…die Ausbuchung der Abgabenschuldigkeiten aus folgenden Gründen: kein Einkommen und kein Vermögen ausgesprochener Härtefall Unbilligkeit; Zahlung nicht möglich Da alle Voraussetzungen insbesondere für eine persönlich bedingte Unbilligkeit vorliegen (Gefährdung der Existenzgrundlage, kein Vermögen, kein Einkommen und kein Liegenschaftsbesitz) wie auch in der vorliegenden Begründung festgestellt…
…deren gleichheitswidrige Anwendung) liege jedenfalls dann vor, wenn sich unter Anwendung qualitativer und quantitativer Kriterien ergebe, dass kein zu duldender Härtefall vorliege, sondern die angeordneten Rechtsfolgen schlichtweg unverhältnismäßig seien. Darüber hinaus seien im Sinne des Gleichheitssatzes Unterschiede im Tatsächlichen auch in entsprechend unterschiedlichen Rechtsnormen zu…
…deren gleichheitswidrige Anwendung) liege jedenfalls dann vor, wenn sich unter Anwendung qualitativer und quantitativer Kriterien ergebe, dass kein zu duldender Härtefall vorliege, sondern die angeordneten Rechtsfolgen schlichtweg unverhältnismäßig seien. Darüber hinaus seien im Sinne des Gleichheitssatzes Unterschiede im Tatsächlichen auch in entsprechend unterschiedlichen Rechtsnormen zu…
…Auch die Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe, in dem diese vorerst bis September 2021 gewährt worden sei, habe keine rechtliche Bindungswirkung für die Behörde und begründe keinerlei Rechte und Pflichten. 6. Mit Schreiben vom 28. März 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Beschwerde…
…begonnen wird. BP habe die Schule mit 8.07.2011 abgebrochen, weshalb bis zum Beginn der Lehre kein Anspruch auf FB bestehe. Mit Eingabe vom 15.03.2013 stellte die Bf. einen Vorlageantrag und führte ergänzend im Wesentlichen aus: Unter Hinweis auf die Bestimmung des §…
…die Voraussetzungen fehlten, entstand erst gar kein Anspruch auf Tranche 2. Vielmehr war die bereits ausbezahlte Tranche 1 in diesem Fall in voller Höhe zurückzufordern. Es handelt sich - trotz behaupteter überlanger Verfahrensdauern - aus der Sicht des Gerichts nicht um einen besonderen Härtefall. Besondere Schwierigkeiten bei…
…nicht immer überein; dies betrifft etwa über 26-Jährige (sofern auf sie keine der in Z 2 des Gesetzesentwurfes genannten Ausnahmebestimmungen zutrifft) oder auch Studierende, die die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester oder die die vorgesehene Ausbildungszeit um mehr als ein…
…nicht, die Beschwerde wurde dem BFG vorgelegt und führte das Finanzamt im Vorlagebericht vom 17.1.2023 aus: "Gemäß § 262 Abs. 3 BAO ist keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen, sondern die Bescheidbeschwerde unverzüglich dem Verwaltungsgericht vorzulegen, wenn in der Bescheidbeschwerde lediglich die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die…
…in Kauf nehmen, dass die Regelung zu Härtefällen führt, sofern es sich um atypische, nur ausnahmsweise auftretende Fälle handelt. Aus den angeführten Gründen konnte das Bundesfinanzgericht insgesamt keine ausreichenden Bedenken im Hinblick auf die Verfassungskonformität der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erblicken, die eine…
…des Dienstverhältnisses anfielen, nur dann mit dem begünstigten Pauschalsteuersatz von 6% zu versteuern (Viertel- und Zwölftelregelung), sofern Zeiträume betroffen seien, für die keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestünden (= Abfertigung alt). Mitarbeiter, für die eine solche Anwartschaft hingegen bestehe (= Abfertigung neu), könnten den…
…Da der Betrieb der Mutter des Bf. bereits 1998 aufgegeben worden sei, stehe dem Bf. kein Verlustabzug zu (VwGH vom 25.04.2013, 2010/15/0131). In seinen Beschwerden gegen die oa. Bescheide beantragte der Bf. die Anerkennung der geltend gemachten Verlustabzüge und führte aus…
…Gesetzesauslegung – bei anhängigen Berufungen in einer für den Zahlungserleichterungen suchenden Rechtsmittelwerber günstigeren Weise zu handhaben wäre, so stünde einer solchen Gesetzesanwendung – und zwar gerade in besonderen Härtefällen – das Erfordernis entgegen, die Einbringlichkeit der Abgabe durch die Gewährung einer Zahlungserleichterung nicht zu gefährden." Der VfGH hat…
…Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt–Familienangehörige“; 5. Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung. (4) Kein dauernder Aufenthalt im Sinne des Abs. 3 liegt insbesondere bei nichterwerbstätigen EU-/EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen, jeweils in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes…
…während ihres Aufenthalts in Österreich wiederholt unselbständig erwerbstätig. Der Bf bezog im Beschwerdezeitraum keine Leistungen aus der Grundversorgung. In den Beschwerdezeiträumen November 2012 bis Jänner 2013 sowie Dezember 2013 bis Februar 2014 war der Bf nicht erwerbstätig. Von 3.10.2012 bis 14.2.2013…
…Pendlerpauschale/einen Pendlereuro beantragt. Gemäß § 3 der Pendler Verordnung stellt der Ausdruck aus dem Pendlerrechner die Basis für die Berücksichtigung dieser Begünstigungen dar. Soweit Sie noch keine Ausdrucke erstellt haben, steht Ihnen der Rechner unter www.bmf.gv.at zur Verfügung. Informationen, zu Pendlerpauschale und…
…nicht bestehe. Wenn er sie dennoch verfüge, habe er sie in sich sachlich auszugestalten. Die Zulässigkeit einfacher und leicht handhabbarer Regelungen stelle keine Unsachlichkeit durch entstehende Härtefälle dar. Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, auf alle Fallkonstellationen Bedacht zu nehmen. Eine solche Fallkonstellation könnte in dem…
…damit ein Antrag auf Zahlungserleichterung bewilligt werden dürfe. Die Ausführung, dass Revisionen an den VwGH gestellt worden seien, sei keine taugliche Begründung für einen Stundungsantrag (vgl. VwGH 22.2.2001, 95/15/0058). Der Antrag sei daher aus Rechtsgründen abzuweisen gewesen. ---//--- In der dagegen am…
…Wenn er sie dennoch verfüge, habe er sie in sich sachlich auszugestalten. Die Zulässigkeit einfacher und leicht handhabbarer Regelungen stelle keine Unsachlichkeit durch entstehende Härtefälle dar. Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, auf alle Fallkonstellationen Bedacht zu nehmen. Eine solche Fallkonstellation könnte in dem Umstand erblickt…
…keine vergleichbare Situation zu den Tatbeständen der lit. a und c leg.cit vorliegt und eine vergleichbare Situation zum Tatbestand der lit. b nur vorliegt, wenn mit Bestimmtheit angenommen werden kann, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein werde. Nicht geeignet ist das Abstellen auf "Härtefall…
…Härtefälle-Verordnung vor, weil die Zuverdienstgrenze gemäß § 19 (1) Z 2 KBGG iHv EUR 35.00,00 nur geringfügig überschritten werde. Die belBeh wurde telefonisch zum Nachweis einer Verlängerungshandlung aufgefordert. Sodann wurde die belBeh von der beabsichtigten Kassation in Kenntnis gesetzt, gegen die sie keine…