…Eine Untersuchung dahingehend, welche Faktoren zu der um einen Tag verspäteten Antragstellung per 16. Juli 2019 geführt hatten, konnte daher unterbleiben. Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass die belangte Behörde dem Vorbringen der Bf, wonach sie kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe, im Vorlagebericht…
…erkennen lassen würden, seien die gegenständlichen Säumniszuschläge dem Grunde und der Höhe nach zu Recht vorgeschrieben worden. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO seien Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe, insbesondere insoweit bei…
…kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe, nicht eingehe. Mit Eingabe vom 27. Juli 2012 wurde der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat zurückgezogen. Mit einer weiteren Eingabe vom 16.11.2016 wurde der Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Über die Beschwerde…
…Unter diesen Umständen kann der beschwerdeführenden Partei an der Fehlberechnung kein grobes Verschulden treffen, zumal die Berechnung ursprünglich ja richtig war und erst durch den Umstand, dass das Objekt nicht vermietet würde, unrichtig wurde. Gemäß § 217 Abs. BAO ist gegenständlich daher kein Säumniszuschlag festzusetzen. Wenn…
…in der Höhe von € 483,25 vorgeschrieben wurde. Diesen SZA hat unser Klient bereits eingezahlt. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO ist der Säumniszuschlag auf Antrag herabzusetzen, wenn den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Es wird hiermit ausdrücklich beantragt den Säumniszuschlag zu…
…dass sie an der verfahrensgegenständlichen Säumnis kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO trifft, war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Anträge gemäß § 217 Abs. 7 und 8 BAO können auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagbescheid gestellt werden…
…Abgabenkonto der A-GmbH mit einer anderen noch nicht fälligen Abgabenschuldigkeit verrechnet und daher die Überrechnung nicht durchgeführt worden. Die Bewilligung eines Antrages auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt gemäß § 217 Abs. 7 BAO voraus, dass dem Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis…
…ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. § 217a BAO lautet: Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt Folgendes: 1. § 217 Abs. 3 ist nicht anzuwenden, 2. Säumniszuschläge werden…
…entsprechender Aufforderung durch das BFG ihrer Verpflichtung, ihr Vorbringen in der Beschwerde zum Vorliegen des fehlenden groben Verschuldens zu präzisieren nicht nach. Eine Beurteilung, ob die Bf. kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft, war daher nicht möglich. Ergebnis: Insgesamt ergaben sich keine Anhaltspunkte, die…
…2010/15/0195). Ist aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers zu erschließen, dass ihn seiner Ansicht nach aus den von ihm ins Treffen geführten Gründen an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe, ist im Beschwerdeverfahren das Vorliegen der Voraussetzungen des § 217 Abs. 7 BAO zu prüfen…
…selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliege.[…] Auf Grund der Gutachten und des Urteils des Bezirksgerichts Wels 14-17 handle es sich hier um eine vertretbare Rechtsansicht, womit gem. § 217 Abs. 7 BAO die Säumniszuschläge nicht festzusetzen seien…
…Übermittlung der Rechnungen mit den größeren Vorsteuerbeträgen inkl. Faxbestätigung vom 13. August 2019 Weiters stellen wir den Antrag den Säumniszuschlag in Höhe von EUR 9.843,92 herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, da unserer Mandantschaft aus oben angeführten Gründen an der Versäumnis kein grobes Verschulden trifft…
…Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Eine leichte Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Das (grobe) Verschulden eines Vertreters ist dem Verschulden des…
…in der Entscheidung über die Beschwerde zu berücksichtigen ist; ebenso im Vorlageantrag (UFS 28.3.2011, RV/0108-L/10). Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…
…Der Sachverhalt entspreche auch in keiner Weise dem im Fall Ra 2014/15/0007 entschiedenen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen oder nicht festzusetzen, als diesen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…
…Der Sachverhalt entspreche auch in keiner Weise dem im Fall Ra 2014/15/0007 entschiedenen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen oder nicht festzusetzen, als diesen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…
…gesetzeskonforme) Möglichkeit zur Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung 12/2021 am Fälligkeitstag 15.2.2022 nicht gegeben war, kann die Bf. somit auch kein grobes Verschulden an der Nichtentrichtung treffen. Dem Beschwerdebegehren war daher Folge zu leisten, ein Säumniszuschlag wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen 12/2021 war im…
…da die Bf an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. 3. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 27. August 2019 abgewiesen. Zur Begründung führte die Abgabenbehörde aus, die Umsatzsteuervoranmeldung 04/2019 sei bereits am 13. Juni 2019 elektronisch eingereicht worden. Es sei der Bf oder…
…weshalb es zu der verspäteten Überweisung gekommen sei. Da die Bf seit ihrer Gründung alle Zahllasten fristgerecht bezahlt habe, werde ersucht, auf den Säumniszuschlag gem. § 217 Abs. 7 BAO zu verzichten, da die Bf an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. 3. Der Antrag wurde…