…Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes - aus der Sicht des Steuerpflichtigen - keinen Grund für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung dar (vgl VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Da die Gattin des Bf im Streitjahr keine Einkünfte erzielte…
…Streitjahr 2009 hatte die Gattin keine eigenen Einkünfte, in den Jahren 2011 und 2012 Einkünfte in der Höhe von 800 Euro, im Jahr 2013 in der Höhe von 4.800 Euro jährlich. Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach als Grund…
…Familienwohnsitzes hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach als Grund für die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung unter der Bedingung bejaht, dass der Ehepartner des Steuerpflichtigen aus seiner Berufstätigkeit nachhaltig Einkünfte nicht bloß untergeordneten Ausmaßes erzielt (VwGH 08.02.2007, 2004/15/0102). Bezieht die Ehefrau des Abgabepflichtigen keine Einkünfte…
…andere Ehepartner (der keine Einkünfte habe) der Kindererziehung widme und die Kinder am Familienwohnsitz in die Schule gehen würden. Laut Richtlinien sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar, womit ein Werbungskostenabzug auf Grund der…
…veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen - von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der Ehepartner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist, oder…
…dass die Einkünfte Ihrer Gattin VN_1 NN_1 in den jeweiligen Jahren den Grenzbetrag von € 6.000,- nicht überschritten haben. Dem Finanzamt Ort_1 waren zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung für die einzelnen Jahre auch keine Einkünfte Ihrer Gattin bekannt. Im Zuge von Außenprüfungen…
…erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen der Eheleute. Ist dieser Beitrag im Verhältnis zum Einkommen des Steuerpflichtigen allerdings vernachlässigbar, dann stellt die Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes - aus der Sicht des Steuerpflichtigen - keinen Grund für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der…
…der selbständig Erwerbstätigen ein einheitlicher Höchstbetrag von 2 920 Euro jährlich. Beiträge zu einer Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung sind demnach unbegrenzt abzugsfähig. Grundsätzlich besteht in Bezug auf die Feststellung der Höhe der Einkünfte des (Ehe-)Partners keine Bindungswirkung an einen an den (Ehe-)Partner…
…neu hervorgekommenen Tatsachen" (keine steuerlich relevanten Einkünfte der Ehepartnerin) auf Grund des Verschuldens des Finanzamtes nicht amtsbekannt gewesen seien. Der Bf habe seit 1998 den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht, doch trotz Ergänzungsersuchens habe die Abgabenbehörde die Einkommenssituation der Ehepartnerin niemals hinterfragt. Der Bf habe somit guten…
…Übersiedlung der Familie an den Beschäftigungsort gesprochen hätten, geltend, dass am Familienwohnsitz neben seiner Lebensgefährtin noch eine minderjährige Tochter (geboren am ***Dezember2000***), die noch eine Schule - vergleichbar mit einer österreichischen Schule für Tourismus und wirtschaftliche Berufe - besuche. Außerdem hätte seine Lebensgefährtin, die selbst keine Einkünfte…
…der (Ehe)Partner (§ 106 Abs 3 EStG) Einkünfte von höchstens EUR 6.000 jährlich erzielt. Die nach § 3 Abs 1 Z 4 lit a, weiters nach § 3 Abs 1 Z 10, 11 und 32 EStG und auf Grund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfreien Einkünfte…
…Einkünfte, im Jahr 2013 in Höhe Einkünfte von rund € 2.700,-- (das sind weniger als 10 % des Familieneinkommens des Jahres 2013 und somit nicht von steuerlicher Relevanz) und in den darauf folgenden beiden Jahren (2014 und 2015) wiederum keine Einkünfte. Zur behaupteten Tatsache der…
…gerechtfertigt sei, wenn die Ehegattin steuerlich relevante Einkünfte habe, wobei eine Grenze in Höhe von € 6.000,00 pro Jahr gegeben sei bzw. die Ehegattin des Bf. mehr als ein Zehntel der Einkünfte des Ehepartners beitrage. Die Ehefrau habe zwar keine derartigen Einkünfte, es…
…miteinzubeziehen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Gattin des Bf – die im Streitjahr 2009 Beamtin war – betrug laut Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 09. Juni 2010 8.130,51 €. Im Hinblick darauf, dass Wochengeld nur weiblichen Vertragsbediensteten gebührt und Beamtinnen keinen Anspruch auf Wochengeld…
…Kalenderjahren 2015 bis 2017 keine Einkünfte in Polen. Es liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung aus diesem Grund nicht vor. Die Tatsache, dass am Familienwohnsitz die Ehegattin und zwei minderjährige betreuungsbedürftige Kinder wohnen bedeutet, dass die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung dem…
…3 lit a EStG 1988 zusteht. Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages des Ehepartners ist der Gesamtbetrag seiner Einkünfte. Einkünfte, die dem Grunde nach steuerpflichtig sind und im Einzelfall nur auf Grund von Tarifvorschriften zu keiner Einkommensteuer führen, sind keine "steuerfreien Einkünfte" im Sinne des …
…nicht privat veranlasst, wenn der Ehepartner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist. Der Bf. brachte nicht vor, dass seine Ehegattin in Polen ein relevantes Einkommen im Jahr 2017 bezog. Da die Ehegattin des Bf. im Jahr 2017 keine relevanten Einkünfte in Polen bezog, liegt eine…
…und der Ehepartner Einkünfte iSv § 33 Abs. 4 Z 1 EStG von höchstens € 6.000 jährlich erzielt. Da ich im Jahr 2012 seit mehr als 6 Monate verheiratet war und mit meiner Frau zusammenlebte und nach wie vor zusammenlebe und meine Frau keine Einkünfte…
…Zuschläge gemäß § 68 außer Ansatz. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind einzurechnen, auch wenn sie endbesteuert sind. Ein für einen bestimmten Steuerabschnitt oder Stichtag oder für eine bestimmte Abgabe erlassener Abgabenbescheid vermag über seinen Geltungsbereich hinaus keine Wirkungen (in der Art einer Bindung) auszustrahlen. Weder Partei noch…
…eine Meldebestätigung der ungarischen Behörde, zum Nachweis, dass sie 2013 zusammen mit X , ihrem Ehepartner, in Ungarn über einen gemeinsamen Wohnsitz verfügt habe. Die vom Bundesfinanzgericht angeforderten Unterlagen bestätigen einen gemeinsamen Wohnsitz der Bf mit ihrem Ehepartner in Ungarn und keine ungarischen Einkünfte der Bf…