…Entrichtung eines Säumniszuschlages eingetreten ist. Sofern jedoch den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, sind Säumniszuschläge nach § 217 Abs. 7 BAO - je nach den Umständen des Einzelfalls - entweder herabzusetzen oder nicht festzusetzen. Nach der herrschenden Lehre knüpfen Säumnisfolgen ausschließlich an die nicht rechtzeitige…
…Beschwerden gegen die Säumniszuschlagsbescheide entschieden werde, obwohl über die gegen die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde (vgl. VwGH vom 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). Die Festsetzung der Säumniszuschläge erfolgte mangels rechtzeitiger Entrichtung zum Fälligkeitstag somit - ungeachtet eventueller Abänderungen gemäß § 217 Abs…
…seine Verwaltungstätigkeiten zum Teil am Wochenende erfüllen. Infolge des fehlenden Erlagscheines sei ihm die nicht rechtzeitige Entrichtung der vorgeschriebenen Vorauszahlung zunächst nicht aufgefallen. Darin sei kein grobes Verschulden begründet. Da der Bf seinen Abgabenverpflichtungen sonst immer rechtzeitig nachgekommen sei, werde um Nichtfestsetzung des vorgeschriebenen Säumniszuschlages…
…vorliegt. Im vorliegenden Fall herrscht zwischen den Parteien Übereinstimmung dahingehend, dass das Zahlungserleichterungsansuchen beim Finanzamt nicht rechtzeitig, somit nicht spätestens am Fälligkeitstag eingebracht wurde. Andernfalls läge keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages vor. Unstrittig ist somit, dass durch die verspätete Einbringung grundsätzlich eine Säumnis eingetreten…
…ist im gegenständlichen Fall eindeutig nicht geschehen. Es ist davon auszugehen, dass dem Beschuldigten aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart die Verpflichtung zur Entrichtung von Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt war und dass er durch die nicht rechtzeitige Entrichtung derselben seine steuerlichen Verpflichtungen…
…bedroht, bei dem zur bloßen Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) einer nicht bescheidmäßig festzusetzenden Abgabe noch hinzukommt, dass der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde nicht bis zum fünften Tag nach der Abgabenfälligkeit die Höhe der Abgabenschuld und die Gründe für die nicht rechtzeitige Entrichtung (Abfuhr) der Abgabe bekannt gibt. Pönalisiert…
…bedroht, bei dem zur bloßen Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) einer nicht bescheidmäßig festzusetzenden Abgabe noch hinzukommt, dass der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde nicht bis zum fünften Tag nach der Abgabenfälligkeit die Höhe der Abgabenschuld und die Gründe für die nicht rechtzeitige Entrichtung (Abfuhr) der Abgabe bekannt gibt. Pönalisiert…
…Bf. vorgebrachten Gründe beziehen sich ausschließlich auf das Fehlen einer groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf das rechtzeitige Stellen eines Antrags auf Zahlungserleichterung, nicht jedoch auf die Behauptung, dass keine grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf die nicht rechtzeitige Entrichtung der Abgaben vorliegt. Daraus folgt aber auch…
…der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Im Rahmen des Haftungsverfahrens obliegt es dem Geschäftsführer, die Gründe für die nicht rechtzeitige Entrichtung der Abgaben darzulegen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies ist jedoch weder im Festsetzungsverfahren der Glücksspielabgabe betreffend der Primärschuldnerin (BFG vom 16.06.2020, GZ…
…Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages betreffend nicht rechtzeitige Entrichtung der Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen 2015 richtet, gemäß § 279 BAO stattgegeben und der Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.  …
…betreffend nicht rechtzeitige Entrichtung der Dienstgeberbeiträge 2014 sowie der Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen 2011 bis 2014 richtet, gemäß § 279 BAO stattgegeben und die Bescheide werden aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…Säumniszuschlag in Höhe von € 281,38 wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Einkommensteuer 04-06/2017 festgesetzt. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 27. Juni 2017 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass die nicht rechtzeitige Entrichtung der Einkommensteuer 04-06/2017 darauf zurückzuführen sei…
…Säumniszuschlag in Höhe von € 133,42 wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Einkommensteuer 04-06/2017 festgesetzt. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 27. Juni 2017 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass die nicht rechtzeitige Entrichtung der Einkommensteuer 04-06/2017 darauf zurückzuführen sei…
…in Höhe von € 1.392,12 wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Einkommensteuer 04-06/2017 festgesetzt. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 27. Juni 2017 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass die nicht rechtzeitige Entrichtung der Einkommensteuer 04-06/2017 darauf zurückzuführen sei…
…Sachverhalt Mit Bescheid vom 9.1.2025 setzte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer einen ersten Säumniszuschlag in der Höhe von 716,67 Euro betreffend die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer für das Jahr 2014 fest (zwei Prozent von 35.833,40 Euro) fest. 2…
…Unterlagen nicht eruiert werden können, ob die Gesellschaft lediglich die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes absolut notwendigen Zahlungen getätigt habe und keine Altverbindlichkeiten, darunter Abgabenschulden, getilgt habe. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei es Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er für die rechtzeitige Entrichtung der…
…0007). 3. Im Beschwerdeverfahren ist unstrittig, dass die Umsatzsteuer 04/2019 nicht zum Fälligkeitstag 17. Juni 2019 entrichtet wurde. Es ist ausschließlich zu beurteilen, ob die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer 04/2019 auf ein grobes Verschulden iSd § 217 Abs. 7 BAO der Bf bzw…
…Umstand, der unmittelbar aus dem Abgabenkonto der Bf ersichtlich war, nicht erkannt wird bzw. dass unter solchen Umständen keine Maßnahmen ergriffen wurden, um entweder die rechtzeitige Entrichtung anders als durch die anvisierten Überrechnungen sicherzustellen oder beispielsweise durch Erwirkung einer Stundung den Zahlungstermin hinauszuschieben (§ 212 BAO)…
…betreffend die Mitteilung der USt-Zahllast 04/2019 wurde aufgrund eines so bezeichneten EDV/Firewall-Problems der Beschwerdeführerin nicht zugestellt. Die rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer unterblieb. Das tatsächliche Zugehen der E-Mails an die Klienten über die Mitteilung der jeweiligen USt-Zahllasten wird nicht überwacht…
…Entrichtung des SZ nichts ändern. Dazu ist festzuhalten, dass es sich beim Verfahren um die Vorschreibung eines Säumniszuschlages um ein reines Formalverfahren handelt, bei dem einzig auf objektive Kriterien wie Fälligkeit und Nichtentrichtung zum Fälligkeitstag abzustellen ist. Auf die Gründe für die nicht rechtzeitige Entrichtung…