…zu den Gegenständen, die laut Rechtsprechung nicht absetzbar sind. Es handelt sich dabei um eine Ersatzbeschaffung eines nicht üblichen bzw. nicht lebensnotwendigen Gegenstandes, sondern um ein "Luxusgut", das nicht der Wahrung des für eine übliche Lebensweise zwangsläufig erforderlichen Standards dient. Aufgrund obiger Ausführungen und unter…
…….. (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. …….. Die maßgeblichen Bestimmungen für den Regressanspruch einer Versicherung ist in § 67 Versicherungsvertragsgesetz 1959 (VersVG) geregelt. Dieser lautet: § 67…
…Dieser Kostenvoranschlag wurde aber erst nach Erstellung des Gutachtens vom 11.3.2011 erstellt und konnte demnach vom Gutachter im Gutachten noch nicht berücksichtigt werden. Da es sich hierbei um nicht lebensnotwendige Vermögensgegenstände handelt, können die Ausgaben für die Ersatzbeschaffungen nicht als außergewöhnliche Belastungen gem…
…dass der Kauf der Ersatzliegenschaft lebensnotwendig war. Da Sie Ihr Eigenheim bzw. Ihren damaligen Hauptwohnsitz saniert haben, können die Anschaffungskosten im Jahr 2009 für die Wohnung in Wien (AdrBf) im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung nicht abgesetzt werden, weil es sich hierbei nicht um Ersatzbeschaffungskosten handelt…
…betreffend Einkommensteuer 2012. Darin führte es begründend aus, Verpflegungskosten seien - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - nicht absetzbar, weil es sich bei der Einnahme von Verpflegung zwar um einen lebensnotwendigen, aber eben nicht außergewöhnlichen Vorgang handle. Bei Verpflegungskosten handle es sich regelmäßig um Aufwendungen gemäß § 20 EStG…
…Zwangsläufigkeit liegt dann vor, wenn sich der Bf diesen Aufwendungen nicht entziehen kann, weil ohne die Ersatzbeschaffung des betreffenden Wirtschaftsgutes die Lebensführung nicht zugemutet werden kann oder die Ersatzbeschaffung oder Wiederherstellung lebensnotwendig ist. Nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter gilt als zwangsläufig erwachsen. Güter des gehobenen…
…betreffend Einkommensteuer 2012. Darin führte es begründend aus, Verpflegungskosten seien - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - nicht absetzbar, weil es sich bei der Einnahme von Verpflegung zwar um einen lebensnotwendigen, aber eben nicht außergewöhnlichen Vorgang handle. Bei Verpflegungskosten handle es sich regelmäßig um Aufwendungen gemäß § 20 EStG…
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungen als außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich absetzbar. Die Ausgaben für die Hangrutschung aufgrund der starken Regenfälle konnten daher nicht anerkannt werden.“ Dagegen ergriff der Bf. mit Schreiben vom 4. Juni 2017 Beschwerde und rügte…
…eine Verbesserung des Hörvermögens nichts. Ad pauschaler Verpflegungsmehraufwand: Verpflegungskosten seien - mit Ausnahme der Regelungen im Bereich der Werbungskosten und Betriebsausgaben sowie einer ärztlich verordneten Krankendiät - nicht absetzbar, weil es sich bei der Einnahme von Verpflegung zwar um einen lebensnotwendigen, aber eben nicht außergewöhnlichen Vorgang handle…
…eines Selbstbehaltes. Dazu gehören u.a. Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. Eine außergewöhnliche Belastung wegen Katastrophenschäden iSd § 34 Abs. 6 EStG 1988 kommt nur in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 34 vorliegen, es müssen…
…1 und 2, anzusetzen. (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. [..]. § 34 Abs. 6 erster Rechtsfall (Teilstrich) spricht nicht Schadensfälle schlechthin an, die den Steuerpflichtigen treffen…
…Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Aus der im Gesetz unter dem Begriff "Katastrophenschäden" enthaltenen Aufzählung ist zu folgern, dass es sich dabei um ein Elementarereignis, also um ein Ereignis von allgemeiner Tragweite…
…Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden: "- Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. - …" Die angeführte Aufzählung ist demonstrativ; auch elementare Schäden aufgrund von Sturm, Hagelunwetter und Blitzeinschlag werden unter gewissen Voraussetzungen als Naturkatastrophen angesehen, welche unter …
…1988 Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. 3. Rechtliche Beurteilung Außergewöhnliche Belastung aufgrund eines allgemeinen Schadensereignisses oder aufgrund eines Katastrophenschaden im Sinne des § 34 Abs. 6 erster Teilstrich: Im…
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten …" | A.) Zu den Aufwendungen für Gebäude und Inventar: Die Bf. beantragte unter der KZ 735 für die Jahre 2014 und 2015 Aufwendungen in Höhe von 40.027,06 Euro (2014) und…
…EStG 1988 Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Eine gesetzliche Definition des Begriffes „Katastrophe“ fehlt. Das Gesetz zählt unter dem Begriff „Katastrophenschäden“ beispielsweise Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden auf…
…Abs. 6 erster Teilstrich EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Der Eintritt eines Vermögensschadens selbst bildet auch nach § 34 Abs. 6 EStG keine außergewöhnliche Belastung. Erst…
…von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden können. E. Erwägungen: Die belangte Behörde geht bei den stritigen Kosten von keiner außergewöhnlichen Belastung aus, zumal eine Zwangsläufigkeit der Aufwendungen nicht gegeben sei, da die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. HT Mittermayr in der Beschwerdesache I E, Adresse, gegen den Bescheid des FA Grieskirchen W vom 07.08.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes abgeändert…