…der die Bezüge und Vorteile erhält. Das kann bei einer Hinterbliebenenunterstützung aber nie der Verstorbene selbst sein, sondern eben nur die Hinterbliebenen im konkreten Fall also meine Mandantin, ohne dass dabei Raum für die Erfassung als „nachträgliche Einkünfte beim Rechtsnachfolger“ bliebe. Erfassung als Aufgabegewinn So…
…02.05.2019 zugeteilt. Strittig ist, ob eine im Jahr 1996 von der belangten Behörde vorgenommene Auflösung von Rückstellungen für Provisionen und Prozesskosten rechtsrichtig war und bejahendenfalls nachträgliche Einkünfte im Sinne von § 32 Z 2 EStG 1988 bei den Kommanditisten vorliegen. 1. Sachverhalt - Rechts- und…
…verwiesen. Nach einer bei der Beschwerdeführerin im Jahre 2013 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erfasste die Abgabenbehörde den Betrag von € 35.094,29 im Jahre 2009 als nachträgliche Betriebseinnahme und unterzog ihn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die von der…
…beim Rechtsnachfolger.“ Diese Bestimmung stellt klar, dass die Steuerpflicht nicht mit der Einstellung einer zu Einkünften führenden Tätigkeit endet. Auch nachträgliche Einkünfte sind zu erfassen; sie gehören zu der Einkunftsart, zu der die aufgegebene Tätigkeit gehört hat. Dies ergibt sich bereits aus dem Veranlassungsprinzip. Einkünfte…
…für derartige nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit auch auf den Rechtsnachfolger. Bei der Verteilung der Ablebensversicherung (EUR 28.549,52) handle es sich um eine Einkommensverwendung der Beschwerdeführerin, der bloße Wunsch des Verstorbenen stelle keinen zivilrechtlichen Titel dar, weshalb die Kinder nicht als Rechtsnachfolger in…
…Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn bezahlt wird, hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind, sind sie bei der Veranlagung der Einkommensteuer des verstorbenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Nachträgliche…
…nur in den persönlichen Beziehungen bzw. im Verwandtschaftsverhältnis zum damaligen Alleingesellschafter seines Dienstgebers gesehen werden. Die gegenständlichen Zahlungen sind der Privatsphäre zuzuordnen und sind daher einem Abzug als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus der Geschäftsführertätigkeit nicht zugänglich." 3. Dagegen wurde von der steuerlichen Vertretung…
…2 Abs. 3 Z 4 oder - einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 5 bis 7, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger." § 184 Abs. 1 BAO lautet: "Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie…
… 25 Abs. 2 EStG 1988 ist es bei den Einkünften im Sinne des Abs. 1 unmaßgeblich, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Erhält gemäß § 67 Abs…
…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage, ob auch der Ablebensversicherungsanspruch als Teil der Hinterbliebenenunterstützung beim Rechtsnachfolger gemäß § 22 Z 4 EStG 1988 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist, liegt nicht vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und…
…2005/2006 bleibt daher kein Raum. Festzuhalten ist, dass die Privatnutzung der angemieteten Räumlichkeiten durch den Bf unter den festgestellten Umständen nichts an der Steuerpflicht der Einkünfte aus der fortgesetzten Vermietung bei den beiden Vermieterinnen (Gattin des Bf bzw. Vermieterin des Lagers in Z.) ändert.…
…in das Privatvermögen überführte Wirtschaftsgut (z.B. Gebäude) in der Folge vermietet, können die Schuldzinsen bei entsprechendem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Veranlassungszusammenhang iSd Mittelverwendung) Werbungskosten darstellen (VwGH 30.11.99, 94/14/0166). In diesem Sinn hat das Finanzamt Zinsen…
… 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (Versteuerung von "Einkünften aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit" beim Rechtsnachfolger) anzuwenden sei. Ob allerdings § 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 anzuwenden sei, sei durchaus fraglich. Denn es lägen dann keine nachträglichen Einkünfte vor, wenn es sich um Forderungen…
…jene Rechtspositionen auf den Rechtsnachfolger über, bei denen es sich nicht um höchstpersönliche Rechtspositionen handelt (zB VwGH 28.6.2007, 2006/16/0199). Beim Verlustabzug kam der Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis, dass der Sinn des Verlustabzuges darin besteht, eine Verrechnung von Einkünften des Steuerpflichtigen mit…
…Anlagevermögen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden. ... (6) Im Falle der Übertragung eines Betriebes ist der gewinnerhöhende Ansatz (Abs. 5) beim Rechtsnachfolger vorzunehmen. Im Falle des Wechsels der Gewinnermittlungsart oder im Falle der Übertragung eines Betriebes ist der gewinnerhöhende Ansatz nur dann vorzunehmen…
…2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Zu den Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit zählen nicht nur nachträgliche Einnahmen, sondern auch nachträgliche Ausgaben (vgl. EStR…
…32 (gemeinsame Vorschriften), dass Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit zu den Einkünften im Sinne des § 2 EStG gehören (egal ob diese nun positiv oder negativ sind). Und zwar stellen diese nachträglichen Betriebsausgaben auch bei einem allfälligen Rechtsnachfolger Betriebsausgabe dar. Zumal Geldforderung gegenüber der Firma…
…aufgezählten gesellschaftsrechtlichen Umgründungsvorgänge. • Die übertragende Körperschaft besitzt am Umwandlungsstichtag und am Tag des Umwandlungsbeschlusses einen Betrieb. • Die Steuerhängigkeit der stillen Reserven beim Rechtsnachfolger bleibt erhalten. Die (erste) Anwendungsvoraussetzung des Art II (Vorliegen einer Umwandlung gem UmwG oder vergleichbare ausländische Umwandlung) ist gesellschaftsrechtlich (und nicht wirtschaftlich…
…Im Falle des Ausscheidens eines Wirtschaftsgutes infolge höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffs unterbleibt der gewinnerhöhende Ansatz. (6) Im Falle der Übertragung eines Betriebes ist der gewinnerhöhende Ansatz (Abs. 5) beim Rechtsnachfolger vorzunehmen. Im Falle der Übertragung eines Betriebes ist der gewinnerhöhende Ansatz nur dann vorzunehmen…
…nachträglichen negativen Einkünften iSd § 32 Z 2 EStG (VwGH vom 24.02.2004, GZ 99/14/0250). Über die genannten Erfordernisse hinaus hat der Steuerpflichtige nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nach Betriebsaufgabe auch alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten zu setzen. Bei…