…wobei weder ein Parkschein entwertet noch ein elektronischer Parkschein aktiviert war. Den Anzeigeangaben ist zu entnehmen, dass sich im Fahrzeug ein nicht mehr gültiger Ausweis gemäß § 29b StVO mit der Nr. Ausweis1 befand. Im Anhang werden Ihnen drei Fotos zu verfahrensgegenständlicher Fahrzeugabstellung zur Kenntnis gebracht…
… 4a der Parkometerabgabeverordnung folgender Abs. 3 angefügt wurde: "Mit dem Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenhöhe verlieren jeweils alle Parkscheine mit dem Aufdruck von nicht mehr gültigen Gebühren ihre Eigenschaft als Abgabenentrichtungsmittel. Diese Parkscheine können innerhalb von 6 Monaten ab dem Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenhöhe…
…den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Begründend stellte die Behörde zusammengefasst fest, dass der im Fahrzeug zur Beanstandungszeit hinterlegte Parkausweis Nr. 123 am 15. Dezember 2016 als verloren gemeldet worden und daher nicht mehr gültig gewesen sei. Demnach habe die Bf. die Parkometerabgabe verkürzt. Am 18…
…1110 Wien, Hasenleitengasse gegenüber 5, abgestellt habe ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Im Fahrzeug sei lediglich ein nicht mehr gültiger Ausweis (Duplikat) gemäß § 29b StVO 1960 hinterlegt gewesen. Dadurch habe die Beschwerdeführerin die Rechtsvorschrift des § 5…
…3 Parkometerabgabeverordnung normiert, dass mit dem Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenhöhe jeweils alle Parkscheine mit dem Aufdruck von nicht mehr gültigen Gebühren ihre Eigenschaft als Abgabenentrichtungsmittel verlieren. Diese Parkscheine können innerhalb von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenhöhe gegen Rückerstattung des aufgedruckten…
… 4a wird folgender Abs. 3 angefügt: (3) Mit dem Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenhöhe verlieren jeweils alle Parkscheine mit dem Aufdruck von nicht mehr gültigen Gebühren ihre Eigenschaft als Abgabenentrichtungsmittel. Diese Parkscheine können innerhalb von 6 Monaten ab dem Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenhöhe gegen…
…ein Jahr zuvor - seine Gültigkeit verloren hatte. Dementsprechend sind die Schlussfolgerungen im Bescheid, wonach mit dem nicht mehr gültigen Parkschein die Abgabe nicht entrichtet werden konnte, und der Bf. seiner Verpflichtung, bei Beginn des Abstellens des mehrspurigen Kraftfahrzeuges die Parkomterabgabe zu entrichten, nicht nachgekommen ist…
…eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört (vgl. § 5 Abs. 1 VStG. Selbst wenn man letzteres außer Acht ließe, wäre dem Bf. entgegenzuhalten, dass durch die fahrlässige Nichtentrichtung der gegenständlichen Abgabe - der vorliegende Parkschein mit dem Aufdruck einer nicht mehr gültigen Gebühr hatte seine Eigenschaft…
…VwGH 16.11.1984, 83/17/0063). Ein Lenker, der sein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellt und nicht darauf achtet, dass er einen nicht mehr gültigen Parkschein (Änderung der Abgabenhöhe) verwendet, handelt fahrlässig. Indem der Beschwerdeführer es als Fahrzeuglenker unterlassen hat, sich vor Fahrtantritt…
…der Bf. zu den Beanstandungszeitpunkten über keinen rechtsgültigen Parkausweis verfügt hat, bzw. sein Fahrzeug nicht mit einem zu diesen Zeitpunkten gültigen Parkausweis gekennzeichnet war. Gemäß § 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO) eine Abgabe zu entrichten. Gemäß § 5…
…2021 auch keine Abgabe mehr entrichtet werden und wurde die Parkometerabgabe für den Abstellzeitpunkt somit nicht entrichtet. Sie waren nun als Fahrzeuglenker, welcher ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien abgestellt hat, objektiv verpflichtet, die Parkometerabgabe durch Entwertung eines gültigen Parkscheines zu entrichten…
…zitierten Bestimmung der Parkometerabgabeverordnung zum Beanstandungszeitpunkt nicht mehr gültig gewesen und hätten ihre Eigenschaft als Abgabenentrichtungsmittel verloren. Entgegen der Ansicht des Bf. habe er mit der Hinterlegung der Parkscheine, für welche er je € 1,05 bezahlt habe, nicht die jeweils € 1,10 betragende…
…hat daher durch das Einlegen des nicht mehr gültigen Parkausweises die Parkometerabgabe nicht entrichtet und damit die objektive Tatseite erfüllt. Zur subjektiven Tatseite: Das Verwaltungsstrafgesetz normiert in § 5 Abs 1 VStG den Tatbestand der Schuld. Gemäß dieser Bestimmung genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift nichts anderes bestimmt…
…selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht als geringfügig zu bewerten gewesen sei. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines nicht mehr gültigen § 29b StVO Ausweises) sei die Strafe unter Berücksichtigung ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse spruchgemäß festzusetzen gewesen. Die Verhängung einer Geldstrafe sei…
…6 Abs. 1 lit. g Parkometerabgabeverordnung). Hiermit kann lediglich die Verwendung eines gültigen Ausweises im Original gemeint sein. Im gegenständlichen Fall war jedoch ein - aufgrund der Befristung (bis 01.08.2020) - nicht mehr gültiger Ausweis gemäß § 29b StVO 1960 hinterlegt. Auf Nachfrage beim Sozialministeriumservice, 1010…
…der 15-Minuten-Gratisparkschein Nr. 123 mit den Entwertungen Stunde 09 und Minute 45 hinter der Windschutzscheibe eingelegt. Der Parkschein war somit zur Beanstandungszeit nicht mehr gültig. Beweiswürdigung: Kein gültiger Parkschein zur Beanstandungszeit: Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Verwaltungsakt, insbesondere aus den eigenen Wahrnehmungen…
…gebracht, da der im Fahrzeug zur Beanstandungszeit eingelegte Parkausweis gemäß § 29b StVO mit der Nr. 123 seit 14. Dezember 2021 nicht mehr gültig war. Mit Schreiben vom 24. März 2023 wurde die Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges, ***Bf1*** (Beschwerdeführerin, kurz: Bf.) vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
…mehr gültige Parkausweis Nr. 123 hinter der Windschutzscheibe eingelegt war, ergibt sich aus den Anzeigedaten des Parkraumüberwachungsorgans und ist durch die zur Beanstandungszeit angefertigten drei Fotos dokumentiert. Rechtliche Würdigung Zu Spruchpunkt I (Stattgabe und Aufhebung): § 22 Abs. 1 VStG 1991 normiert: "Soweit die Verwaltungsvorschriften nicht…
…trotz nachweislicher Übernahme nicht beantwortet. II. MA 67-PA-456 Das in Rede stehende Kraftfahrzeug wurde von einem Parkraumüberwachungsorgan am 21. November 2016 um 19:58 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 7, Kirchengasse geg 3, beanstandet, da es ohne gültigen Parkschein abgestellt war…
…3 Parkometerabgabeverordnung normiert, dass mit dem Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenhöhe jeweils alle Parkscheine mit dem Aufdruck von nicht mehr gültigen Gebühren ihre Eigenschaft als Abgabenentrichtungsmittel verlieren. Diese Parkscheine können innerhalb von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten einer Änderung der Abgabenhöhe gegen Rückerstattung des aufgedruckten…