…die Gestellung erfolgte und wo die Waren in ein nachfolgendes externes gemeinschaftliches Versandverfahren überführt worden sind. Daraus ergeben sich zwei denkbare Szenarien: Die Waren wurden erwiesenermaßen in Ungarn entladen und dann umgeladen und in weiterer Folge nicht in Österreich gestellt Die Waren wurden erwiesenermaßen in…
…Gestellung erfolgte und wo die Waren in ein nachfolgendes externes gemeinschaftliches Versandverfahren überführt worden sind. Daraus ergeben sich zwei denkbare Szenarien: 1.Die Waren wurden erwiesenermaßen in Ungarn entladen und dann umgeladen und in weiterer Folge nicht in Österreich gestellt 2.Die Waren wurden erwiesenermaßen…
…a und Abs. 3 des Zollkodex der Hauptverpflichtete auch dann für die Zahlung der für eine dem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegende Ware entstandenen Zollschuld, wenn der Warenführer seinen Pflichten aus Art. 96 Abs. 2 des Zollkodex nicht nachgekommen ist. 87 Daraus folgt, dass der Zollkodex…
…Inhaber Bf, im Grunde des Art. 203 ZK die Zollschuld fest. Die am 3.2.2006 in den Niederlanden unter MRN zZz in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren überführten eingangsabgabepflichtigen Waren seien am 4.2.2006 der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Dadurch sei gem. Art. 203…
…92 ZK endet das externe Versandverfahren, wenn die Waren und das dazugehörige Dokument entsprechend den Bestimmungen des betreffenden Verfahrens am Bestimmungsort der dortigen Zollstelle gestellt werden; - dass bei einer nicht ordnungsgemäßen Beendigung eines externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens - wie etwa unter Beteiligung von Zollbeamten an Straftaten - die…
…und begehrte die Aufhebung des Bescheides, und hat dies wie folgt begründet: Die verfahrensgegenständlichen externen gemeinschaftlichen Versandverfahren seien für die Berufungswerberin als ordnungsgemäß bei der Bestimmungsstelle beendet, im System NCTS rückgemeldet worden und galten somit für die Abgangsstelle als erledigt. Des Weiteren führt die Berufungswerberin…
…Pflicht, die Ware innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert am zugelassenen Warenort der Bestimmungszollstelle zu gestellen, verletzt. Wird eine in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführte Ware nicht der Bestimmungsstelle gestellt, entsteht die Zollschuld gemäß Art. 203…
…Pflicht, die Ware innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert am zugelassenen Warenort der Bestimmungszollstelle zu gestellen, verletzt. Wird eine in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführte Ware nicht der Bestimmungsstelle gestellt, entsteht die Zollschuld gemäß Art. 203…
…eine Sicherheitsleistung erbracht und der PKW danach wieder freigegeben. Der damalige Vertreter, die G, Adresse3 (nachfolgend H) hatte mit dem Zollamt im Hinblick auf die Eröffnung eines externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens Kontakt. Ein solches wurde auch eröffnet. Im Protokoll (Tatbeschreibung) vom 27. März 2012 ist festgehalten…
…als jene Personen, die Verpflichtungen nicht eingehalten haben, zu richten. Das Zollamt Wien hatte dabei das Wesen und der Zweck des Gesamtschuldverhältnisses zu beachten. Bei einem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren ergeben sich Besonderheiten hinsichtlich der Pflichtenstellung des Verfahrensinhabers. Da es nicht um Strafbarkeit geht, sondern um…
…als jene Personen, die Verpflichtungen nicht eingehalten haben, zu richten. Das Zollamt Wien hatte dabei das Wesen und den Zweck des Gesamtschuldverhältnisses zu beachten. Bei einem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren ergeben sich Besonderheiten hinsichtlich der Pflichtenstellung des Verfahrensinhabers. Da es nicht um Strafbarkeit geht, sondern um…
…Wien Zollstelle Inzersdorf) gestellt werden. Erst dadurch endet ein externes Versandverfahren ordnungsgemäß (Art. 92 ZK). I n Vollziehung des Art. 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der ZK nicht (wie etwa hinsichtlich der Voraussetzung des § 212a Abs.1 BAO für…
…Zollamt Wien Zollstelle Inzersdorf) gestellt werden. Erst dadurch endet ein externes Versandverfahren ordnungsgemäß (Art. 92 ZK). In Vollziehung des Art. 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der ZK nicht (wie etwa hinsichtlich der Voraussetzung des § 212a Abs.1 BAO für…
…hier: Zollamt I) gestellt werden. Erst dadurch endet ein externes Versandverfahren ordnungsgemäß (Art. 92 ZK). In Vollziehung des Art. 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der ZK nicht (wie etwa hinsichtlich der Voraussetzung des § 212a Abs.1 BAO für die…
…Zollstelle Inzersdorf) gestellt werden. Erst dadurch endet ein externes Versandverfahren ordnungsgemäß (Art. 92 ZK). In Vollziehung des Art. 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der ZK nicht (wie etwa hinsichtlich der Voraussetzung des § 212a Abs.1 BAO für die Aussetzung…
…3 leg cit auch jene Person, welche die Pflichten zu erfüllen gehabt hätte, die sich aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Hinsichtlich der Pflichtenstellung ergeben sich beim externen gemeinschaftlichen Versandverfahren jedoch Besonderheiten. Gemäß Art. 96 Abs. 1 ZK ist zunächst der Hauptverpflichtete als Verfahrensinhaber…
…einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der nach den gemeinschaftlichen Zollvorschriften vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl etwa EuGH 01.02.2001, C-66/99). Im vorliegenden Fall war dies die Verbringung der im externen Versandverfahren beförderten Waren an einen nicht zugelassenen Warenort…
…die zollrechtlichen Pflichten verletzt haben, der ***Bf1*** nicht nach VbVG (vgl § 3 Abs 3 IVm § 2 Abs 2 VbVG) zugerechnet werden. Bedient sich der Hauptverpflichtete (Inhaber des Unionsverfahren) Personen, um Pflichten zu erfüllen, die er im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren übernommen hat, kann ihm ein betrügerisches…
…einem Versandverfahren, bei welchem eine Ware 17 Tage nach Ablauf der Gestellungsfrist gestellt und in das Zollverfahren der aktiven Veredelung mit Zurückvergütung überführt worden war und die betreffende Zollstelle nach Annahme dieser Anmeldung festgestellt hatte, dass das vorangegangene Zollverfahren, also das externe gemeinschaftliche Versandverfahren, nicht…
…einem Versandverfahren, bei welchem eine Ware 17 Tage nach Ablauf der Gestellungsfrist gestellt und in das Zollverfahren der aktiven Veredelung mit Zurückvergütung überführt worden war und die betreffende Zollstelle nach Annahme dieser Anmeldung festgestellt hatte, dass das vorangegangene Zollverfahren, also das externe gemeinschaftliche Versandverfahren, nicht…