…übersieht er dabei die Höhe der Nachforderung. Sollte er an eine Ratenzahlung gedacht haben, so spricht alleine der lange Abstattungszeitraum dagegen. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen…
…von monatlich € 50,-- ein Zeitraum von 5 Jahren und 8 Monaten (ohne Einberechnung von Zinsen) ergeben. Bei einem derartig langen Abstattungszeitraum ist nach ständiger Rechtsprechung (bzw. wie auch schon vom Finanzamt ausgeführt wurde) jedoch von einer Gefährdung der Einbringlichkeit auszugehen. Zudem ist mangels Darstellung…
…Korrektur des rechtskräftigen Strafausspruches hinausliefe (vgl. etwa VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371). Generell erscheint daher ein mehrjähriger Abstattungszeitraum bei Strafrückständen nur insoweit als noch mit dem beabsichtigten Strafzweck vereinbar, als es sich um eine besonders hohe Geldstrafe handelt bzw. sich die (aktuellen) finanziellen…
…obwohl das Zahlungserleichterungsansuchen noch nicht rechtskräftig entschieden war, und der aushaftende Abgabenrückstand durch die Entrichtung der in dem Abstattungszeitraum angefallenen Nachforderungen und Zahllasten nicht weiter anstieg bzw. durch weitere Zahlungen und sonstige Gutschriften sogar über die Ratenzahlungen hinaus vermindert wurde. Es war daher spruchgemäß zu…
…1 BAO eingeschränkt wird. Eine weitere Stundung der aushaftenden Geldstrafe im beantragten Ausmaß ist bei einem derartig langen Zahlungsziel von insgesamt nahezu vier Jahren seit Verhängung der Geldstrafe - wobei keineswegs garantiert ist, dass die behauptete finanzielle Erholung des Bf bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eintritt…
…eine Behaltefrist festgelegt. Somit ist eine Behaltefrist im Gesetz nicht gedeckt. Weiters gibt es keinen Hinweis, dass die Behaltefrist länger als ein Jahr im Anlageverzeichnis zu verbleiben hat. Die Aberkennung der Investitionszuwachsprämie widerspricht daher sämtlicher im Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen. Allerdings ordnet Absatz 1 des § 108e…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
…Jahren). III.2) Ergebnis - Schlussfeststellung Einzelne "jüngere Bauteile" haben sicherlich eine längere technische Restnutzungsdauer als unten angeführt. Steuerlich wird hier aber eine Abschreibung von einem betrieblichen Gesamtgebäude behandelt. Zielführend kann daher nur eine Mischermittlung sein - wie oben erfolgt, sonst müssten mehrere getrennte Gebäudeabschreibungsansätze…
…sondern die der Mieter. Die Massivgarage und die Parkplatzanlage können nämlich auch nach Ablauf der für den Betrieb realistischen wirtschaftlichen Nutzungsdauer vom technischen Zustand noch länger genutzt werden (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Warum der Betriebsprüfer bei der Sachwertermittlung von den Quadratmeter- bzw…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
…mit der Marke A aus diesem Grunde sehr unzufrieden war, sei er auf die Marke B umgestiegen. Die Geräte dieser Marke würden wesentlich länger halten und seien für den Betrieb des Bf. besser nutz- und einsetzbar. Da die neuen Traktoren noch dazu wesentlich teurer gewesen…
…***", nicht jedoch der Gewerbeberechtigung "***Gewerbe***". Zwar verfüge die ***2*** auch über diese Gewerbeberechtigung, doch übe sie dieses Gewerbe schon seit langem nicht mehr aus. Zum Beweis dieses Vorbringens werde gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Aufnahme der folgenden Beweise beantragt: Zeugenschaftliche Vernehmung des für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BOD Steuerberatungs-GmbH, Europastraße 5, 6322 Kirchbichl, über die Beschwerden vom 21. Dezember 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30…
…einzelnen Wohnungen schwankte zwischen durchschnittlich gut erhalten bis sehr stark abgenutzt. Bezüglich Dach und Verblechung kann festgestellt werden, dass das Bedachungsmaterial aus Ziegeln die üblichen Schadstellen (Fehlstellen) nach langer Bestandsdauer aufwies. Auch die Verblechung wies reparable Schadstellen auf. Die Fassade und die Dachkonstruktion waren intakt…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter VN.NN in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerkanzlei Adresse1 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 31. Juli 2007, betreffend Festsetzung der Investitionszuwachsprämie 2004 zu…
…auf die betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut ankommt. Die betriebliche Nutzungsmöglichkeit war aber durch die Verwahrung des medizinischen Gerätes für den Beschwerdeführer in einem Lager noch nicht verwirklicht. Die Verfügungsmacht definiert sich nicht durch das körperliche Vorhandensein des Wirtschaftsgutes in…
…der tatsächlichen Herstellung liege (lediglich) ein immaterielles Wirtschaftsgut "Planung" vor. Erfolge dann die Herstellung, so gehe dieses immaterielle Wirtschaftsgut in den Herstellungskosten des (körperlichen) Wirtschaftsgutes ein. Der Ansammlungszeitraum könne länger sein, als der der tatsächlichen Herstellung des körperlichen Wirtschaftsgutes. Ergänzend werde nochmals auf § 28 Abs…
Ab Dezember 2012 bzw Jänner 2013 erfolgte durch die Bfin eine Vermietung der beiden sich in der gegenständlichen Liegenschaft befindlichen Wohnungen (Mietzins: 9,50 Euro/m2 ab 1.1.2013 für die vor dem Erwerb durch die Beschwerdeführerin vom Eigentümer bewohnte Wohnung im Obergeschoß; 8…
…Abschnitt: Semmering bis Bruck/Mur; Länge etwa 62 km 2. Abschnitt: Bruck/Mur bis Eisbach/Rein; Länge etwa 35 km Dieses Projekt wurde in Angriff genommen aufgrund von Kapazitätsengpässen im ursprünglich bestehenden Gasleitungsnetz zur Versorgung des südlichen Österreich. Es ist das größte Erdgas-Infrastrukturprojekt in…