…dass für die verfahrensgegenständlichen Wettterminalabgaben tatsächlich keine Abgabepflicht bestünde und daher die geleisteten Beträge zurück zu zahlen wären. Nach der Verrechnungsregel des § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung gemäß § 213 BAO ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden…
…Vorlageantrag vom 25. November 2015 wird ausgeführt, dass das Guthaben aus dem Einkommensteuerbescheid 2012 rechtswidrig einbehalten worden sei. Zu diesem Zeitpunkt habe am Abgabenkonto kein offener Saldo bestanden und es sei daher rechtswidrig gemäß § 215 BAO einem nicht vorhandenen offenen ältesten Saldo verrechnet. Die Abgabenschuld…
…Juli 2023 beantragte die Bf. die Rückzahlung eines Betrages von € 1.798,00. Zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Erlassung des angefochtenen Bescheides befand sich kein Guthaben am Abgabenkonto der Bf. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den vom Finanzamt elektronisch vorgelegten Aktenteilen…
…StNr. ***BF1StNr1*** wies zum Zeitpunkt dieser Antragsstellung kein Guthaben in Höhe von € 89.040,00 auf. Aufgrund der Rückgängigmachung des Kaufvertrages erfolgte am 8.6.2020 eine Rückerstattung/Gutschrift der Grunderwerbsteuer in Höhe von € 89.040,00 auf dem Abgabenkonto der ***Ges***, StNr…
…keine rechtliche Grundlage bestehe. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen vom 19. Jänner 2018, MA6, wurden unter Spruchpunkt 2) Anträge der ***Bf1*** (in weiterer Folge: Bf.) auf Rückzahlung der bereits entrichteten Wettterminalabgaben gemäß § 239 Abs. 1 BAO mangels Guthabens…
…gestützte Verrechnung stelle jedoch keine Exekutionsmaßnahme dar und sei daher zulässig. Aufgrund der Aktenlage und unter Berücksichtigung der Beschwerdeeinwendungen sei dieser Sachverhalt wie folgend rechtlich zu würdigen: 1.) Gemäß § 215 Abs. 1 BAO sei ein sich aus der Gebarung ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung…
…wurde, ist dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist. Im Fall eines Rückzahlungsantrages ist grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint (VwGH 16.05.2002…
…verlegt. Es handelt sich dabei um den Kanzleisitz des Herrn Mag. ***10*** (Steuerberater und Rechtsanwalt). Seit Juli beziehungsweise August 2019 ist der alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter aller vier Firmen Herr ***1*** (kein Wohnsitz in Österreich). Beim Gruppenträger (der zweiten Beschwerdeführerin. … ist die genaue Tätigkeit…
…das Abgabenkonto der X GmbH. Das Finanzamt wies den Umbuchungsantrag mit Bescheid vom 18.3.2013 ab und begründete dies damit, dass auf dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers kein Guthaben bestehe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 8.4.2013 Berufung. Er ergänzte sein Antragsvorbringen…
…24). Gemäß § 40 Abs. 1 FBG kann eine Kapitalgesellschaft, die kein Vermögen besitzt, auf Antrag der nach dem Sitz der Gesellschaft zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung oder der Steuerbehörde oder von Amts wegen gelöscht werden; mit der Löschung gilt die Gesellschaft als aufgelöst. Eine Abwicklung findet nicht…
…2). Die im gegenständlichen Fall entstandene Einkommensteuergutschrift stellt damit rechtlich kein Arbeitseinkommen dar, sondern es ist ein öffentlich-rechtlicher Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (Bund). Solche Ansprüche unterliegen keinem Pfändungsschutz (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155). Damit war das auf dem Abgabenkonto entstandene Guthaben gemäß …
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23.04.2018 wies die Abgabenbehörde den am 10.04.2018 eingebrachten Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens ab. Auf dem Abgabenkonto bestehe derzeit kein Guthaben. Mit Eingabe vom 18.05.2018 erhob die Beschwerdeführerin (Bf) dagegen die Bescheidbeschwerde an das Bundesfinanzgericht…
…auf Rückzahlung ab und begründete dies damit, dass auf dem Abgabenkonto der Beschwerdeführerin derzeit kein Guthaben bestehe. Die Beschwerdeführerin beantragte am 23.3.2015 die Verlängerung der Beschwerdefrist hinsichtlich des Bescheides vom 10.3.2015 bis 31.5.2015. Das Finanzamt verlängerte die Beschwerdefrist mit…
…Zeitpunkt der Entscheidung über den Rückzahlungsantrag, die gegenständlich rund drei Monate nach Einbringung des Antrages und somit durchaus innerhalb angemessener Frist erfolgte (§ 284 BAO), kein Guthaben mehr vorhanden war, da dieses zwischenzeitig gepfändet wurde, erweist sich der angefochtene Bescheid als rechtmäßig (s. dazu auch Stoll…
…Hinweisen auf die Vorjudikatur). Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO ist der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist. Im Fall eines Rückzahlungsantrages ist grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint (VwGH…
…das Kalenderjahr 2015 auf das Konto der Steuerpflichtigen entrichteten Werbeabgabebeträge in Höhe von € 104.681,99. Mit Bescheid vom 14.06.2016 wies die Abgabenbehörde den am 13.04.2016 eingebrachter Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens ab, da auf dem Abgabenkonto kein Guthaben bestehe…
…dass am Abgabenkonto des K, StNr. 22, im Zeitpunkt der Antragstellung (17.9.2014) kein Guthaben bestand, wäre dem Rückzahlungsantrag, wie in der Berufungsvorentscheidung vom 20.11.2014 ausgeführt, prinzipiell ein Erfolg zu versagen. Aus dem Vorbringen des Masseverwalters und der Begründung des angefochtenen Bescheides…
…mit angefochtenem Bescheid vom 08.02.2013 den Antrag auf Rückzahlung ab und begründete dies damit, dass am Abgabenkonto kein Guthaben bestehe. In der dagegen erhobenen Beschwerde wendete die Beschwerdeführerin ein, dass mit Schriftsatz vom 13.08.2012 gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid 2011 Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde…
…zurückerstattet worden. Eine Verlosung habe nicht stattgefunden. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 9. Oktober 2013 ab, da auf dem Abgabenkonto derzeit kein Guthaben bestehe. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 29. November 2013 führte der Bf aus, dass der Bescheid z.H…
…am 1. März 2010 mit einem als Geschäftsfall "96" bezeichneten Vorgang vom Abgabenkonto abgebucht. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides am 2. März 2010 bestand kein Guthaben auf dem Abgabenkonto der Bf. Rechtslage Gemäß § 323 Abs. 38 Bundesabgabenordnung (BAO) sind die am 31. Dezember…