…Bf. vom Vorliegen der behaupteten internen Aufgabenverteilung ausgegangen. Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen…
…Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 79 Anm. 11). Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Zu Geschäftsführern können nur physische, handlungsfähige Personen bestellt werden. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Ohne vertretungsbefugte Organe ist eine GmbH nicht handlungsfähig…
…in die Finanzgebarung miteinbezogen. Sämtliche Geschäfte der GmbH wurden von FT abgewickelt. Dieser Sachverhalt ist wie folgt zu würdigen: Dass die Bf.niemals alleinige Geschäftsführerin war, ergibt sich aus dem Firmenbuch. Mehrere Geschäftsführer können grundsätzlich eine Aufgabenteilung vereinbaren. Nach dem Beschwerdevorbringen war FT "Defacto Geschäftsführer"…
…vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war. Vertreterhaftung Unstrittig ist, dass der Beschwerdeführer im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Geschäftsführer der Primärschuldnerin war. Bei Vorhandensein mehrerer potentiell Haftender richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.5.1992, 88/17/0216) danach…
…Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Der Beschwerdeführer wird im Handelsregister (HRB ***16***) unter den Daten der Vertretungsberechtigten Führungsebene aktuell zwar weder als aktiver noch als ausgeschiedener Geschäftsführer ausgewiesen, war aber stets Geschäftsführer dieser Gesellschaft und…
…4 als Geschäftsführer eingetragen worden zu sein. Dazu ist rechtlich festzustellen: Die Gesellschaft muss gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Zu Geschäftsführern können nur physische, handlungsfähige Personen bestellt werden. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter. Werden Gesellschafter zu Geschäftsführern bestellt…
…die er verwaltet, entrichtet werden. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft mangels anderweitiger Bestimmungen durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Weiters ist festzuhalten, dass es der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entspricht, dass ein Geschäftsführer auch für Abgabenrückstände, die vor seiner Geschäftstätigkeit fällig geworden sind, haftet…
…GmbH gar nicht betraut sei oder betraut sein könne (mangels Bestellung zum Geschäftsführer), könne nicht nach § 9 BAO haften. Dies ergäbe sich schon aus der ständigen Judikatur des VwGH zur § 9 BAO Geschäftsverteilungsthematik: Gäbe es mehrere Geschäftsführer einer GmbH und seien somit potenziell Haftende vorhanden…
…einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Zu Geschäftsführern können nur physische, handlungsfähige Personen bestellt werden. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter. Werden Gesellschafter zu Geschäftsführern bestellt, so kann dies auch im Gesellschaftsvertrage geschehen, jedoch nur für die Dauer ihres Gesellschaftsverhältnisses. § 16a GmbHG (Rücktritt der Geschäftsführer)…
…Der Geschäftsführer habe insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwalte, entrichtet werden würden. Seien mehrere Geschäftsführer vorhanden, so werde die Gesellschaft mangels anderweitiger Bestimmungen durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer würde für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann…
…Anwendung. (5) Gerichtsstand ist ***11***." Der Geschäftsführervertrag wurde von allen vier Geschäftsführern unterzeichnet. 1.3. Der Gesellschaftsvertrag der Bf. in der ab 01.07.2013 geltenden Fassung lautet auszugsweise wie folgt: "7. Geschäftsführung und Vertretung: 7.1 Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer…
…gleichbehandelt worden seien, weshalb auch keine Haftung nach § 9 BAO vorliegen könne. Jedenfalls sei Herr ***X*** De-facto-Geschäftsführer gewesen. Eine allfällige Haftung nach § 9 BAO treffe daher, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt seien, jenen, der über die Finanzen und das Personal verfügt habe, sofern die…
…gleichbehandelt worden seien, weshalb auch keine Haftung nach § 9 BAO vorliegen könne. Jedenfalls sei Herr ***G1*** de facto Geschäftsführer gewesen. Eine allfällige Haftung nach § 9 BAO treffe daher, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt seien, jenen, der über die Finanzen und das Personal verfügt habe, sofern die…
…§ 9 Rz 23). Sind mehrere Geschäftsführer einer GmbH bestellt, kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Entrichtung der Steuern betrauten und hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn Anlass besteht an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu zweifeln. Im Regelfall…
…einer für die Geschäftsführer verbindlichen Anordnung des Aufsichtsrates für den Umfang ihrer Vertretungsbefugnis, die Gesellschaft zu vertreten, festgesetzt sind. Gegen dritte Personen hat nach § 20 Abs. 2 GmbHG eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis jedoch keine rechtliche Wirkung. Sind nach § 21 Abs. 1 GmbHG mehrere Geschäftsführer vorhanden…
…Zeichnung der Geschäftsführer für die Gesellschaft bedarf es der Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer, wenn im Gesellschaftsvertrage nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Gesellschaft ihre Unterschrift hinzufügen. (3) Der Gesellschaftsvertrag kann, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden…
…Insbesondere wenn mehrere Haftungspflichtige in Betracht kämen, so sei die Ermessensentscheidung, wer von ihnen in Anspruch genommen werde, entsprechend zu begründen. Diese fehle zur Gänze, da nicht nur der Bf., sondern auch der zweite Geschäftsführer zu denselben Abgaben in gleicher Höhe zur Haftung herangezogen worden…
…die [Beschwerdeführerin] laut Firmenbuch aber wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit dem Prokuristen vertreten wird. Den Ausführungen auf Seite 3 der oben näher bezeichneten Beschwerde 'Die Übermittlung des (Original)Gruppenantrages mit der originären Unterschrift an…
…Sechstens Geschäftsführer und Prokuristen" unter "1." bis "4." wörtlich wie folgt ausgeführt wurde: "1. Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer. Das Vertretungsrecht der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafter zu regeln. 2. Die Bestellung von Einzel- und Gesamtprokuristen ist zulässig. 3. Den Geschäftsführern…
…Steuererklärungen unterschreibt. Auch seine eigenen Abrechnungen fertigt er selbst im Namen der GmbH. Dass es im Streitzeitraum außer ihm noch andere Geschäftsführer gab, spricht ebenfalls nicht gegen die organisatorische Eingliederung. Es ist durchaus gängig, dass eine GmbH mehrere Geschäftsführer, eventuell mit klar abgegrenzten Aufgabengebieten, hat…