrechtlichen Einzahlungsverpflichtung nachgekommen wurde (sh. Jakom/Laudacher EStG, 2018, § 3 Tz 113). Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass im Falle, dass zusätzlich zum einbezahlten Teil des nominellen Stammkapitals in Höhe von € 17.500,00…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Rauscher und Mag. Glashüttner als Richter sowie Mag. Aust und Mag. Kühberger-Leeb als fachkundige Laienrichterinnen im Beisein der Schriftführerin Lisa Pfingstl über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Puntigam…
Mit Vorlagebericht vom 18.11.2020 (OZ 39) legte die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. In der gesonderten Stellungnahme vom 17.11.2020 (OZ 38) hält die Abgabenbehörde dem Vorbringen der Beschwerdeführerin im Vorlageantrag - soweit für den Streitfall relevant - entgegen, dass ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. ADK über die Beschwerde der BF GmbH & Co KG, vertreten durch Herrn Mag. Albrecht Vertreter, vom 11.9.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Dorf vom 20.8.2012 betreffend Feststellungen gem. § 188 BAO…
…als auch einer Dividende und einer Einlagenrückzahlung bzw. Kapitalherabsetzung enthält und bei dem die Gegenleistung für die untergehende Beteiligung im (anteiligen) ausgekehrten versilberten oder - bei einer Sachauskehr - im nicht versilberten, aber dennoch ausgekehrten anteiligen Vermögen der untergegangen Kapitalgesellschaft besteht. Im Zuge einer Umgründung einer Kapitalgesellschaft…