…Einordnung geltend zu machen und für Zwecke der Normverbrauchsabgabe - auch ohne Änderung der kraftfahr-rechtlichen Einstufung - die Besteuerung auf Basis einer anderen als für das Fahrzeug richtig erachteten Klasse zu verlangen (Haller, § 2 Rz 2x). Somit ist aufgrund der - wegen der Widerlegbarkeit der bestehenden kraftfahrrechtlichen…
…Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch die (für das Bundesfinanzgericht nicht bindenden) Umsatzsteuerrichtlinien 2000 des BMF in Rz 1932 festhalten: "Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kann zwar ein Indiz für die steuerliche Beurteilung darstellen, sie ist aber ebenso wenig bindend wie etwa die zollrechtliche…
…von 4.800,00 € sei richtig gewesen. Für die Entscheidung, ob ein Kraftfahrzeug unter das NoVAG 1991 falle, werde seit dem 1. Juli 2021 auf die kraftfahrrechtliche Einordnung von Kraftfahrzeugen abgestellt (KFG 1967). Laut Einzelgenehmigungsbescheid des Amtes der ***Y*** Landesregierung, GZ. ***3***, vom 28…
…u.a. das typische Erscheinungsbild eines Fahrzeuges an Hand seiner charakteristischen, das Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug unterscheidenden Eigenschaften. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge ist im Hinblick auf die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht bindend (vgl. zuletzt VwGH vom 16. Dezember 2015, 2012/15…
…12.1980, 1681/80, 2817/80, 2818/80). Die kraftfahrrechtliche Einordnung des KFZ, die Bezeichnung und die zollrechtliche Tarifierung als LKW seien nur Indizien für die steuerrechtliche Beurteilung, begründen aber keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Für ein Quad könne nur dann eine Vorsteuer abgezogen werden, wenn…
…1980, 1681/80, 2817/80, 2818/80). Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kann zwar ein Indiz für die steuerliche Beurteilung darstellen, sie ist aber ebenso wenig bindend wie etwa die zollrechtliche Tarifierung als Lastkraftwagen. Nicht der Verwendungszweck im Einzelfall ist entscheidend, sondern der Zweck, dem…
…1980, 1681/80, 2817/80, 2818/80). Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge kann zwar ein Indiz für die steuerliche Beurteilung darstellen, sie ist aber ebenso wenig bindend wie etwa die zollrechtliche Tarifierung als Lastkraftwagen. Nicht der Verwendungszweck im Einzelfall ist entscheidend, sondern der Zweck, dem…
…vertreten, dass die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge im Hinblick auf die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht bindend sei (AÖF 64/1981, UStR Rz 1932; VwGH 4.5.1982, 82/14/0005, ÖStZB 1983, 34). Auch die zolltarifarische Einordnung besitzt lediglich Indizwirkung (Langheinrich/Ryda, FJ…
…18.12.2025, Ra 2024/15/0078 zur Definition Kraftfahrzeuge zu § 2 Abs 2 letzter Satz: Keine unbedingt formelle Anknüpfung an die kraftfahrrechtliche Einordnung -§ 2 NoVAG 1991) Haller führt in seinem Kommentar zur Person des Vergütungsberechtigten weiters aus: Rz 14 In Fällen der Lieferung (§ 1…
…16.12.1991, 91/15/0045 und dort zitierte Vorjudikatur). Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge ist im Hinblick auf die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht bindend. Vom VwGH werden Rennfahrzeuge nicht als PKW qualifiziert, da diese trotz des äußeren Erscheinungsbildes eines PKW, nicht zur…
…16.12.1991, 91/15/0045 und dort zitierte Vorjudikatur). Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge ist im Hinblick auf die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht bindend. Vom VwGH werden Rennfahrzeuge nicht als PKW qualifiziert, da diese trotz des äußeren Erscheinungsbildes eines PKW, nicht zur…
…Hand seiner charakteristischen, das Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug unterscheidenden Eigenschaften. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge ist im Hinblick auf die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht bindend, allerdings kann sie ein Indiz für die steuerliche Beurteilung darstellen (VwGH vom 15.09.2016, Ra 2016…
…zolltarifarische Einstufung eines Fahrzeuges im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung über das Vorliegen eines steuerbaren Vorganges entscheidet. Nicht relevant ist die Art der kraftfahrrechtlichen Zulassung des Fahrzeuges. Die kraftfahrrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges kann allenfalls Indizwirkung, aber keine Bindungswirkung für das Steuerrecht haben. Fahrzeuge vom Typ "Pick-up…
…500 kg angegeben wurde, steht der Einordnung unter die Position 8701 nicht entgegen, da für die Einstufung eines Fahrzeuges als Kraftfahrzeug ausschließlich die zolltarifische Einstufung des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung und nicht dessen kraftfahrrechtliche Einordnung maßgeblich ist. Das Finanzamt übersieht zudem, dass im Rahmen…
…vertreten, dass die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge im Hinblick auf die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht bindend sei (AÖF 64/1981, UStR Rz 1932; VwGH 4.5.1982, 82/14/0005, ÖStZB 1983, 34). Auch die zolltarifarische Einordnung besitzt lediglich Indizwirkung (Langheinrich/Ryda, FJ…
…der Zulassung und der Einzelgenehmigung mit 500 kg angegeben worden sei, maß es keine entscheidende Bedeutung bei, weil für die Einstufung eines Fahrzeugs als Kraftfahrzeug ausschließlich die zolltarifarische Einstufung eines Fahrzeuges im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung und nicht dessen kraftfahrrechtliche Einordnung maßgeblich sei (vgl. Haller, NoVAG…
…Fahrzeuges an Hand seiner charakteristischen, das Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug unterscheidenden Eigenschaften. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge ist im Hinblick auf die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise ebenso wenig bindend wie etwa die zollrechtliche Tarifierung (vgl. VwGH 15.9.2016, Ra 2016/15/0060…
…vertreten, dass die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge im Hinblick auf die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht bindend sei (AÖF 64/1981, UStR Rz 1932; VwGH 4.5.1982, 82/14/0005, ÖStZB 1983, 34). Auch die zolltarifarische Einordnung besitzt lediglich Indizwirkung (Langheinrich/Ryda, FJ…
…die zolltarifarische Einstufung eines Fahrzeuges im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung über das Vorliegen eines steuerbaren Vorganges entscheidet und die Art der kraftfahrrechtlichen Zulassung des Fahrzeuges (zB als PKW oder als LKW) nicht relevant ist. Die kraftfahrrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges allein hat für das Steuerrecht allenfalls Indizfunktion…
…in der Zulassung und der Einzelgenehmigung mit 500 kg angegeben wurde, steht dieser rechtlichen Beurteilung nicht entgegen, ist doch für die Einstufung eines Fahrzeugs als Kraftfahrzeug ausschließlich die zolltarifarische Einstufung eines Fahrzeuges im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung und nicht dessen kraftfahrrechtliche Einordnung maßgeblich (vgl. Haller, NoVAG…