…Werkverkehr, kein Jobticket und kein Firmen-KFZ." Mit Verweis auf die Begründung in den Vorjahren (erstmalige Hausstandgründung eines ledigen Steuerpflichtigen) wurden im Einkommensteuerbescheid 2025 vom 18.03.2026 die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten nicht anerkannt und der Pendlereuro auf € 46,- gekürzt. Die…
…er neuerlich die Anerkennung der geltend gemachten Kosten für die doppelte Haushaltsführung beantragte. Begründend führte er aus, dass er über einen eigenen Hauptwohnsitz und Hausstand in Adr verfüge. Gemäß dem beiliegenden Schenkungsvertrag und Grundbuchsauszug würde der land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit dem dazu gehörigen Haus…
…Familienheimfahrten, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich bedingt ist. Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist (vgl. das hg. Erkenntnis VwGH vom 28. März 2000, 96…
…1 EStG 1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand können daher "für eine gewisse Übergangszeit" Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 18.12.1997, 96/15/0259). Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht…
…an der besagten Adresse die Wohnung Top 2 und seine Mutter die Wohnung Top 4. Er habe dort im Jahr 2007 seinen Hausstand gegründet und die Miete und die Betriebskosten von seinen Alimenten bezahlt. Im Jahr 2007 habe er mit seinem Musikstudium in Graz begonnen…
…§ 16, Tz 200/8). Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehepartner oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. ua. Erkenntnis vom 28.12.2011…
…Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet (Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG 11 , § 4 Tz 349 unter Hinweis auf VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Ledige Steuerpflichtige können neben einem Wohnsitz am Beschäftigungsort über einen weiteren ständigen Wohnsitz…
…ständig wechselnde Arbeitsstätte" vorliege. Es lägen bisher auch "keine Nachweise und Unterlagen" vor, aus denen auf einen eigenen Hausstand in E geschlossen werden könnte. Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung stünden nach den bisherigen Verfahrensergebnissen daher bereits dem Grunde nach nicht zu. Es sei darüber hinaus…
…Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushaltes an einem außerhalb des Familienwohnsitzes, d. i. bei einem verheirateten bzw. einem ledigen, in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden, Steuerpflichtiger jener Ort, an dem er mit seinem Ehegatten bzw. mit seinem Partner lebt bzw., bei…
…Familienwohnsitz" jener Ort, an dem ua ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037). Auch ein alleinstehender (lediger) Steuerpflichtiger kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist…
…hatte. Auch als Lediger würde ihm für die ersten sechs Monate die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung zustehen. Der Bf legte eine Ablichtung seines inländischen Mietvertrages vom 12.10.2023 über eine ab November 2023 angemietete Wohnung in ***W*** (51 m2) vor…
…Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs.1 EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet…
… 4 Pendlerverordnung liegt gem LStR 343 dort, wo ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Bei der Schlafstelle in ***12*** handelt sich um keine "Wohnung" im Sinne von § 16 Abs 1 Z 6 EstG da sie nicht…
…Lebensbedürfnissen entspricht. Ein eigener Hausstand liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnverbandes einer oder mehrerer Person(en), die nicht (Ehe)Partner sind oder mit denen eine Lebensgemeinschaft besteht, mitbewohnt. 4. Die Pendlerverordnung ist nicht in der Lage, für ledige Steuerpflichtige, die…
…06.2025 nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens den Einkommensteuerbescheid 2024 ohne Berücksichtigung von Werbungskosten erlassen. Laut Bescheidbegründung würden bei ledigen Alleinstehenden grundsätzlich nur für die Anfangsphase von 6 Monaten sogenannte Familienheimfahrten (maximales Pendlerpauschale) berücksichtigt. Dies sei in den Vorjahren bereits ausgeschöpft worden. Der Bf brachte am…
…Verlegung des Familienwohnsitzes nach Vorarlberg) bestanden. Dies decke sich mit der herrschenden Rechtsprechung, die ledigen Steuerpflichtigen eine Frist von 6 Monaten einräume, ihren Familienwohnsitz zu verlegen. Für die Familienheimfahrten wurden anteilige Kosten für Semestertickets der ÖBB in Ansatz gebracht, für die Kosten für die doppelte…
…einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. VwGH 27.02.2008…
…wurde hierbei die Anerkennung als Werbungskosten versagt. In ihrer Bescheidbegründung führte die belangte Behörde aus, dass Familienheimfahrten bei ledigen Arbeitnehmern nur für einen Zeitraum von sechs Monaten Berücksichtigung finden könnten. Tatsächlich seien die begehrten Werbungskosten schon vollumfänglich im Jahr 2013 gewährt worden. Am 30.7…
…des Gerichtes die Voraussetzungen, welche die Verkehrsauffassung an den Begriff einer Wohnung stellt. Am 18.12.2000 hat demnach der Beschwerdeführer einen eigenen Hausstand am Beschäftigungsort gegründet und hat offensichtlich von dort aus mehr als zehn Jahre lang regelmäßig seinen Arbeitsort aufgesucht, zumal bislang keine…
…mit eigener Wohnung bzw. Hausstand im Heimatort die Verlegung zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und nach der Rechtsprechung mit einem Zeitraum von sechs Monaten als unzumutbar angesehen wird. Aufwendungen eines ledigen Arbeitnehmers vom Wohnsitz zum Arbeitsort sind nur dann abzugsfähig, wenn im Einzelfall auch…