…dass keine vA vorliege, weil der vereinbarte Preis in der Bandbreite der vorgelegten Gutachten liege. Verwaltungsgerichtliches Verfahren Das Finanzamt legte die Beschwerde mit Bericht vom 22.9.2016 dem Bundesfinanzgericht (BFG) zur Entscheidung vor. Am 20.10.2020 erging an die Parteien folgender Fragenvorhalt: Zur…
…wenn er für Zwecke der Bemessung der Abgabe für ein Produkt, das einem Mechanismus der einheitlichen Preisbildung ("Merit Order") unterliegt, auf eine leicht handhabbare Obergrenze abstellt. 6.2.3. Es bestehen auch keine gleichheitsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung der Höhe der Obergrenze. Dass die in …
…28b Teil B der Sechsten MwSt-Richtlinie) in Österreich, fällt Umsatzsteuer in Luxemburg rechtens nicht an, weshalb kein Grund dafür besteht, bei Ermittlung der Abgabenbemessungsgrundlage die Bruttoentgelte (zivilrechtlich vereinbarter Preis) gemäß § 4 Abs. 10 UStG 1994 um eine solche Steuer zu mindern." Demgemäß stellen sich…
…gerundet) | Euro | 82.060,00 | | | | zuzüglich vereinbarter Preis für Anlagevermögen plus Vorräte | | 3,800.000,00 | Gesamtkaufpreis | | 3,882.060,00 b) Im Zusatz Nr.1 vom 10.02.2009 zum Kaufvertrag vom 25…
…28b Teil B der Sechsten MwSt-Richtlinie) in Österreich, fällt Umsatzsteuer in Luxemburg rechtens nicht an, weshalb kein Grund dafür besteht, bei Ermittlung der Abgabenbemessungsgrundlage die Bruttoentgelte (zivilrechtlich vereinbarter Preis) gemäß § 4 Abs. 10 UStG 1994 um eine solche Steuer zu mindern." Die der österreichischen…
…er könne dazu keine Angaben machen; ebensowenig dazu, warum die betragsmäßigen Gutschriften "Verwendungszweck Auslagen" auf den Kontoauszügen durchgehend geschwärzt wurden. Die Überweisungen auf das deutsche Konto seien zum Zweck der Liquidität in Deutschland erfolgt, da dem Bf auf diesem Konto kein vereinbarter Überziehungsrahmen eingeräumt sei…
…28b Teil B der Sechsten MwSt-Richtlinie) in Österreich, fällt Umsatzsteuer in Luxemburg rechtens nicht an, weshalb kein Grund dafür besteht, bei Ermittlung der Abgabenbemessungsgrundlage die Bruttoentgelte (zivilrechtlich vereinbarter Preis) gemäß § 4 Abs. 10 UStG 1994 um eine solche Steuer zu mindern.“ Demgemäß stellen sich…
…übliche Vereinbarung. Auch sei es nicht unüblich, dass bei Einräumung eines Kontokorrentkredites mit einem ausnützbaren Kreditrahmen zunächst bei einer geringen Ausnützung des Kreditrahmens keine oder geringe Sicherheiten gefordert und zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zusätzliche Sicherheiten vereinbart werden würden. Die Darlehensforderung der Bf. gegenüber den…
…ein "angemessener Hauptmietzins" vereinbart werden. Diese Mietzinse orientieren sich an einem regionalen Richtwert, Zu- oder Abschläge sind möglich. Diese "angemessenen Hauptmietzinse" kommen dem Preisniveau frei vereinbarter Mietzinse schon recht nahe. Da für Mietverträge, die nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden, kein kategoriemäßig beschränkter Mietzins…
…ein "angemessener Hauptmietzins" vereinbart werden. Diese Mietzinse orientieren sich an einem regionalen Richtwert, Zu- oder Abschläge sind möglich. Diese "angemessenen Hauptmietzinse" kommen dem Preisniveau frei vereinbarter Mietzinse schon recht nahe. Da für Mietverträge, die nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden, kein kategoriemäßig beschränkter Mietzins…
…ein "angemessener Hauptmietzins" vereinbart werden. Diese Mietzinse orientieren sich an einem regionalen Richtwert, Zu- oder Abschläge sind möglich. Diese "angemessenen Hauptmietzinse" kommen dem Preisniveau frei vereinbarter Mietzinse schon recht nahe. Da für Mietverträge, die nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden, kein kategoriemäßig beschränkter Mietzins…
…einem regionalen Richtwert, Zu- oder Abschläge sind möglich. Diese "angemessenen Hauptmietzinse" kommen dem Preisniveau frei vereinbarter Mietzinse schon recht nahe. Da für Mietverträge, die nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden, kein kategoriemäßig beschränkter Mietzins mehr als Obergrenze gilt, sondern ein "angemessener Mietzins", der eine…
…einem regionalen Richtwert, Zu- oder Abschläge sind möglich. Diese "angemessenen Hauptmietzinse" kommen dem Preisniveau frei vereinbarter Mietzinse schon recht nahe. Da für Mietverträge, die nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden, kein kategoriemäßig beschränkter Mietzins mehr als Obergrenze gilt, sondern ein "angemessener Mietzins", der eine…
…einem regionalen Richtwert, Zu- oder Abschläge sind möglich. Diese "angemessenen Hauptmietzinse" kommen dem Preisniveau frei vereinbarter Mietzinse schon recht nahe. Da für Mietverträge, die nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden, kein kategoriemäßig beschränkter Mietzins mehr als Obergrenze gilt, sondern ein "angemessener Mietzins", gilt dieser…
…des Grundstückes keine zusätzlichen Sicherstellungen von der Bank gefordert wurden. Lediglich die Forderungen aus der Vermietung wurden zediert. Das eigentliche Asset des erworbenen Grundstücks war die vermietete Liegenschaft, diesem seien auch die gesamten Finanzierungskosten zuzurechnen. Laut dem Bauamtsdirektor von ***Ort *** betrage der Preis für Bauland…
…Folge von Preisanpassungen unter Berücksichtigung der Fremdüblichkeit handelt. Dieser Umstand wurde ebenso im Rahmen der Außenprüfung bei der Schwestergesellschaft geprüft und für ordnungsgemäß befunden und führte zu keinerlei Prüfungsfeststellungen. Unterjährig wurde ein vereinbarter Basispreis verrechnet und über die Jahresverrechnung wurden aufgrund von Preisschwankungen Nachverrechnungen vorgenommen…
…eigene Rechnung. Da kein Franchise-Vertrag vorliege, falle automatisch auch das umsatzabhängige Entgelt in die Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr. Zum Einwand, dass das umsatzabhängige Entgelt mit € 0 anzusetzen sei führt das FA aus, es komme auf das Vereinbarte an. Die PV erwidert dazu, dass im…
… 30 Abs. 2 MRG allein noch keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten mit dem Ergebnis eines Vertrages auf bestimmte Dauer darstellt, so kann eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit der Realisierung dieser vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe durchaus zum Ergebnis führen, von einem Vertrag auf bestimmte Dauer auszugehen (vgl…
…die Bestimmungen des § 17 Abs.3 BewG – auch nicht in Anbetracht der Vertragsbestimmung wegen der eventuellen Neufestsetzung alle 5 Jahre - keineswegs anzuwenden sind, weil es sich bei den vereinbarten Leistungen um keine solchen handelt, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken. Unter dem Jahreswert…
…die vereinbarten Leistungen nicht im Einzelnen konkret und detailliert erfasst und dargestellt werden, es also auch mangels konkreter Leistungsbeschreibung nicht möglich ist, den genauen Marktwert der Leistung einzuschätzen, idF auch nicht festgestellt werden kann, ob ein fremder Dritter eine vergleichbare Leistung zum selben Preis zu…