…greife jedoch nicht, wenn eine lineare Endbesteuerung mit Splittingeffekt nach § 27a EStG nicht anwendbar ist, weil eine Option zur Regelbesteuerung nach § 27a Abs. 5 EStG zur Anwendung des "allgemeinen Steuertarifs" nach §§ 33 bis 38 EStG zwingt und so die Anwendbarkeit "eines besonderen Steuersatzes gemäß § 27a…
…greife jedoch nicht, wenn eine lineare Endbesteuerung mit Splittingeffekt nach § 27a EStG nicht anwendbar ist, weil eine Option zur Regelbesteuerung nach § 27a Abs. 5 EStG zur Anwendung des "allgemeinen Steuertarifs" nach §§ 33 bis 38 EStG zwingt und so die Anwendbarkeit "eines besonderen Steuersatzes gemäß § 27a…
…dem Senat am 2. November 2015 ja auch zugestimmt. Schließlich bekam § 28 GSpG mit BGBl. I 2010/73 nicht nur den derzeitigen Wortlaut, sondern statt des gestaffelten Steuersatzes kam auch ein einheitlicher linearer Steuersatz von 30%. (RV 657 BlgNR 24. GP zu § 28). Mit BGBl…
…2008/15/0075 getroffenen Aussagen sind somit im gegenständlichen Verfahren zu beachten. Die Aufteilung der Menüentgelte auf die Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Steuersätzen unterliegenden Komponenten ist nach der "linaren Methode" vorzunehmen. Eine andere Vorgangsweise ergibt sich auch nicht aus dem Urteil EuGH 06.10.2005…
…ermäßigten Steuersatz von 10% unterliegenden Speisen und die dem Normalsteuersatz von 20% unterliegenden Getränke auf: *** *** ***." Anschließend sei - im selben Schreiben - mit Verweisen auf UFS-Entscheidungen vom 6.12.2004, auf das VwGH-Urteil vom 16.12.2009 sowie auf EuGH-Rechtsprechung - die Anwendung der "linearen…
…waren ursprünglich die im Folgenden angeführten Punkte strittig: A. Zur Umsatzsteuer (2000 bis 2011) A.1. Die Aufteilung des Gesamtentgeltes für die Menüs auf die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegenden Menükomponenten (2000 bis 2011). Die Aufteilung erfolgte seitens der Bf. (in der Folge: Beschwerdeführerin: Bf) unstrittig von…
…die auf Grund des Gesetzes eintretende Halbierung des Verlustes.' Die Beschränkung auf die Hälfte des Verlustes ergab sich aus dem Umstand, dass mit dieser Bestimmung eine Durchbrechung des eingeführten Schedulensystems verbunden war. Gewinne aus Grundstücksveräußerungen waren mit dem linearen Steuersatz gemäß § 30a EStG 1988 (25%…
…das Abzugsverbot von Anschaffungsnebenkosten gerade nicht als Ausgleich für den niedrigen linearen Steuersatz sowie die nicht progressionserhöhende Wirkung dieser Einkünfte für die Steuerbemessungsgrundlage der nach synthetischen Grundsätzen erhobenen Einkommensteuer zu sehen und ist sei damit keinesfalls ein ausgewogenes System einer "Quasi-Bruttobesteuerung" geschaffen worden. Verbot…
…das Abzugsverbot von Anschaffungsnebenkosten gerade nicht als Ausgleich für den niedrigen linearen Steuersatz sowie die nicht progressionserhöhende Wirkung dieser Einkünfte für die Steuerbemessungsgrundlage der nach synthetischen Grundsätzen erhobenen Einkommensteuer zu sehen und es sei damit keinesfalls ein ausgewogenes System einer "Quasi-Bruttobesteuerung" geschaffen worden. Faktische…
…aber für Kursverluste. Aufgrund der Option zur Regelbesteuerung sei der lineare Steuersatz von 30 % nicht "gemäß § 30a Abs 1" anwendbar, es greife daher der Normaltarif nach § 33 EStG. Das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG greife nur, soweit der lineare Steuersatz von 30 % gemäß § 30a…
…diesem Zusammenhang aus, dass das Abzugsverbot als Ausgleich für den niedrigen linearen Steuersatz sowie die nicht progressionserhöhende Wirkung dieser Einkünfte für die Steuerbemessungsgrundlage der nach synthetischen Grundsätzen erhobenen Einkommensteuer zu sehen sei und damit ein ausgewogenes System einer „Quasi-Bruttobesteuerung“ geschaffen werde. Das Vorsehen eines…
…Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 anwendbar ist,..."). Durch die Option zur Regelbesteuerung (§ 27a Abs. 5 EStG 1988 oder § 30a Abs. 2 EStG 1988) erlösche die Anwendbarkeit des linearen Steuersatzes und der progressive Tarif greife. Da das Abzugsverbot an den besonderen Steuersatz…
…nicht steuerverfangen waren (Altgrundstücke), eine Pauschalbesteuerung vor, wobei ein prozentueller Anteil des Veräußerungserlöses (14%) als Einkünfte angesetzt wird, die mit dem linearen Steuersatz von 25% (§ 30a EStG 1988) zu besteuern sind. Mit dem Einwand, die Berechnung des Finanzamtes sei falsch, weil sie nur die Hälfte…
…einem besonderen, linearen Steuersatz. Bereits mit Erkenntnis VfSlg 19.412/2011 hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass dem Gesetzgeber aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entgegenzutreten ist, wenn er eine Ausweitung der Steuerpflicht im Bereich der Kapitaleinkünfte durch Einbeziehung realisierter Wertsteigerungen, verbunden mit einem niedrigeren proportionalen Steuersatz, und…
…2012 nicht steuerverfangen waren (Altgrundstücke), eine Pauschalbesteuerung vor, wobei ein prozentueller Anteil des Veräußerungserlöses (14%) als Einkünfte angesetzt wird, die mit dem linearen Steuersatz von 25% (§ 30a Abs. 1 EStG 1988) zu besteuern sind. Ein Grundstück gilt als "am 31. März 2012 nicht steuerverfangen" im…
…linearen Steuersatz. Der Gesetzgeber sieht dabei in § 30a Abs 2 EStG 1988 - Gesetzeslage idF 1. StabG 2012 - auch vor, dass anstelle des besonderen Steuersatzes auf Antrag der allgemeine Steuertarif angewendet werden kann (Regelbesteuerungsoption). Die Regelbesteuerungsoption kann nur für sämtliche Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz für…
…Unterschiedsbetrag von Verkaufspreis und Anschaffungskosten, wird mit einem linearen Steuersatz von 25% besteuert. Hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der Anschaffungskosten unterscheidet man zwischen sogenannten Altgrundstücken und Neugrundstücken - je nach dem wann der letzte entgeltliche Erwerbsvorgang stattgefunden hat. Als "Neugrundstücke" gelten Grundstücke, die ab dem 1…
…der Körperschaftsteuer unterliegen, keine Berücksichtigung von persönlichen oder familiären Bedürfnissen vorgesehen. Das Einkommen der Körperschaft unterliegt gemäß § 22 Abs 1 KStG in den Jahren vor 2023 einem linearen Steuersatz von 25%. Grundsätzlich besteht auch bei Körperschaften das Prinzip der Individualbesteuerung, es wird somit, dem vorgesehenen…
…unverändert in Geltung. Im von der Bf. bekämpften Einkommensteuerbescheid wurde der im Gesetz geregelte prozentuelle Anteil vom Veräußerungserlös (14 %) als Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen zum Ansatz gebracht und diese besonderen Einkünfte dem linearen Steuersatz von 25 % unterworfen. Dies ergab die im Bescheid korrekt ausgewiesene Immobilienertragsteuer…
…progressiven Steuertarif unterworfen; vielmehr werden diese nach besonderen Vorschriften ermittelt und unterliegen einem besonderen, linearen Steuersatz. Als Ausgleich zum niedrigen Steuersatz sowie der nicht progressionserhöhenden Wirkung ist die Steuerbemessungsgrundlage breit angelegt (Quasi-Bruttobesteuerung). Anzusetzen ist somit der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten, wobei lediglich eine…