…Beschwerdeführerin legte zwar mit dem Sacheinlagevertrag das Formular für die Abgabenbefreiung im Zuge der Neugründung vor, allerdings nur für die Befreiung der Grunderwerbsteuer und nicht für die Befreiung der Gesellschaftsteuer. Dadurch liegt eine materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vor…
…erhoben. Die Behörde hat die Erklärung zu den bezughabenden Akten zu nehmen. Die Vorlage des amtlichen Vordrucks ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG. Wird kein amtlicher Vordruck zur Erklärung der Neugründung vorgelegt oder erfolgt die Vorlage verspätet, ist…
…oder Verkehrsteuern durch einen befugten Parteienvertreter diesem im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Da eine wesentliche Voraussetzung für die Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vorliegt…
…oder Verkehrsteuern durch einen befugten Parteienvertreter diesem im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Da eine wesentliche Voraussetzung für die Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vorliegt…
…und Rechtslage konnte daher der Beschwerde kein Erfolg beschieden sein und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Wie oben unter Punkt 3.) dargelegt, ist zur strittigen Rechtsfrage, ob der amtliche Vordruck zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach dem NeuFöG im Original der Behörde vorgelegt werden…
…DB für die genannten Jahre festgesetzt. Die Abgabenbehörde begründete die Festsetzungen damit, dass keine Neugründung iSd § 4 NeuFÖG vorgelegen war. Eine Anwendung der Begünstigung nach dem NeuFÖG sei damit nicht möglich. Es habe sich lediglich um eine Änderung der Rechtsform des bereits früher bestehenden Tischlereibetriebes…
…trotz der Führung des qualifizierten Beratungsgespräches keine Bestätigung nach dem NeuFöG ausgestellt worden, da der Leiter der BBK der irrigen Rechtsansicht war, dass lediglich für die Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes eine Begünstigung nach dem NeuFöG gebühre, nicht jedoch nach einem Verpächterwechsel wie in diesem Fall…
…Juni 2014 Grunderwerbsteuer in Höhe von 2% di 3.709,07 € fest. Hinsichtlich der Begünstigung nach dem NeuFöG wurde die Ablehnung der Befreiung damit begründet, dass die Vorlage des amtlichen Vordrucks materielle Voraussetzung für die Gewährung der Befreiung sei und das Formular spätestens am…
…genommenen Begünstigung nach dem NeuFöG nicht zu den Fälligkeitszeitpunkten gemeldet und entrichtet. Die Festsetzung dieser Abgaben erfolgte erst nach Insolvenzeröffnung. Die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben für die Zeiträume Jänner, Juli, Oktober, November und Dezember 2020 wurden nicht zeitgerecht, sondern erst im April 2021 gemeldet. Insofern ist dem…
…dargestellt - keine fristgerechte Antragstellung vor. Zudem wurde nicht das Original des amtliches Vordruckes (§ 4 NeuFöG), sondern lediglich eine Kopie vorgelegt. Demnach konnte die Begünstigung des § 1 Z 2 NeuFöG nicht eintreten. Der Grund für die nicht rechtzeitige Vorlage der Abgabenerklärung samt Unterlagen nach dem NeuFöG…
…sind unstrittig und ergeben sich aus dem Verwaltungsakt und dem damit übereinstimmenden Vorbringen beider Parteien. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist ausschließlich die Frage, ob für den gegenständlichen Betriebsübergang die Begünstigung nach dem NeuFöG in Anspruch genommen werden kann und…
…Vordruck selbst auf Seite 1 darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Begünstigung die Erklärung im Original vorgelegt werden muss. Der amtliche Vordruck muss überdies nach den Bestimmungen des NeuFöG "bei der Behörde" vorgelegt werden - das ist jene Behörde, die die Amtshandlung im Sinne des…
…Vordruck selbst auf Seite 1 darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Begünstigung die Erklärung im Original vorgelegt werden muss. Der amtliche Vordruck muss überdies nach den Bestimmungen des NeuFöG "bei der Behörde" vorgelegt werden - das ist jene Behörde, die die Amtshandlung im Sinne des…
…ausschließlich die Frage, ob für die gegenständliche Betriebsübertragung die Begünstigung nach NeuFöG in Anspruch genommen werden kann und daher die GrESt nicht erhoben werden darf. Nach dem § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG wird zur Förderung von Betriebsübertragungen die GrESt von steuerbaren Vorgängen, die mit…
…ausschließlich die Frage, ob für die gegenständliche Betriebsübertragung die Begünstigung nach NeuFöG in Anspruch genommen werden kann und daher die GrESt nicht erhoben werden darf. Nach dem § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG wird zur Förderung von Betriebsübertragungen die GrESt von steuerbaren Vorgängen, die mit…
…der Begünstigungen zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Zusammenschau der Bestimmungen der verschiedenen Gesetze, die die Abgaben, Gerichtsgebühren und Beiträge zum Inhalt haben, mit dem NeuFöG. Bei der Grunderwerbsteuer kann die Erhebung der Abgabe auf zwei Arten erfolgen: Entweder mit Bescheid der Behörde oder…
…dass es keine Aufforderung zur Vorlage des NeuFöG 2 durch die Behörde gegeben habe ist festzuhalten, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in einem ausschließlich auf die Erwirkung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund tritt…
…die Inanspruchnahme der Begünstigungen müsse die folgende Erklärung unterschrieben und bei den jeweils in Betracht kommenden Behörden (zB Finanzamt, Gericht, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landeshauptmann) bzw. Parteienvertretern (zB Notar bei Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer) vorgelegt werden. Erwägungen Der Gesetzgeber hat die Befreiungen nach dem NeuFöG von Gebühren und…
…der Begünstigungen müssen Sie die folgende Erklärung unterschreiben und bei den jeweils in Betracht kommenden Behörden (z.B. Finanzamt, …) bzw. Parteienvertretern (z.B. Notar bei Selbstberechnung der GrESt) im Original vorlegen." Abschließend hat das BFG den Schluss gezogen, der Begünstigungstatbestand nach dem NeuFöG sei…
…der Begünstigungen müssen Sie die folgende Erklärung unterschreiben und bei den jeweils in Betracht kommenden Behörden (z.B. Finanzamt, …) bzw. Parteienvertretern (z.B. Notar bei Selbstberechnung der GrESt) im Original vorlegen."Abschließend hat das BFG den Schluss gezogen, der Begünstigungstatbestand nach dem NeuFöG sei…