…Tagen wird an den verschiedenen Einsatzorten keine Betriebsstätte iSd § 29 BAO begründet. Die kostenlose Gewährung der Mahlzeiten (Lunch-Pakete) erfolgte somit außerhalb des Betriebs der Bf. Für die steuerliche Beurteilung kann es ebenfalls keinen Unterschied machen, ob die Dienstnehmer in einem auswärtigen Gasthaus direkt essen…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben stellte der Prüfer laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung im Punkt Sachverhaltsfeststellung fest, dass die kostenlosen bzw. verbilligten Kontoführungsgebühren für Angestellte einer Bank als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusehen seien…
…die Betriebsräumlichkeiten, die Kücheneinrichtung samt Maschinen sowie das für den Restaurationsbereich erforderliche bewegliche Inventar wie Geschirr, Besteck, Gläser und Tischwäsche kostenlos zur Verfügung, verpflichtet sich entgeltfrei zur Reinigung der Räumlichkeiten und zur Lieferung von elektrischer Energie und Wasser. Die Bf. genehmigt den Speisenplan, setzt die…
…mwN). Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzte damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers an dieser Kontenführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien Führung des Mitarbeiterkontos resultierender Vorteil schlechthin nicht bestand…
…Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen hätten können, stellt – im Sinne der dargelegten Rechtsprechung – die Führung kostenfreier Mitarbeiterkonten keinen (steuerpflichtigen) geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 26.11.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 30.10.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 und 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V****** und die weiteren Senatsmitglieder W1,2,3****** im Beisein der Schriftführerin S****** in der Beschwerdesache B******, vertreten durch die Mag. Werner Hofer Steuerberatung GmbH, Tiroler Straße 36, 9900 Lienz, gegen die Bescheide des Finanzamtes…
…Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen hätten können, stellt – im Sinne der dargelegten Rechtsprechung – die Führung kostenfreier Mitarbeiterkonten keinen (steuerpflichtigen) geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Masseverwalter1*** als Masseverwalter im Konkursverfahren der ***X*** GmbH & Co KG, ***X-Adr***, vertreten durch Karl Bruckner & Partner Steuerberater Inhaber Karl Grossek e.U., Wiener Straße 28/Stiege 2…
…hätten. Auch andere Unternehmen würden ihren Mitarbeitern nach Verhandlungen mit den Banken eine kostenlose Kontoführung anbieten - ein (steuerpflichtiger) Vorteil aus dem Dienstverhältnis liege daher nicht vor. Weiters hat die Beschwerdeführerin auf ein beim UFS Wien anhängiges (gleichgelagertes) Verfahren sowie auf einen Artikel von Prof. Doralt…
…die Bf. ua. auch eingewendet, auch andere Banken - wie die Deutsche Kreditbank und die Easy-Bank würden ihren Kunden eine kostenlose Kontoführung anbieten - ein (steuerpflichtiger) Vorteil aus dem Dienstverhältnis liege daher nicht vor. Gemäß BFH vom 21.9.1990 (VI 97/86), BStBl. 1991 II…
…die Bf. ua. auch eingewendet, auch andere Banken - wie die Deutsche Krditbank und die Easy- Bank würden ihren Kunden eine kostenlose Kontoführung anbieten - ein (steuerpflichtiger) Vorteil aus dem Dienstverhältnis liege daher nicht vor. Gemäß BFH vom 21.9.1990 (VI 97/86), BStBl. 1991 II…
…mwN). Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzt damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers (hier Bankinstitut) an dieser Kontenführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien Führung des Mitarbeiterkontos resultierender Vorteil schlechthin…
…mwN). Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzt damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers (hier Bankinstitut) an dieser Kontenführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien Führung des Mitarbeiterkontos resultierender Vorteil schlechthin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R****** in der Beschwerdesache B******, vertreten durch die Mag. Werner Hofer Steuerberatung GmbH, Tiroler Straße 36, 9900 Lienz, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 16. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 12. Juni 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 2. April 2014, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Festsetzung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 2. November 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
…die Jahre 2011 bis 2014 wurde in der Beilage zum Betriebsprüfungsbericht vom 20. Dezember 2016 unter TZ 12 Folgendes festgestellt: Tz 12 Umsatzsteuer kostenloses Mittagsessen Im Betrieb wird für die Mitarbeiter Mittagessen zubereitet. Die Lebensmittel werden zugekauft und es werden Tiere von der Firma für…
…mwN). Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzt damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers (hier Bankinstitut) an dieser Kontenführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien Führung des Mitarbeiterkontos resultierender Vorteil schlechthin…
…mwN). Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzt damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers (hier Bankinstitut) an dieser Kontenführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien Führung des Mitarbeiterkontos resultierender Vorteil schlechthin…