…38 BAO gefördert worden sei, ist dem zu entgegnen, dass sich ein derartiger Zweck dem Wortlaut der betreffenden Statuten in keiner Weise entnehmen lässt. Es sind somit die für die Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigung statuierten Voraussetzungen des § 34 Abs 1 BAO, dass sowohl die Rechtsgrundlage…
…abgewiesen. Statutenzweck sei u.a. die Förderung der Mobilität und zwar nicht eingeschränkt auf begünstigte Personengruppen, sondern auch auf Personen, die kein eigenes Kfz hätten. In der Zusammenschau mit der Umsetzung - die Organisation von CarSharing und Fahrdiensten für Mitglieder - stelle sich ein Zweck dar, der…
…abtretungswillige Gesellschafter den angebotenen Abtretungsgegenstand binnen eines Monats nach Ablauf der dreißigtägigen Überlegungsfrist an den bekannt gegebenen Übernehmer abtreten. 7) Der Abtretungspreis darf jedoch in keinem Falle die geleisteten Einlagen übersteigen. ZEHNTENS: 1) Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter zum Ende eines Geschäftsjahres aufgekündigt werden…
…gerade, dass die Stiftung als gemeinnützig anzuerkennen sei und es sollte keinen Zweifel daran geben dürfen, dass die Stiftung gemeinnützige und kirchliche Zwecke erfüllt. Die satzungsgemäßen Zwecke der Bf. seien bereits wiederholt dargelegt worden. Die in der BRD als gemeinnützig anerkannte kirchliche Stiftung verwalte, ohne…
…der dem Finanzamt vorliegenden Statuten liegt kein gemeinnütziger Verein vor. Es fehlt für den Wegfall des gemeinnützigen Zweckes - unter Fiktion dass der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt - eine Verwendungsbestimmung im Sinne der §§ 34 ff BAO. Es fehlt weiters die Darstellung der ideellen Mitteln in den Statuten…
…nicht, weshalb die belangte Behörde zu diesem Schluss kommt. Mangels einer gänzlichen Subsumtion der Beweise ist von einer willkürlichen Annahme auszugehen. Wenn die belangte Behörde davon ausgeht, dass gar keine begünstigten Zwecke in den Statuten angeführt sind, so ist dies nicht richtig. Die Aufzählungen der …
…aller Grazer Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen offen. Diese Abgrenzung ist nicht so eng, dass sie keine Allgemeinheit darstellen würde, zumal in der Literatur die Einschränkung auf Absolventen einer Bildungsstätte nicht als zu eng angesehen wird (vgl Ritz/Koran, BAO7 § 36 Tz 2). 2.3. Körperschaftsteuerpflicht …
…nicht begünstigte Zwecke verwendet wird" (VwGH 09.08.2001, 98/16/0395). Wenn daher auch nicht entscheidungsrelevant, sind dennoch die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung, wonach aus § 20 der Statuten keine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinne des § 39 Z 5 BAO abgeleitet werden kann, zutreffend…
…wurden. Wie der Beschwerdeführer selbst einräumt, dient die Abhaltung von Unterricht in verschiedenen Formen gegen Entgelt wesentlich dem Aufbringen finanzieller Mittel für den Bereich der Bibellehre. Insgesamt findet die tatsächliche Geschäftsführung diesbezüglich keine Deckung im in den Statuten dargestellten Vereinszweck, sodass das wesentliche Tatbestandsmerkmal des …
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall wurde in keiner Rechtsfrage entschieden, der grundsätzliche Bedeutung im Sinne des Artikel 133 Abs…
…österreichische Gesellschaft ein Thema höchster Wichtigkeit sei. Integration könne nicht ohne das Erlernen der Landessprache erfolgen. Der Verein vermittle daher in erster Linie Sprachkenntnisse über Deutschkurse. Die Statuten würden sämtliche formellen Anforderungen erfüllen, auch die Auflösebestimmung sehe vor, dass das Restvermögen zwingend für Zwecke iSd…
…Ziel auf die individuelle persönliche Entwicklung der einzelnen Person gerichtet sei, könne darin kein gemeinnütziges Ziel erkannt werden. Außerdem heiße es in den Statuten unter dem Punkt "Vereinszweck": "…durch die Erlernung der ***1***-Meditationstechnik (nach ***2***)…". Hierbei handle es sich um eine Tätigkeit…
…zu betrachtende Zusatzvoraussetzung dar, die nur die tatsächliche Geschäftsführung betrifft und nicht in den Statuten (auch nicht im Sinne einer von der belangten Behörde offensichtlich so gesehenen formellen Satzungsmäßigkeit) etwa als "Hauptzweck" verankert sein muss. Zwar folgt aus dem ersten Teilstrich des § 4a Z 4…
…Zwecke dienen. Beim Verein Bf. liegt jedoch keine Gemeinnützigkeit vor, der Freibetrag gem. § 23 Abs. 1 (KStG 1988) konnte daher nicht gewährt werden. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde wird eingewendet, dass aus den Statuten des Vereins hervorgehe, dass der Vereinszweck die Bewahrung eines artenreichen, gesunden…
…steuerlich keine Rückwirkung zukommt (vgl. beispielsweise VwGH 1.9.2015, Ra 2015/15/0039). In diesen Statuten wird als einziger Zweck die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen angeführt. Die bloße Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten stellt jedoch nach Ansicht des Gerichtes keinen…
…organisiert wurde ausreichend darzustellen. In der mündlichen Verhandlung brachte der Vertreter der Beschwerdeführerin ergänzend vor, dass der Beschwerde vollinhaltlich stattzugeben sei. Insbesondere wurde die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins begehrt. Nach Ansicht des Vertreters verfolge der Verein entsprechend seinen Statuten ausschließlich sportfördernde Zwecke und habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Mag. Monika Schmalzl, Marterlweg 8, 9220 Velden, über die Beschwerde vom 22. August 2011 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 24. Juli 2013 2011 betreffend Körperschaftsteuer 2010, Steuernummer ***BF1StNr1…
…ist für den Beschwerdeführer nichts gewonnen. Dass keiner der dort geregelten Ausschlussgründe vorliegt, bedeutet nicht, dass ihm im Umkehrschluss der Vorsteuerabzug zustünde. § 12 Abs. 3 UStG 1994 normiert Fälle, in denen die von einem Unternehmer entrichtete Steuer vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Wurde die Steuer - wie…
…Personen (vgl VwGH 22. Jänner 1974, 0399/73). Lehre und Rechtsprechung gehen übereinstimmend davon aus, dass die gesetzliche Bezeichnung keine notwendige Bedingung für das Vorliegen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist (vgl Achatz/Bieber in Achatz/Kirchmayr (Hrsg), KStG (2011), § 1 Rz 220, mwN).…
…Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Abgesehen davon, dass das Bundesfinanzgericht somit nicht daran gebunden ist, findet diese Berücksichtigungsmöglichkeit abgabenrechtlicher Begünstigungen in der Judikatur keine Deckung (vgl UFS 23.5.2007, RV/1221-W/05; VwGH 25.7.2013…