…eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 dann durchzuführen ist, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen worden sind. Da dieser Sachverhalt im gegenständlichen Fall vorliegt, ist auch eine Pflichtveranlagung…
…rechtlich erwogen: § 39 Abs. 1 EStG 1988 bestimmt: "Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat. Hat der Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt eine Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 vorliegen. ...…
…Baldauf, § 41 Rz 5). Im vorliegenden Fall hat die Bf. im streitgegenständlichen Jahr 2014 – neben Einkünften aus Leistungen in Höhe von 720,00 € - Pensionseinkünfte von der österreichischen Y, also lohnsteuerpflichtige Einkünfte, und ausländische Pensionseinkünfte von der italienischen Behörde Z, für die Österreich gemäß Art…
…und verbleibe einstweilen hochachtungsvoll FNA VNA" Im Vorlagebericht über die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht führte das Finanzamt aus: "Bezughabende Norm: § 41 EStG 1988 Sachverhalt und Anträge Sachverhalt: Dem Steuerpflichtigen sind im gegenständlichen Veranlagungsjahr neben seinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften Bezüge nach § 69 Abs 2 EStG 1988 zugeflossen…
…solche unsachliche Differenzierung bewirkt die im vorliegenden Fall zur Anwendung kommende Grenzgängerregelung gerade nicht. Angesichts der relativ geringfügigen Auswirkungen der Nichtanwendung des Veranlagungsfreibetrags in all jenen Fällen, in denen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte im Einkommen enthalten sind, und angesichts der dem hier gegenständlichen nicht vergleichbaren Sachverhalte…
…gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen annehmen. Nach Feststellung des Sachverhaltes hat das Bundesfinanzgericht über die Beschwerde rechtlich erwogen: Gemäß § 41 Abs 1 Z 3 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß …
…EStG eine Veranlagungspflicht. Demnach sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und dieser andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag EUR 730,00 übersteigt. Die Verdienstentgangsentschädigung stelle "andere Einkünfte" in diesem Sinne dar. Darüber hinaus sei der Beschwerdeführer nach § 42 Abs…
…Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsveranlagung). § 39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden."; Veranlagung von Lohnsteuerpflichtigen § 41 Abs. 1 erster Teilsatz: "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, …"). Wendet man darauf das DBA Deutschland an, so zeigt sich, dass Art. 15 Abs…
…des Doppelbesteuerungsabkommens mit Bulgarien diese bulgarischen Einkünfte für die Berechnung der Höhe des Steuersatzes, dem das inländische Einkommen unterzogen wird, heranzuziehen. Gemäß § 41 Abs 3 EStG 1988 ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro…
…Im Zuge antragslosen Arbeitnehmerveranlagung für 2019 erließ das Finanzamt mit Datum 26.8.2020 einen Einkommensteuerbescheid, welcher eine Gutschrift in Höhe von € 3.323 ergab. Der Bf bezog im Streitjahr 2019 lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus zwei Dienstverhältnissen mit inländischen Arbeitgebern (***A1*** Prof. DI Dr. ***Ort1***…
…rechtlich erwogen: Die Einkommensteuer wird gemäß § 39 EStG 1988 nach Ablauf des Kalenderjahres nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat. Hat der Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt die Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 vorliegen. Gemäß…
…Arbeitgebers zu verstehen, sondern handelt es sich dabei um einen (geldwerten) Vorteil der zwar aus einem Dienstverhältnis entspringt, aber gerade nicht von einem Arbeitgeber gewährt wird. Da die Bf also ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte im Veranlagungsjahr 2012 erzielt hat, wurde ihr der Veranlagungsfreibetrag nach § 41 Abs…
…begründet, dass, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten seien, der Steuerpflichtige im Sinne des § 41 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) zu veranlagen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, welche durch Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden wären, bezogen…
…und Erledigung." Mit Vorlagebericht vom 22.5.2025 wurde der elektronische Akt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt und von der Abgabenbehörde erneut und ergänzend zusammengefasst ausgeführt, dass der BF in diesem Veranlagungszeitraum keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen habe. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe seien von der Einkommensteuer befreit…
…verwies weiters nochmals auf die Tatsache, dass im gegenständlichen Fall kein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege. Er habe zu keinem Zeitpunkt im Jahr 2021 gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen. Das Finanzamt legte den Fall samt Verwaltungsakt am 28.07.2023…
…wenn eines dieser lohnsteuerpflichtigen Dienstverhältnisse - für sich allein betrachtet - zu keiner Lohnsteuerschuld führt, zB wegen geringfügiger Beschäftigung (Doralt, aaO, § 41 Tz 17). Der Bf. hat in den zu beurteilenden Jahren unstrittig gleichzeitig aus mehreren Quellen nichtselbständige Einkünfte erzielt. Die von der B GmbH zugeflossenen Bezüge…
…in welcher es in der Begründung ausführte, gemäß § 41 Abs 1 Z 2 EStG sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert würden, bezogen worden seien. Nach § 47 Abs 1 EStG sei…
…EStG 2019, § 41 Rz 10). Für das Bundesfinanzgericht hat die Bf. zweifelsohne im beschwerdeanhängigen Jahr von zwei Arbeitgebern gleichzeitig (und nicht hintereinander) lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen. Damit wurde der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 erfüllt. Hierbei handelt es sich um eine so…
…andere Jahre übertragen werden können. Mangels steuerpflichtigem Einkommen ergäbe sich im Jahr 2013 keine (negative) Einkommensteuer. Es bestehe ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte kein Anspruch auf Arbeitnehmerveranlagung. Mit Vorlageantrag vom 10.1.2019 begehrte die Bf. "betreffend dem Bescheid 2013 zur Arbeitnehmerveranlagung, Beschwerde vom 3.12.2018…
…von Vorauszahlungen aus der Bestimmung des § 45 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 ergebe, weil die Beschwerdeführerin im Kalenderjahr gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen habe, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien. Im Übrigen werde auf die Begründung der Beschwerdevorentscheidung Einkommensteuer 2013 verwiesen. Zum Beschwerdevorbringen…