…a BAO wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Nichtzulassung der Revision Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen diese Entscheidung eine Revision unzulässig. Es handelt sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, die Rechtsfolge ergibt sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz. Graz, am 25. Juni 2019
…05.2008. Der Konkursantrag sei fristgerecht eingebracht worden, sodass die Abgaben ohne schuldhafter Pflichtverletzung der Bf. nicht mehr einbringlich sind. Der Bf. sei sohin keine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten. Die Bf. habe den Abgabenausfall auch nicht verursacht, da sie als Geschäftsführerin, ausgenommen von geringfügigen repräsentativen Tätigkeiten…
…und 2. Gruppe wurden zur Gänze befriedigt. Auf die Konkursgläubiger entfiel keine Quote. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) vertrat seit 26. August 2006 bis zur Konkurseröffnung (6.11.2006) die Gesellschaft als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Mit schriftlichem Vorhalt vom 5. August 2009 ersuchte das Finanzamt…
…Haftungsinanspruchnahme ist mangels Nachweises für das Fehlen ausreichender Mittel von einer Haftung zur Gänze auszugehen. Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es – anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten – keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl…
…November 2007 mit, dass die im Wesentlichen auf einem einzelnen Immobiliengeschäft basierende Vorschreibung an Körperschaftsteuer zu Unrecht erfolgt sei, da aus der Liegenschaftstransaktion kein Gewinn erzielt worden sei. Darüber hinaus stellte der Bf. seine Vermögenslage untermauert durch näher bezeichnete Verbindlichkeiten und eine bewilligte Fahrnis-und…
…er habe bis zur letzten Minute versucht, das Unternehmen zu retten. Es sei zu keiner Bevorteilung von Gläubigern gekommen. Er selbst verfüge nicht über die notwendigen Mittel, um die Haftungssumme zu bezahlen. Mit der Beschwerde legte der Beschwerdeführer das Protokoll seiner Einvernahme am 12.5…
…war in der Gesellschaft nur als einfacher Arbeiter tätig. Er hatte keinerlei Einblicke in die Buchhaltung oder sonstigen Papiere der Gesellschaft, wurde ihm dieser Einblick sogar verwehrt. Der Beschwerdeführer hatte keine Möglichkeit festzustellen, daß Abgabenschuldigkeiten bestanden haben, geschweige denn hätte er diese auch bezahlen können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH, Ort, vertreten durch Dr. Peter Dösinger, Heinrichstraße 97, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 15.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 16.01.2018, betreffend Verspätungszuschlag…
…98t; OGH 28.6.2007, 3 Ob 113/07z), sodass in diesem Fall an eine im Firmenbuch gelöschte juristische Person mangels Handlungsfähigkeit keine Bescheide mehr wirksam erlassen werden können. Auch eine Zustellung etwa an den früheren Geschäftsführer ist unwirksam (vgl. OGH 28.6.2007, 3…
…sich die Beschwerdeführerin zur Frage der finanziellen Mittel im Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeiten der jeweiligen Abgaben dahingehend, dass Sie von den beiden Gesellschaftern in finanziellen Angelegenheiten keine Einsicht erhalten habe. Sie könne diesbezügliche Fragen daher nicht beantworten. Im Zuge der weiteren Erhebungen durch das Finanzamt…
…09/13 in Höhe von EUR 1.100,06 von der Haftung umfasst waren. In der Begründung führte das Finanzamt an, dass laut Auskunft des Masseverwalters im Konkursverfahren mit keiner Quote zu rechnen sei, weshalb haftungsgegenständlichen Abgaben zur Gänze uneinbringlich seien. Ein Nachweis der Gläubigergleichbehandlung…
…Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit demnach nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen. Eine Untätigkeit des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener…
…Vertreter binnen offener Frist Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass die Kammerumlage 10-12/2008 entrichtet worden sei und hinsichtlich der übrigen im Haftungsbescheid genannten Abgaben keine Benachteiligung des Finanzamtes gegenüber den anderen Gläubigern stattgefunden habe. Am 12. Juni 2015 hat ein Erörterungsgespräch stattgefunden…
…260), Erwägungen des Bundesfinanzgerichtes Der ES erachtet behauptete Prüfungshandlungen des Finanzamtes im Sinne des § 147 Abs. 1 BAO als rechtswidrigen Verwaltungsakt, weil kein Prüfungsauftrag (§ 148 Abs. 2 BAO) vorliege. Diese Prüfungshandlungen seien mangels Prüfungsauftrag als rechtswidriger Verwaltungsakt bei einem bereits gelöschten Steuersubjekt und somit als…
…Das Finanzamt meldete aufgrund des Rückstandsausweises vom 24.08.2010 Abgabenschulden in Höhe von € 62.626,76 an. Die Mitarbeiter des Unternehmens erhielten ab 01.06.2010 keine Löhne mehr ausbezahlt und wurden diese im Insolvenzverfahren durch den Insolvenzschutzverband für ArbeiterInnen geltend gemacht (Insolvenzakt…
…Nachdem die Zuschätzung von Umsätzen gerade deswegen erfolgte, weil die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten nur mangelhaft vorgenommen wurden und der Bf. auch keine Gründe vorgebracht hat, weshalb ihm die Erfüllung der Pflichten unmöglich war, ist eine schuldhafte Pflichtverletzung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2003 – 2006 gegeben. Bezüglich der haftungsgegenständlichen…
…worden sind. Zumal, wie schon im Schreiben vom 22.11.2011 ausgeführt wurde, mein Mandant über keine Zeichnungsbefugnis bei der Bank bzw. den Banken verfügt hat." Nachdem das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung die Beschwerde als unbegründet abgewiesen hat, beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Beschwerde. Ergänzend…
…habe daher bis 21.7.2010 gedauert. Die Aufstellung des Bf. lasse keine Rückschlüsse auf das Vorhandensein liquider Mittel an den Fälligkeitstagen zu. Daraufhin beantragte der Bf. am 23.4.2013 die Vorlage der nunmehr vom Bundesfinanzgericht als Beschwerde zu erledigenden Berufung an den UFS…
…sobald Abgabenschulden schlechter behandelt würden. Es genüge bereits die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers. Der Geschäftsführer müsse dartun, dass keine Schlechterstellung der Abgaben erfolgt sei. Dem Beschwerdeführer sei es nicht gelungen, die anteilige Mittelverwendung nachzuweisen. Im Zuge der Ermessensentscheidung sei dem Kriterium der Zweckmäßigkeit der Vorzug…
…Geschäftsführer sei jedoch seitens des zweiten Eigentümers (C) und des von diesem nominierten Anwaltes hintertrieben worden. Der Eigentümer D habe Beträge über EUR 100.000 entnommen und es bestehe - da dieser mit seiner neuen Firma in Konkurs gegangen sei - keine Möglichkeit mehr, dieses Geld zurückzubekommen…