…717,70 € sei ein tatsächlicher Einmalbezug (13. Gehalt/Urlaubsbezug). Dieser sei als nachträglicher Arbeitslohn für die Jahre 2004 und 2005 neben dem laufenden Gehalt für 2006 in Deutschland ausbezahlt worden; ein mathematisches Herausrechnen aus den laufenden Bezügen sei nicht erfolgt, weshalb die Kriterien des …
…die Erstattung (Rückzahlung) im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses, so hat der Arbeitgeber die rückerstatteten Beträge bei der Abrechnung des laufenden Arbeitslohnes zu berücksichtigen und in voller Höhe in den Lohnzettel unter "sonstige steuerfreie Bezüge" (KZ 243) aufzunehmen. Erfolgt die Rückzahlung (Erstattung), wie in Ihrem Fall…
…Darauf, welches Kalenderjahr die Ausgaben wirtschaftlich treffen, kommt es nicht an (VwGH 18.5.1960, 1843/59). Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) sind auch Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. c EStG 1988) und Pensionen aus der gesetzlichen…
…KG***. Auch hier wurden zunächst Verluste zugewiesen und im Rahmen geänderter Feststellungsbescheide wieder aberkannt. Dies führte zu einer nachträglichen Streuerlast unseres Mandanten von 60.925,27 € nebst einer Aussetzungszinslast für beide Sachverhalte von 54.936,23 €. 3. Diese Festsetzungen in den o.g…
…und ein neuer Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 2008 erlassen. Begründend führte das Finanzamt im Aufhebungsbescheid aus, dass anlässlich einer nachträglichen Prüfung der Erklärungsangaben Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen seien, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich machten. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und…
…79 Abs. 1 EStG 1988 spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates an das Finanzamt abzuführen. Gemäß § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im steuerrechtlichen Sinn zieht - §§ 78…
…L-Straße-xx. Angesichts nachträglicher um die Sachbezüge für die Nutzung eines Dienstfahrzeuges in den Monaten 11-12/2018 und 01-11/2019 berichtigter Lohnzettel nahm die Abgabenbehörde die Verfahren (Bescheide vom 14.3.2022) betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2018 und 2019 von Amts…
…und erklärte eine Begründung dieser Beschwerde werde in den nächsten Tagen nachgereicht werden. In der Folge erging ein Mängelbehebungsauftrag. Mit erfolgter Beantwortung vom 23. Juli 2020 und nachträglicher Beschwerdebegründung vom 24. Juli 2020 wandte die Bf. gegen die steuerliche Behandlung der "vorobligatiorischen" Arbeitgeberbeiträge zusammengefasst ein…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit den Haftungsbescheiden vom 18. März 2013 wurde der Beschwerdeführer für die Jahre 2005 bis 2011 als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer in Anspruch genommen. Mit den Abgabenbescheiden vom selben Tag wurde dem Beschwerdeführer für die…
…Buchhaltungsabteilung 33 [Signatur des Bearbeiters]" In der Folge wurden der "Bescheid" vom 22. Oktober 2018 (expediert am 29.10.2018) betreffend Kommunalsteuer für die Jahre 2015 bis 2017 für die in der Betriebsstätte der ***1*** KG gewährten Arbeitslöhne und betreffend Festsetzung eines Säumniszuschlages, zu GZ…
…1 Z 10 lit c EStG 1988). Es kann daher nicht festgestellt werden, dass die Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn des in den Drittstaat entsendeten Bf für eine Entsendung erwirtschaftet wurden, die nicht in eine Betriebsstätte des Arbeitgebers erfolgt ist (§ 3 Abs 1 Z 10 lit…
…Verfahrensgang Im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 07.02.2017 brachte das Finanzamt die vom Beschwerdeführer als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemachten Kreditzinsen nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum Ansatz und begründete dies wie folgt: "Nach dem Zwangsausgleich wurde mit der Bank eine Rückzahlungsvereinbarung für die besicherten Kredite…
…des strafbestimmenden Wertbetrages sei dadurch aber nicht eingetreten. Weiters sei aufgefallen, dass der strafbestimmende Wertbetrag nur um 25 % reduziert worden sei. Diese Reduktion sei mit nachträglicher Zustimmung des Beschuldigten erfolgt. Sie sei aber zu gering ausgefallen. Eine weitere Reduktion um zumindest 15 % werde beantragt. Überdies…
…Die Abrechnung für die Nachzahlung der Bezüge vom 15.3.2016 werde beigelegt. Bei dieser Abrechnung handle es sich um die nachträgliche Auszahlung der reduzierten Bezüge vom 1.4.2011 bis 1.3.2016. Die Bf hätte am 27.2.2011 um Gewährung einer Freistellung…
…501 | Verteilung wie in der Geldflussrechnung des Finanzamts | 501 | Umsatzsteuer | 502 | Schein- oder Deckungsrechnungen | 502 | Nachträgliche Entgeltänderung | 503 | Einkommensteuer | 504 | Schätzung | 505 | Weitere steuerliche Feststellungen | 507 | Kreditzinsen | 507 |…
…weil die Erhebungen noch nicht abgeschlossen seien. Es werde bis auf weiteres gegen jederzeitigen Widerruf und gegen eine nachträgliche Verrechnung eine vorläufige Leistung ab 01.03.2016 in Höhe von monatlich 1.476,87 € gewährt. Bei einer Überzahlung an Vorschussbeträgen gegenüber der gebührenden Leistung…
…und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Vorweg ist festzuhalten, dass durch die Bestimmung des § 43 Abs 2 FLAG 1967 die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer), somit die Bestimmungen des 5. Teils des EStG 1988, auch für den Dienstgeberbeitrag sinngemäß…
…beenden, innerhalb eines Monats dem Finanzamt bekannt geben. Am 19. August 2014 stellte das deutsche Finanzamt B für den Bf. eine „Lohnsteuer-Freistellungsbescheinigung“ mit folgendem Inhalt aus: „Der in Deutschland bezogene Arbeitslohn wird nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Österreich von der deutschen Einkommensteuer freigestellt…
…im Sinne des § 19 EStG ausgegangen werden könne (VwGH 26.9.2000, 99/13/0193). Das Erkennen des Irrtums im Jahr 2012 und die daraufhin erfolgte Rückzahlung seien nachträgliche Ereignisse iSd § 295a BAO , die eine Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2011 erforderlich machten. Werde von einem Arbeitnehmer…
…hervorgehoben, dass der Arbeitgeber gemäß § 78 Abs. 3 leg. cit. für den Fall, dass die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht ausreichen, verpflichtet ist, die Lohnsteuer von dem tatsächlichen zur Auszahlung gelangenden, niedrigeren Betrag, zu berechnen, einzubehalten und abzuführen…