…nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997, 96/15/0118, sowie Ritz, BAO Kommentar Auflage 5, § 97 Tz 2). Für den hier vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Beschwerde vom 19.01.2015 in Ermangelung eines Bescheidadressaten nicht mehr…
…sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Bei schriftlichen Erledigungen erfolgt diese Bekanntgabe durch Zustellung. An nicht mehr existente Gesellschaften (etwa an eine Kapitalgesellschaft nach deren Beendigung) kann keine Erledigung wirksam erlassen werden (vgl Ritz, BAO6, § 97 Tz 2…
…die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert (vgl. VwGH 27.8.2002, 99/14/0298). Werden Bescheide an rechtlich nicht mehr existente Gesellschaften gerichtet, wie etwa eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft der Miteigentümer, gehen die Bescheide ins Leere (siehe dazu Ritz, Kommentar zur BAO 5 , …
…gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 21.10.1999, 99/15/0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997, 96/15/0118, sowie…
…die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages nicht in Zweifel gezogen. Wenn die Bf. in ihrer Beschwerde gegen den abweislichen Bescheid über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch vorbringt, dass der angefochtene Bescheid ein Nichtbescheid sei, weil dieser an eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtet worden sei…
…0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997, 96/15/0118, sowie Ritz, BAO5, § 97 Tz 2). Für den hier vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Beschwerden vom 8. April 2016 in Ermangelung eines Bescheidadressaten nicht mehr erledigt…
…VwGH vom 28. Oktober 2014, Ro 2014/13/0035). Im gegenständlichen Beschwerdefall trifft dies zu. Die beschwerdeführende Gesellschaft verfügt über kein Vermögen mehr. Die Rechtspersönlichkeit der Bf. ist demnach erloschen. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar, 5…
…13/0035; sowie OGH vom 20. Mai 1999, 6Ob 330/98t). Da die beschwerdeführende Gesellschaft über kein Vermögen mehr verfügt, steht zweifelsfrei fest, dass die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft untergegangen ist. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar, 5…
…13/0035; sowie OGH vom 20. Mai 1999, 6Ob 330/98t). Da die beschwerdeführende Gesellschaft über kein Vermögen mehr verfüge, steht zweifelsfrei fest, dass die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft untergegangen sei. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar, 5…
…März 2021 als beendet anzusehen. Die Gesellschaft ist nicht mehr Subjekt abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten und können ihr gegenüber keine rechtswirksamen Erledigungen mehr erlassen werden. An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (vgl. die oben angeführte VwGH Judikatur und auch VwGH 13…
…0035; OGH vom 20. Mai 1999, 6 Ob 330/98t). Das ist im gegenständlichen Fall zu bejahen; die Rechtspersönlichkeit der Bf. ist somit erloschen. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar5, Tz 1 und 4 zu § 79). An…
…0035; OGH vom 20. Mai 1999, 6 Ob 330/98t). Das ist im gegenständlichen Fall zu bejahen; die Rechtspersönlichkeit der Bf. ist somit erloschen. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar5, Tz 1 und 4 zu § 79). An…
…Sinne des § 79 BAO bewirkt einerseits, dass die beschwerdeführende Partei keine Prozesshandlungen mehr setzen kann, und andererseits, dass ihr gegenüber keine rechtswirksamen Erledigungen mehr erlassen werden können. An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (vgl. VwGH 13.3.1997, 96/15/0118…
…der Gesellschaft nach der Judikatur des VwGH solange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (VwGH 20.9.1995, 95/13/0068; 22.11.2012, 2010/15/0026). An nicht (mehr) existente Gesellschaften…
…nicht zu Recht bestehen kann. Übrig bleibt daher lediglich die Haftung für die am 17.2.2014 fällig gewesene Umsatzsteuer 09-12/2013. Dazu ist festzustellen, dass der die Umsatzsteuer 09-12/2013 festsetzende Bescheid vom 9.4.2014 an die nicht mehr existente Gesellschaft…
…gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 21.10.1999, 99/15/0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997, 96/15/0118, sowie…
…dass diese nicht zulässig sei, da die gegenständliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit 31. Dezember 2007 aufgelöst worden sei und daher die abgabenrechtliche Eignung als tauglicher Bescheidadressat verloren habe. Die Feststellungsbescheide seien sohin an eine nicht mehr existente Gesellschaft ergangen und somit unwirksam geblieben (Nichtbescheide). 5…
…Handelsregister konstitutive Wirkung und führt zum Verlust der Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft ..."). Aufgrund der Löschung im Schweizer Handelsregister ist daher die Rechtspersönlichkeit und damit die Parteifähigkeit der Bf. mit xyz untergegangen. Eine solche nicht mehr existente Gesellschaft kann sich weder durch ihre ehemaligen Organe noch durch…
…und eine Interpretation daher nicht zulässig ist (vgl. VwGH 31.1.2019, Ra 2018/15/0003; VwGH 14.3.1990, Zl 86/13/0175; VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091). Auch laut Rechtsprechung des UFS ist eine nicht mehr existente Gesellschaft zur Erhebung einer…
…Ro 2014/13/0035). Gegen eine nicht mehr existente und vermögenslose Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind unwirksam. Gemäß § 79 BAO erster Satz gilt Folgendes: "Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes." Eine Kommanditgesellschaft wird durch die Verwertung und Verteilung des Massevermögens und…