…außerordentlichen Studien zählten und grundsätzlich keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG darstellten. Ziel eines Vorstudienlehrgangs sei nicht die Ausbildung für ein konkretes Berufsbild, sondern lediglich die Erlangung der Zulassung zu einem späteren ordentlichen Studium. Der vom Bf. absolvierte Lehrgang habe im Wesentlichen dem Erwerb ausreichender…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor, da die oben zitierten VwGH-Erkenntnisse klarstellen, dass eine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nicht vorliegt. Wien…
…um von einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG sprechen zu können. Mangels Vorliegens dieser Anspruchsvoraussetzung sei der Antrag abzuweisen gewesen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. Mai 2019 Beschwerde und brachte begründend vor, dass der Arbeitsaufwand für die Erreichung des Abschlusses zum Fach…
…neuerlich damit, dass ein Sprachkurs alleine noch keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG darstelle. Die von der Tochter der Beschwerdeführerin angedachten Berufsausbildungen – entweder Dolmetscherausbildung an der Uni Graz oder Transkulturelle Kommunikation an der Uni Wien – würden einen Sprachkurs in Italienisch nicht zwingend voraussetzen. Auch wenn…
…von der VwGH-Rechtsprechung entwickelten Kriterien für eine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 erfüllt: es handelt sich dabei nicht um eine Ausbildung in einem schulischen oder kursmäßigen Rahmen und es sind dabei auch keine Prüfungen abzulegen. Der Unabhängige Finanzsenat hat daher…
…im Sinne des FLAG 1967 nicht (vgl. BFG 9.1.2015, RV/7102183/2014). Das Freiwillige Soziale Jahr ist zwar für das Erlangen und Vertiefen sozialer Kompetenzen zweckmäßig und sicherlich eine gute Voraussetzung für eine Berufsausbildung in einem Sozialberuf, stellt aber für sich allein keine…
…Verwendung (zwischen zwei Ausbildungsmodulen) keiner Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 gleichzustellen ist, da damit weder die Erlangung einer fachlichen Qualifikation noch die Ablegung entsprechender Prüfungen verbunden ist. Die erfolgreiche Absolvierung dieser "ersten Phase der Dienstausübung" stelle auch keine Voraussetzung für die Überstellung in ein…
…FLAG 1967 und § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 mit dem angefochtenen Bescheid für den Zeitraum Oktober 2024 bis Jänner 2025 die bereits ausbezahlte Familienbeihilfe und den bereits ausbezahlten Kinderabsetzbetrag vom Bf. zurück mit der Begründung, es sei tatsächlich keine Berufsausbildung im Sinne des…
…2019 ab. Begründet wurde dies unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 18.12.2018, Ra 2018/16/0203, sinngemäß damit, dass die Polizeigrundausbildung keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG darstelle. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 3.9.2019, die wie…
…liegt keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vor. Diese Form der Ausbildung zum Rettungssanitäter hätte C - wäre er in diesem Zeitraum nicht Zivildienstleistender gewesen - nicht an der Ausübung eines Berufes gehindert. Selbst wenn - mangels gegenteiliger Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes - davon…
…Antrag ab mit der Begründung, dass eine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) nicht vorliege, wenn eine Integration in einen Betrieb bereits erfolgt ist, ein Nahebezug zum künftigen Arbeitsplatz gegeben ist und keine allgemein anerkannte Qualifikation erreicht wird. 4. Gegen diesen Bescheid erhob…
…0030). Im Einklang mit dieser Rechtsprechung hat das Finanzamt zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Grundausbildung in der Finanzverwaltung keine Berufsausbildung iSd FLAG darstelle. Die Bf. begehrte in ihrer Beschwerde die Stattgabe und verweist betreffend Anerkennung eines Lehrverhältnisses auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 03.10…
…noch keine Berufsausbildung darstellt, liegt eine solche bei letzterer vor. Eine Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung und damit eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG kann regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung erfüllt sind. Solange eine dieser Voraussetzungen (wie im…
…Die wesentlichen Merkmale einer Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes seien praktischer und theoretischer Unterricht, bei dem fachspezifisches nicht auf Allgemeinbildung ausgerichtetes Wissen vermittelt werde, eine angemessene Unterrichtsdauer, sowie die Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung. Die Grundausbildung der Finanz sei keine Ausbildung im Sinne des FLAG…
…Hinweis auf § 2 Abs 1 lit b bis e Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) mit der Begründung rückgefordert, dass sich die Tochter während dieses Zeitraumes in keiner Berufsausbildung befunden hätte. Die wesentlichen Merkmale einer Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes wären praktischer und theoretischer Unterricht, bei dem fachspezifisches…
…der DTS-Jüngerschaftsschule im Zeitraum 30.09.2021-04.03.2022 • für sich betrachtet keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 darstellt, da bei fehlendem berufsspezifischem Ausbildungsinhalten kein qualifizierter Berufsabschluss erlangt wurde • kein Universitätsstudium darstellt • nicht als zwingende Voraussetzung für die Aufnahme des Bachelorstudiums an…
…Bf. bezogen worden sei, die Ausbildung zum Assistenten für Sozialpädagogik als außerordentlicher Hörer keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 darstelle und dem Kind eine Berufsausübung neben dem Besuch der Bildungseinrichtung möglich gewesen sei. Am 22.06.2023 teilte die Bf. dem Bundesfinanzgericht telefonisch mit…
…und keine Einschulung am Arbeitsplatz handle (Rz 28). Angesichts dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung stellen jedenfalls die oben näher dargestellte zwölfmonatige Basisausbildung (laut Ausbildungsplan "12 Monate Theorie") und die fünfmonatige Vertiefung dieser Basisausbildung (laut Ausbildungsplan "5 Monate Theorie mit anschließender Dienstprüfung") eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG…
…und keine Einschulung am Arbeitsplatz handle (Rz 28). Angesichts dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung stellen jedenfalls die oben näher dargestellte zwölfmonatige Basisausbildung (laut Ausbildungsplan "12 Monate Theorie") und die fünfmonatige Vertiefung dieser Basisausbildung (laut Ausbildungsplan "5 Monate Theorie mit anschließender Dienstprüfung") eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG…
…und keine Einschulung am Arbeitsplatz handle (Rz 28). Angesichts dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung stellen jedenfalls die oben näher dargestellte zwölfmonatige Basisausbildung (laut Ausbildungsplan "12 Monate Theorie") und die fünfmonatige Vertiefung dieser Basisausbildung (laut Ausbildungsplan "5 Monate Theorie mit anschließender Dienstprüfung") eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG…