…zu unterstellen, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes nicht zuzumuten ist; zB Zerstörung einer Wohnungseinrichtung durch einen Brand; Dachschaden durch eine Naturkatastrophe. Nach Ansicht der Behörde handelt es sich bei der Ersatzbeschaffung einer Poolüberdachung um kein existenznotwendiges Wirtschaftsgut, weil die…
…Argumentation des FA verschiedene rechtliche Folgen ab. Die Wahl des Hauptwohnsitzes habe rechtliche Konsequenzen und könne für steuerliche Zwecke nicht in Abrede gestellt werden. Mit der Beseitigung der Schäden an einem Zweitwohnsitz sei kein existenznotwendiges Wirtschaftsgut wiederhergestellt worden, sodass die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung…
…sei obsolet, da mit der Zaunsanierung beim Zweitwohnsitz lt. den angeführten Gründen kein existenznotwendiges Wirtschaftsgut wiederhergestellt worden sei. Behinderungsbedingter Badumbau: Die gesetzliche Regelung sehe vor, dass die Aufwendungen im Sinne des Absatz 3 der Gesetzesstelle zwangsläufig erwachsen müssen, dass sich der Steuerpflichtige der ihm entstandenen…
…Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Als Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen die Kosten für Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffung von zerstörten, existenznotwendigen Wirtschaftsgütern in Betracht. Der Vermeidung künftiger Katastrophenschäden dienende Präventivmaßnahmen sind vom Wortlaut dieser Bestimmung dagegen nicht erfasst (VwGH…
…des betreffenden Wirtschaftsgutes die Lebensführung nicht zugemutet werden kann oder die Ersatzbeschaffung oder Wiederherstellung lebensnotwendig ist. Nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter gilt als zwangsläufig erwachsen. Güter des gehobenen Lebensstandards, wozu auch zweifelsfrei ein Zweitwohnsitz zählt, kommen daher nicht als Abzugsposten in Betracht. Denn besteht keine …
…14/0164 und VwGH 5.6.2003, 99/15/0111). Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes handelt es sich bei einem Zauntor eines Maschendrahtzaunes keinesfalls um ein existenznotwendiges Wirtschaftsgut, weil die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes jedenfalls zumutbar ist. Anders wäre der Fall etwa hinsichtlich…
…für 10 Monate berücksichtigt werden. Beseitigung von Katastrophenschäden sind steuerlich nur zu berücksichtigen wenn ein existenznotwendiges Wirtschaftsgut wiederhergestellt wird, das ist normalerweise beim Hauptwohnsitz der Fall. Ein Haus in Pakistan zählt nicht zu den existenznotwendigen Wirtschafsgütern". Mit 16.10.2019 erfolgte der Vorlageantrag des Bf…
…Soweit die Aufwendungen einen Gegenwert schafften, seien sie keine "Belastung", da diesfalls eine bloße Vermögensumschichtung vorliege. Zu Vermögensumschichtungen führten auch solche Aufwendungen, die für ein schon bestehendes, langlebiges Wirtschaftsgut des Steuerpflichtigen aufgewendet würden und objektiv geeignet seien, den Wert desselben nicht bloß kurzfristig zu erhöhen…
…die grundlegende Auswirkungen auf die eigene Existenz haben ("existenznotwendiger Bedarf", BFH 9. 8. 2001, III R 6/01, BStBl II 240). Die Beseitigung von Katastrophenschäden findet sich in § 34 Abs 6 EStG unter jenen Fällen, in denen kein Selbstbehalt (Abs 4 leg cit) zum Tragen…
…keine Katastrophe darstellen. Es bleibt aber zu prüfen, ob eine außergewöhnliche Belastung nach allgemeinen Maßstäben vorliegt, wofür sie insbesondere außergewöhnlich und zwangsläufig sein muss. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erwachsen Aufwendungen nur dann zwangsläufig, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes…
…Sanierung oder Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes nicht zuzumuten ist (vgl. VwGH 05.06.2003, 99/15/0111). Aus den dargestellten rechtlichen Erwägungen ist trotz der nicht unbeträchtlichen finanziellen Aufwendungen des Bf. zur Beseitigung der gegenständlichen Erdrutschschäden keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des EStG 1988 gegeben…