…gemäß § 17 GrEStG die vormalig festgesetzte und von der Übernehmerin bereits entrichtete Grunderwerbsteuer auf Null herabzusetzen und rückzuerstatten. In dieser "einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung" wird zunächst festgehalten, der Übergabsvertrag vom 5.3.2012 sei zu Erf2 beim Finanzamt angezeigt und im Juni 2012 verbüchert worden (Punkt I.)…
…Anders als bei den sonstigen Erwerbsvorgängen kann es somit nicht zur Erstattung kommen, wenn eine Grundstücksschenkung im dargelegten Sinn vorliegt und diese Schenkung (Erwerbsvorgang) einvernehmlich rückgängig gemacht wird. 7. Das Vorgesagte zusammenfassend entscheidet den vorliegenden Beschwerdefall somit Folgendes: Das Angehörigenverhältnis Vater- Tochter und das offenbare…
…Grundstücksschenkung mit der Aufhebungsvereinbarung einvernehmlich aufgehoben und rückgängig gemacht worden ist. Kommt aber bei einer Grundstücksschenkung eine Abänderung der bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer nur nach der Spezialbestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 4 GrEStG in Betracht und liegt bei einer einvernehmlich aufgehobenen Grundstücksschenkung…
…vor allem auch in Zusammenschau mit der späteren Schenkung der Liegenschaft durch den Zweitkäufer an den Beschwerdeführer. Zudem wird als Indiz für eine zwischen Beschwerdeführer und Zweitkäufer bestehende persönliche Verbindung auch der Umstand der (späteren) Hauptwohnsitzmeldung des Beschwerdeführers an der gegenständlichen Fall betreffenden Liegenschaftsadresse angesehen…
…hätte. Die Vertragsparteien halten einvernehmlich fest, dass der zwischen ihnen am 20.04.2011 abgeschlossene Schuld- und Pfandbestellungsvertrag aufgehoben wird.“ Der Vorhalt vom 20. Jänner 2016 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „Aufgrund der vorliegenden Urkunden ist davon auszugehen, dass wie im Schenkungsvertrag auf den Todesfall…
…über die Beschwerde vom 5. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. Oktober 2018 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr. ***3***, Steuernummer 10- ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7. November 2018, ErfNr. ***8***, betreffend Rückerstattung der Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Auf Grund des Antrages gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG vom 22.9.2016 wird…
…vom 28. März 2012 gegen den Abweisungsbescheid vom 24. Februar 2012 betreffend Herabsetzung von Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstellen könne. Dem folgend sei die ursprüngliche Anteilsabtretung vom 25.10.2013 von den Vertragsparteien einvernehmlich in Form der Rückabtretung der Anteile mit Aufhebungsvereinbarung vom 20.5.2015 aufgelöst worden, weil die Anteilsabtretung in der vereinbarten Form…
…gegen den Bescheid des ***FA*** vom 30. November 2016, ***4***, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17.02.2015, Erf.Nr. x betreffend Grunderwerbsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 01. Oktober 2019 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…die Aufhebungsvereinbarung vom 12.07.2016 vor, aus welcher sich ergebe, dass die Parteien einvernehmlich den abgeschlossenen Kaufvertrag am 13.10.2015 aufgehoben haben. Der Masseverwalter habe am 14.10.2015 im Namen des Schuldners den Rücktritt von diesem Vertrag vorsichtshalber nochmals erklärt (Aufhebungsvereinbarung vom…
…Abs. 2 WEG 2002 betreffend den Kaufgegenstand, Regelungen betreffend Selbstberechnung und Tragung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr. Mit Aufhebungsvertrag vom 06.06.2017 wurde der oben genannte Vertrag einvernehmlich ex tunc zwischen denselben Vertragspartnern aufgehoben und die Verkäuferin zur Rückzahlung der bereits entrichteten ersten Kaufpreisrate verpflichtet…
…Abs. 2 WEG 2002 betreffend den Kaufgegenstand, Regelungen betreffend Selbstberechnung und Tragung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr. Mit Aufhebungsvertrag vom 06.06.2017 wurde der oben genannte Vertrag einvernehmlich ex tunc zwischen denselben Vertragspartnern aufgehoben und die Verkäuferin zur Rückzahlung der bereits entrichteten ersten Kaufpreisrate verpflichtet…
…2016 gegen die Bescheide des (damaligen) Finanzamts Baden Mödling, nunmehr Finanzamt Österreich, 2500 Baden, Josefsplatz 13, betreffend a) Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vom 19. November 2015, b) Umsatzsteuer für das Jahr 2007 vom 17. November 2015, c) Umsatzsteuer für das Jahr 2008 vom 17…
…die auf Grund der einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses per 31.7.2005 bereits mit Aufhebungsvereinbarung vom 21.4.2005 verbindlich zugesagte und sohin in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in Deutschland bis Ende Juli 2005 stehende Abfindung samt Bonuszahlung im März 2006 und sohin nach seinem…
…weshalb dann, also jedenfalls erst nachträglich, in Vertragsverhandlungen mit dem Ziel von Änderungen eingetreten worden sei. Auch daraus ergebe sich, wie auch aus dem klaren Inhalt des Vertrags der unbedingte Erwerb des Übereignungsanspruchs. zu 2. Stellungnahme zum Antrag gem. § 17 GrEStG: Betreffend den Antrag gem. …
…906,37 Euro, gerundet gemäß § 204 BAO) und wies mit gesondertem Bescheid den Antrag vom 17.11.2008 betreffend die Erstattung der Schenkungssteuer ab. Dieser Bescheid erwuchs mangels erhobenen Rechtsmittels in Rechtskraft. Gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 12.12.2008 erhob der Bf. Berufung/Beschwerde und…
…Darin werde gesetzlich festgelegt, dass die Steuerschuld für Erwerbe aufgrund einer Schenkung auf den Todesfall mit dem Tod des Geschenksgebers entstehe. Sei der Abgabenanspruch entstanden, so sei grundsätzlich der Wegfall des Abgabenanspruches durch nachträgliche Dispositionen des Abgabepflichtigen ausgeschlossen. Die Steuerschuld sei daher im vorliegenden Fall…
…durch Mag. Dieter Lukesch, vom 22. Februar 2013 betreffend die Haftung für Kapitalertragssteuer aufgrund des Zuflusses der Pflichtteilsergänzung an X***Y*** (9/2012) zu Recht erkannt: I) Der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4 Bundes…