…Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben ist keine erhebliche Härte zu erblicken. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit am 01.04.2014 bei der belangten Behörde eingegangenem Beschwerdeschriftsatz und begehrt im Sinne einer Antragsstattgabe nochmals die Teilzahlung. Zur Begründung wird vorgebracht:…
…der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 19.4.1988, 88/14/0032). Die sofortige volle Entrichtung stellt für den Abgabepflichtigen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann eine erhebliche Härte dar, wenn dieser…
…ab, und führte aus, dass der aushaftende Rückstand im Wesentlichen auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO können Zahlungserleichterungen nicht bewilligt werden…
…im Ermessenswege zu versagen: Gegen eine positive Ermessensübung würde sprechen, wenn dem Abgabepflichtigen an der objektiv vorliegenden erheblichen Härte ein Verschulden anzulasten ist, weil er etwa für zu erwartende Abgabenzahlungen keine ausreichenden Vorsorgen trifft. Nachdem die Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen in den Jahren…
…dass es sich bei den nicht einbehaltenen und abgeführten Abgaben um Selbstberechnungsabgaben handle, deren sofortige volle Entrichtung keine erhebliche Härte darstellen würde. In der Beschwerde (vormals: Berufung) wendet der Beschwerdeführer ein, er habe im Jahre 2012 bereits seine Wohnung verkaufen müssen und sei es Ziel…
…eigenem Antrieb (initiativ) geltend gemacht werden. Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörde, den Abgabepflichtigen zur Erstattung weiteren Vorbringens aufzufordern. Erst ein konkretes Vorbringen des Abgabepflichtigen, aus welchen Gründen die sofortige Abgabeneinhebung für ihn mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, versetzt die Abgabenbehörde in die Lage…
…kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 18.06.1993, 91/17/0041, 04.09.2008, 2007/17/0118). Für den Senat ist nicht nachvollziehbar, dass für den Bf. in keiner Weise absehbar war…
…aus der Einziehung für den Abgabepflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben. Die Einhebung eines Betrages in Höhe von 554,11 Euro bei einem erklärten Jahreseinkommen von über 1 Million Euro (letztveranlagtes Jahr 2016) könne keine erhebliche Härte im Sinne des § 236 BAO darstellen. Mit Schreiben vom…
…diese Maßnahme nicht gefährdet. ***** Mit Bescheid vom 17.10.2016 wies das Finanzamt dieses Ansuchen als unbegründet ab und führte aus, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Gemäß § 212 Abs…
…steuerlichen Vertretung aufgefallen. Weder während der Außenprüfung noch bei der Bearbeitung des Rechtsmittels noch das Bundesfinanzgericht hätten derartig offenkundige Fehler entdeckt. Daher könne nicht von offenkundigen Fehlern (per Definition) ausgegangen und damit auch keine erhebliche Härte erblickt werden. Somit sei eine der Voraussetzungen, die kumulativ…
…Abweisung zu rechnen (VwGH 28.2.2000, 99/17/0416). Weder im Zahlungserleichterungsansuchen noch in der Beschwerde hätte der Bf konkrete Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation gemacht. In der Entrichtung selbstzuberechnender und abzuführender Gebühren sei keine erhebliche Härte im Sinne des § 212 BAO zu erblicken…
…war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. In der sofortigen vollen Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten an Lohnabgaben kann keine erhebliche Härte erblickt werden. Im vorliegenden Fall ist die zeitgerechte Bekanntgabe der o.a. Lohnabgaben…
…einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei. In deren sofortiger Entrichtung könne keine erhebliche Härte erblickt werden. Der Bf. brachte mit Eingabe vom 18.10.2017 beim Bundesfinanzgericht Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid ein. Er führte darin folgende Anfechtungspunkte an: - die begehrte Stundungsfrist sei noch nicht abgelaufen…
…auf der erklärungsgemäß vorgenommenen Veranlagung, mit deren Entstehung die Beschwerdeführerin habe rechnen müssen. Es könne somit keine erhebliche Härte erblickt werden. Den Abgabepflichtigen trifft die Verpflichtung für die Erfüllung vorhersehbarer Abgabenschulden zeitgerecht und ausreichend vorzusorgen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde. Neben den bereits in dem…
…näher ausgeführt. Insofern würde die Beschwerde bereits an einem für eine Stattgabe erforderlichen substantiierten Vorbringen scheitern und sei allein schon deshalb als unbegründet abzuweisen. In Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse sei in einer sofortigen vollen Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten keine erhebliche Härte zu erkennen. Das Ausmaß…
…Liegenschaft) bzw. fünf Jahre (Kunstsammlung) laufenden Verkaufsbemühungen mittlerweile verstrichen ist. Da die beiden kumulativ erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 212 Abs. 1 BAO (erhebliche Härte, keine Gefährdung der Einbringlichkeit) nicht vorliegen, kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht. Eine Ermessensentscheidung ist hierbei nicht zu treffen. Ermessen wäre nur…
…von monatlich EUR 500,00. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.05.2022 wies die belangte Behörde die Beschwerde mit der Begründung ab, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Gemäß § 212 Abs…
…fällig am 25.8.2016. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Aus diesem Grunde habe die Zahlungserleichterung nur in der Form von 3 Raten bewilligt werden können. In der dagegen…
…ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH…
…Vorliegen einer erheblichen Härte glaubhaft zu machen, sondern auch darzulegen, dass die Einbringlichkeit der Abgabenschuld nicht gefährdet sei. Im gegenständlichen Fall sei jedoch dieser vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderten Offenlegungs- und Konkretisierungsverpflichtung nicht ausreichend entsprochen worden. Im Stundungsansuchen habe der Bf. kein Vorbringen zu…