…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
… 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung vor, dass die Höhe des Sachbezugs für das verbilligte Arbeitgeberdarlehen aus der Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Zinssatz zum um 0,75 % erhöhten Zwölfmonatseuribor für den Zeitraum vom 1. Oktober Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres ermittelt wird…
…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
…10 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen insgesamt den gemäß § 3 Abs. 1 Z 20 Einkommensteuergesetz 1988 steuerfreien Betrag von 7 300 Euro, ist ein Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln." Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass die Berechnung des…
…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. III. Erwägungen Strittig ist die steuerliche Qualifizierung eines Darlehens der Bf an Y als Arbeitgeberdarlehen oder Gesellschafterdarlehen und damit die Hinzurechnung des Zinsvorteiles bei der Bemessungsgrundlage zur Lohnsteuer, zum Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Die Bf vertritt dabei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 21.05.2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 10.05.2010 betreffend Haftung für Lohnsteuer und die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
…beantwortet worden ist oder wenn das Verwaltungsgericht in seinem Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht. Zu der gegenständlichen Frage, ob der aus der Zinsersparnis von Arbeitgeberdarlehen resultierende geldwerte Vorteil als laufender oder als sonstiger Bezug zu versteuern ist, gibt es eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…2013 nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern sei. (2) Schenkung (= Verzicht auf die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens) In dem in der RdW 1991, 159 (Heft 5 vom 01.05.1991) erschienen Fachartikel habe Prof. Doralt bei Zuwendungen unter Lebenden der Einstufung als einkommensteuerpflichtige…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V.; Beschwerde vom 31. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 28. Februar 2011 betreffend Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch wertvoll Steuerberatung GmbH & Co KG, Zeller Straße 2, 5730 Mittersill, über die Beschwerde vom 9. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann…
…ein Betrag von 4.306,13 Euro in Zusammenhang mit dem Arbeitgeberdarlehen. Der Bf machte in seinen Beschwerden vom 19.3.2013 (betreffend 2011) und vom 10.12.2014 (betreffend 2012) folgende Einwendungen geltend: Einkommensteuer 2011: Bei der „Rückverrechnung von Kreditzinsen“ in Höhe von 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N. GES.M.B.H., Adr.Bf., vertreten durch Dr. W.W., Adr.StB, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen (nunmehr Finanzamt…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Prodinger Hoffmann & Partner, Steuerberatung GmbH & Co KG, Innsbrucker Bundesstraße 83a, 5020 Salzburg, gegen die Bescheide des FA…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A., vertreten durch V.; Beschwerde vom 2. Dezember 2009 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes X. vom 22. Oktober 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Gattringer Steuerberatung GmbH, Sonnensteinstraße 12, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 16. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Oktober 2024 betreffend Einkommensteuer…