…als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich sei. Aufwendungen oder Ausgaben (Bücher und CD´s), die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst seien, würden grundsätzlich keine Werbungskosten darstellen…
…betrieblich/beruflichen Anteils im Schätzungsweg zu erfolgen (VwGH 27.02.2002, 96/13/0101). Im gegenständlichen Fall hat der BF keine Nachweise über die berufliche und private Nutzung des Handys gebracht, daher hat das Finanzamt eine Schätzung des Privatanteils in Höhe von 40% der gesamt…
…klare und einwandfreie Trennung in eine berufliche und private Veranlassung gerade nicht möglich, es liegt vielmehr - wie bereits dargelegt - eine untrennbare Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen vor. Zu denken ist etwa an die Nutzung des Spa-Bereiches des R-Club und…
…wird. Denn das Führen von Privatgesprächen ist trotz einer hohen beruflichen Auslastung und knapp bemessenen Freizeit auch bei Lehrpersonen höherer technischer Schulen keineswegs unüblich. Hinzu kommt, dass in der Zeit von Corona bekanntlich persönliche Kontakte auch im privaten Bereich nur sehr eingeschränkt möglich waren, sodass…
…zum Bereich der privaten Lebensführung nur in Frage, wenn sich die Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen (s. nochmals zB VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096). Das ist im Beschwerdefall dezidiert auszuschließen: Abgesehen davon, dass bei der Ausbildung zum EAIC-Coach keine…
…Wahl in beliebiger Weise für den privaten Gebrauch zur Verfügung zu stehen (VwGH 27.03.2002, 2002/13/0035; ebenso UFS 10.05.2006, RV/0643-G/05, zu einem Musiker). Eine Aufteilung der Anschaffungskosten der Tonträger auf den beruflichen und den privaten Bereich nach…
…für Konzertbesuche stellen Kosten der privaten Lebensführung dar und sind demzufolge gem. § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Sohin sind Fortbildungskosten iHv 384,00 Euro als Werbungskosten anzuerkennen. ad 3 Fahrtkosten Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten dar. Sie sind in der tatsächlich angefallenen Höhe…
…stellen daher grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot siehe Rz 226, LStR 2002). Dies gilt speziell für Wirtschaftsgüter, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen; bei solchen Wirtschaftsgütern ist eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Anteil nicht zulässig. Im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden…
…aussagt- in den Bereich der privaten Lebensführung fallen würden und daher gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig seien. Mit dem Vorlageantrag legte der Bf. dar, in den abgabenbehördlichen Worten „da keinerlei Aufzeichnungen über Ihre Recherchearbeit und somit kein eindeutiger Nachweis über die berufliche Veranlassung erbracht…
…den einzelnen Reisetag ab. Nur Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten für Tage mit (beinahe) ausschließlich beruflicher Veranlassung sind als Werbungskosten zu qualifizieren. Ist in diesem Sinn eine eindeutige Trennung beruflicher von privat veranlassten Reiseabschnitten nicht möglich, ist der Reiseaufwand wegen des im Bereich des § 20 EStG grundsätzlich…
…des Verbandes_A nicht nur der Fortbildung für Schulen, sondern auch für Vereine und für die Freizeit dient, kann im gegebenen Fall keine ausschließliche beruflich notwendige Veranlassung erkannt werden, sondern ist eine private (Mit)Veranlassung festzustellen. Der Beschwerdeführer äußerte sich in seinen Vorbringen inhaltlich nicht…
…Persönlichkeitsbildung und Möglichkeiten des erfolgreichen zwischenmenschlichen Kommunizierens vermittelt. Wenn auch bei diesen Inhalten auf die Anwendungen im beruflichen Bereich des Bf. eingegangen wurde, steht fest, dass die Ausbildungsinhalte und das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit (privat…
…eine objektive Trennung der beruflichen von der privaten Verwendung nicht zulassen. Bei der Beurteilung ist nicht auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles abzustellen, sondern von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen. Damit sollen einerseits Beweisprobleme hintangehalten werden, die häufig ein aufwändiges und unzumutbares Ermitteln in der Privatsphäre…
…Juli 2013, mit welcher der Bf. den Vorwurf der Vorsätzlichkeit in Abrede stellt und eine Herabsetzung der Geldstrafe auf ein Ausmaß von € 5.000,00 beantragt. Bemängelt wird vom Bf. zunächst, dass er im Untersuchungsverfahren keine Möglichkeit einer Rechtfertigung gehabt habe. Die ursprüngliche Einladung…
…zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende Schulung erforderlich ist (vgl. VwGH 25.5.2016, 2013/15/0185, VwGH 26.6.2014, 2011/15/0068, und VwGH 25.4.2013, 2010/15/0019, mwN). In…
…geschichtlichen und politischen Bereiche Süditaliens (hier die Gegend Basilicata) wesentlich für die tatsächliche Unterrichtsgestaltung sind. Dass einzelne Inhalte natürlich auch Einfluss in den Unterricht gefunden haben können, wird hier keineswegs bestritten. Eine weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit der bei dieser Reise erworbenen Kenntnisse kann aber jedenfalls…
…große Ziel sei, die Inhalte des Lehrgangs praxisorientiert im privaten und beruflichen Kontext anwenden zu können. Das Finanzamt gab die Lerninhalte des Seminars wieder (siehe oben). Aus den dargestellten Seminarinhalten lasse sich keine einwandfreie Trennung der Aufwendungen von der privaten Lebensführung vornehmen. Die Vielfalt möglicher…
…die in einem Vorgang der persönlichen Bereicherung dient und zugleich die Möglichkeit der beruflichen Nutzbarmachung eröffnet. Es mag zwar sein, dass durch den Einsatz dieser Bücher der Unterricht interessanter gestaltet wird, jedoch kann vom Gericht nicht erkannt werden, warum die Allgemeinheit kein Interesse an diesen…
…stellen daher grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot siehe Rz 226, LStR 2002). Dies gilt speziell für Wirtschaftsgüter, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen; bei solchen Wirtschaftsgütern ist eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Anteil nicht zulässig. Im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden…
…0187) doch eine Beschäftigung dar, die in einem Vorgang der persönlichen Bereicherung dient und zugleich die Möglichkeit der beruflichen Nutzbarmachung eröffnet. Die berufliche Nutzung bewirkt dabei keine völlige Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung. Darüber hinaus können nicht nur Werke der Belletristik, sondern auch Sachbücher für einen…