…übersiedeln können, vorliegen, die die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar erscheinen ließen. Weiters sei keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen würden. Da diese Voraussetzungen nicht vorliegen würden (die Kinder seien bereits volljährig), könnten…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes keine private Veranlassung zu unterstellen sei, wenn der Ehegatte oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich relevante, ortsgebundene Einkünfte von jährlich mehr als 6.000 Euro erziele. Diese Voraussetzung sei nicht gegeben. Private Veranlassung der Beibehaltung des Familienwohnsitzes sei…
…Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnverbandes einer oder mehrerer Person(en), die nicht (Ehe)Partner sind oder mit denen keine Lebensgemeinschaft besteht, mitbewohnt. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der…
…außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus einer aktiven Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als 6.000 Euro (ab Veranlagungsjahr 2013) jährlich…
…als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich sei. Aufwendungen oder Ausgaben (Bücher und CD´s), die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst seien, würden grundsätzlich keine Werbungskosten darstellen …
…daher auch, dass die Arbeitsmittel ausschließlich den Kindern zur Verfügung gestellt worden sind. Ebenso ist nachvollziehbar, dass die Bf keine private Veranlassung für die Anschaffung der verfahrensgegenständlichen Bastel- und Dekorationsmaterial gehabt hatte, sind ihre Kinder dem Volksschulalter doch bereits entwachsen. Die Verantwortung der Bf, sie…
Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sei keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus…
…Erwerbstätigkeit verursacht, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sei keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich relevante, ortsgebundene…
…Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort sei unter anderem dann beruflich veranlasst, wenn die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei. Keine private Veranlassung sei zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz Einkünfte von mehr als 6.000,00…
…Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte des…
…vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ehegattin (bzw. Lebensgefährtin) des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn die Ehegattin (bzw. Lebensgefährtin) des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz…
…Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen…
…rechtlichen Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten von Familienheimfahrten und doppelter Haushaltsführung erläutert die Behörde, dass im Fall einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes keine private Veranlassung zu unterstellen sei, wenn der (Ehe-)Partner aus seiner aktiven Erwerbstätigkeit Einkünfte i.H.v…
…Dies sei hier eindeutig gegeben. Eindeutig sei weiters auch, dass im Falle des Studiums der Bf keine private Veranlassung gegeben sei, sondern die Ausbildung ausschließlich beruflich bedingt sei, wie man dem beigefügten Curriculum entnehmen könne. Im Vorlagebericht vom 27.7.2022 hielt die belangte Behörde…
…einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde vorliege. Vom "Gesetzgeber" werde ausgeführt, dass bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsorts keine private Veranlassung zu unterstellen sei, wenn der Ehepartner des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante, ortsgebundene Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit iHv mehr…
…wenn dem Abgabepflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sei keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Abgabepflichtigen oder der Abgabepflichtige selbst aus einer aktiven Erwerbstätigkeit am Familienwohnsitz steuerlich…
…Rückkehr nicht zugemutet werden könne und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sei keine private Veranlassung zu unterstellen…
…Vertreter fest. Der Bf habe seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Dessen Ehegattin habe dort steuerlich relevante Einkünfte, sodass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes keine private Veranlassung darstelle. Die Wohnung in ***3*** werde aus Kostengründen gemeinsam genutzt. Jeder Mitbewohner bewohne ein eigenes Zimmer. Nur das…
…kann. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Partner des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte…
…einen Hotelbetrieb. Daher beantrage er die in der Einkommensteuererklärung 2017 beantragten Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde vom Finanzamt wie folgt begründet: "Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen…