…2013 bis 2016 vom 16.10.2018 wurde per E-Mail eingebracht, und zwar - wie beizufügen ist - außerhalb von FinanzOnline. Dass ein solcherart gestelltes Anbringen für Zwecke der BAO keine Rechtswirkungen entfalten kann, entspricht allgemeiner Auffassung (z.B VwGH 27.9.2012, 2012/16/0082…
…vom 1. Oktober 2018, die als Bescheidadressaten die nicht mehr existierende "Verlassenschaft nach A" aufweisen, konnten somit keine Rechtswirkungen entfalten. Die dagegen – vom bereits eingeantworteten Erben im eigenen Namen - erhobenen Beschwerden waren daher mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 278 Abs. 1 lit. a BAO…
…dessen ungeachtet an die Miteigentümergemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***" adressiert war, konnte er keine Rechtswirkung entfalten (vgl auch BFG 25.04.2023, RV/7100704/2016). Mangels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat dem Finanzamt aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber der Bf…
…weil es sich bei der genannten Erledigung um einen Nichtbescheid gehandelt hat, der keine Rechtswirkungen entfaltete. M angels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat der belangten Behörde aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber dem Beschwerdeführer erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002…
…Die vom Finanzamt nach rechtskräftiger Einantwortung an die "Verlassenschaft nach Bf" gerichtete Erledigung ging daher ins Leere; sie entfaltete somit keine Rechtswirkungen. Folglich richtete sich der Vorlageantrag vom 05.03.2018 gegen diese Erledigung nicht gegen einen Bescheid. Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus…
…nicht vorgebracht. Ist ein Dokument zugestellt, so löst die neuerliche Zustellung des gleichen Dokumentes gemäß § 6 Zustellgesetz keine Rechtswirkungen aus. Die neuerliche Zustellung am 11.05.2015 löst daher nicht neuerlich den Lauf der Rechtsmittelfrist aus. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde (zu Unrecht)…
…Dezember 2012, 2012/13/0091: Die Einbringung eines Rechtsmittels über den Weg einer einer E-Mail angehängten PDF-Datei entfaltet keine Rechtswirkungen. Ein mit einem E-Mail eingebrachtes Anbringen löst daher nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die…
…ab. Die Zustellung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten, dies selbst im Fall des tatsächlichen Zukommens an die Partei (zB VwGH 24.3.2015, Ro 2014/05/0013…
…Behörde - eine Steuernummer vergeben und eine Databox (gemeint eine solche im FinanzOnline-System des FAÖ) ohne deren Wissen und Willen eingerichtet worden. Die Zustellungen in diese Databox könnten somit keine Rechtswirkungen entfalten, ebensowenig die Übersendung der hier strittigen Schriftstücke an die private Wohnadresse des AB…
…2001/15/0160). Der angefochtenen, als Bescheid intendierten Erledigung an die "Erben n ***Erblasserin***" kann ein Bescheidadressat nicht entnommen werden. Er ist daher ins Leere gegangen und hat mangels Nennung der Namen der einzelnen Erben diesen gegenüber keine Rechtswirkung entfaltet (vgl. VwGH 24. Februar 2005…
…Die neuerliche Übermittlung des inhaltsgleichen Dokuments am 6.2.2020 habe gemäß § 6 ZustG keine Rechtswirkungen auslösen können. Mit Antrag vom 23. Juli 2020 beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 vom 16.12.2019 und begründete dies wie folgt…
…nbsp; Über die Beschwerde wurde erwogen: Vorweg ist festzuhalten, dass einer von der Beschwerdeführerin erwähnten bloßen "Mitteilung" keine Rechtswirkungen zukommen können, weshalb der Hinweis darauf der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen kann. Es ist jedoch festzuhalten, dass gemäß § 26 FLAG 1967, wer…
…des Verwaltungsgerichtshofes kein berichtigungsfähiger Fehler vor (vgl VwGH 21. November 2013, 2013/15/0215). Da sich somit gegenständliche als Bescheid intendierte Erledigungen zweifeldfrei an das ***Amt der Landesregierung*** richteten, dem jedoch keine Rechts- und Parteifähigkeit im gegenständlichen Verfahren eingeräumt ist, entfalteten diese auch keine Rechtswirkung …
…so löse gem. § 6 ZustG die neuerliche Zustellung des gleichen Dokumentes keine Rechtswirkung aus. Da die Beschwerde erst am 26.04.2018 bei der belangten Behörde eingebracht worden sei, sei diese verspätet. Mit Schreiben vom 14.09.2021 brachte der BF einen Vorlageantrag bei der…
…410147 % übersteigen, bei der nicht mehr existenten Gesellschaft ausgeschlossen ist. Konkursquote Nach der Rechtsprechung des VwGH (Erkenntnis vom 17.09.1990, 90/14/0038) haben Buchungen am Abgabenkonto für das Erlöschen der Abgabenschuld keine Rechtswirkung, weil eine Abgabenschuld nicht durch Buchung auf dem Abgabenkonto, sondern…
…bis 2008 verspätet eingebracht wurde und daher keine Rechtswirkung mehr entfalten kann. Der Beschwerdeführer erleidet keinen Rechtsnachteil durch den Umstand, dass der Antrag nicht als unzulässig zurückgewiesen wurde, weil er verspätet eingebracht worden ist, sondern festgestellt wurde, dass er keine rechtliche Wirkung entfalten könne. Zulässigkeit…
…wie die Beschwerdevorentscheidung vom 14.4.2015 an den Bf adressiert. Da der Bf im Zeitpunkt der Übermittlung dieser Bescheide in Bezug auf das Familienbeihilfeverfahren nicht prozessfähig war, wurden diese Bescheide nicht ordnungsgemäß zugestellt und entfalten daher keine Rechtswirkung (vgl. etwa UFS 12.8.2013…
…die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides, der den gleichen Zeitraum (mit)umfasst, außer Kraft gesetzt wird, sodass er ab der Erlassung des Veranlagungsbescheides keine Rechtswirkungen mehr entfalten kann. Im Beschwerdefall wurde am 22. November 2019 ein Umsatzsteuerbescheid für 2017 erlassen, wodurch die am 4. Juli 2018 erlassenen…
…Gesellschaft beispielsweise durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Ebenso ein Auflösungsgrund ist die Kündigung durch die atypisch stillen beteiligten Gesellschafter. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet dieser Bescheid keine Rechtswirkungen vergleiche Ritz, BAO 6.…
…12.1993, 91/13/0128; 28.3.2000, 95/14/0024). Ab der Erlassung des Veranlagungsbescheides entfaltet daher der Vorauszahlungsbescheid keine Rechtswirkungen mehr (VwGH 22.12.1993, 91/13/0128); er scheidet aus dem Rechtsbestand aus (VwGH 23.6.1993, 91/15/0059). Die Beschwerden…