…für die Gesellschaft gearbeitet, die entsprechenden Bezüge seien jedoch nicht ausbezahlt worden. Zum Nachweis wurde eine Offene Posten- Liste (in weiterer Folge "OP-Liste") der Gesellschaft vorgelegt. Aus dieser sei zu ersehen, dass die Löhne der beschwerdeführenden Partei noch immer offen seien. Die Firma sei…
…wären nach Übermittlung eines entsprechenden Lohnzettels gemäß § 69 Abs. 6 EStG 1988 nach der Bestimmung des § 19 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 als Einnahmen zu erfassen. Die Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß dieser eingeklagten, aber nicht ausbezahlten Entgelte ergibt sich jedoch weder…
…L, M, N und I im Insolvenzverfahren Forderungen in der Höhe von insgesamt 199.414 Euro an nicht ausbezahlten Entgelten angemeldet haben. Auf diese Forderungen entfällt in den haftungsgegenständlichen Monaten Lohnsteuer in der Höhe von 653,60 Euro (06/2011), 765,73 Euro (07/2011)…
…zugrundeliegenden Löhne und Gehälter ausbezahlt worden waren. III. Beweiswürdigung 1. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Akteninhalt, der Auswertung des Abgabenkontos des primärschuldnerischen GmbH, sowie der Vorhaltsbeantwortung vom 11. Jänner 2022. 2. Dass die haftungsgegenständlichen, zwar gemeldeten aber nicht entrichteten Lohnsteuern Löhne beträfen…
…der Bf vor, dass nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der D am 02.12.2014 eine Prüfung der Lohnabgaben durchgeführt worden sei. Im Prüfbericht vom 17.03.2015 sei ausgeführt, dass mangels geeigneter Aufzeichnungen die Steuerfreiheit ausbezahlter Reisekostenvergütungen nicht bzw. nur teilweise anerkannt…
…verwiesen. Der Behördenvertreter betonte, dass eine Bewilligung für Lohnabgaben ohnedies nicht in Betracht komme. § 78 Abs. 3 EStG 1988 wurde mehrfach angesprochen. Unbestritten blieb, dass die Löhne für den Zeitraum 05/2014 zur Gänze ausbezahlt wurden. Rechtslage: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in…
…die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Primärschuldners - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der Lohnsteuer über das…
…auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 78 Abs. 3 EStG 1988 ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Im vorliegenden Fall wurden die der Lohnsteuer 07…
…Zur Abweisung der Beschwerde ist dem Finanzamt zu folgen, wenn es mangels Anmeldung von Forderungen der nicht familiären Dienstnehmer gegenüber dem IEF davon ausging, dass an diese im Zeitraum Juni –September 2004 noch Löhne ausbezahlt wurden. Die vom Finanzamt unter Angabe der Fälligkeiten erfolgte Berechnung…
…Vertreter der Gesellschaft auferlegten Pflichten nicht hätten eingebracht werden können. Ergänzend zum Schreiben vom 18. November 2013 führte das Finanzamt aus, dass vom Bf. weder behauptet noch ins Treffen geführt worden sei, dass die Löhne für den Zeitraum Juni 2012 nicht mehr ausbezahlt worden wären. …
…im Bericht über die Lohnsteuerprüfung vom 10.8.2010 ausdrücklich festgehalten; die am Abgabenkonto belasteten Lohnabgaben wären daher entsprechend den Feststellungen der Prüferin gutzuschreiben gewesen. Abgesehen davon bestand keine Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnabgaben, die auf tatsächlich nicht mehr ausbezahlte Löhne entfiel (z…
…im Bericht über die Lohnsteuerprüfung vom 10.8.2010 ausdrücklich festgehalten; die am Abgabenkonto belasteten Lohnabgaben wären daher entsprechend den Feststellungen der Prüferin gutzuschreiben gewesen. Abgesehen davon bestand keine Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnabgaben, die auf tatsächlich nicht mehr ausbezahlte Löhne entfiel (z…
…710,90 stellt keinesfalls die nicht ausbezahlten Löhne für Oktober und November 2002 dar, zumal das Verrechnungskonto zu Beginn der Rechenperiode 04/2002 bereits einen Saldo von mehr als € 49.000,00 aufweist. Im Übrigen hat die Versteuerung der Löhne nach dem Zuflussprinzip zu…
…tatsächlich nicht oder nur teilweise stattgefunden haben, sind diese zu berücksichtigen (VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029; BFG 15.03.2018, RV/7101234/2017). Die entsprechenden Nachweise wurden erbracht. Die im Haftungswege vorgeschriebenen Abgabenbeträge sind daher an die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne anzupassen…
…zu entrichten; die Nichtabfuhr der Lohnsteuer, die auf den ausbezahlten Arbeitslohn entfällt, kann nicht damit entschuldigt werden, dass die Geldmittel nicht ausgereicht haben. Eine Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer besteht nur dann nicht, wenn wegen fehlender Mittel überhaupt keine Löhne mehr zur Auszahlung gelangt sind. Dafür gibt…
…September 2013) zu entrichten ist. Ob der Zahlung eine adäquate Arbeitsleistung gegenüberstand ist und dass diese ein Kriterium für die Zahlung wäre, kann der Vereinbarung nicht entnommen werden. Es entspricht der österreichischen Rechtsordnung, dass für ausbezahlte Löhne Lohnabgaben zu entrichten sind. Wenn der Bf. vorbringt…
…nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung (Differenzquote). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Lohnsteuer vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Reichen die einem Vertreter zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die Entrichtung der auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer aus…
…keine Gehälter mehr ausbezahlt worden seien, sei die rechtliche Grundlage für eine Geschäftsführerhaftung nicht gegeben. | | Juni 2014 Festsetzung | Juni 2013 Festsetzung | Juli | BMGL | 25.470,08 | 28.348,72 | ab Juli 2014 | Lohnsteuer | 3.246…
…die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO gehe hinsichtlich der Lohnsteuer über das…
…bei der zuständigen Abgabenbehörde eingebracht worden (Beilage Kopie aus dem Postbuch der Steuerberatungskanzlei). Laut den Ausführungen des Spruchsenatserkenntnisses gründe sich dieses auf die Erhebungen der Finanzbehörden, wobei die Verantwortung, dass die Löhne nicht ausbezahlt worden seien, unglaubwürdig wäre. Nach Auffassung des Spruchsenates hätte der Bf…