…Diese Verordnung besagt, dass unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen ist, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen aufweist. Dabei ist auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässigen Personenbeförderungsmöglichkeiten abzustellen. Aus dem beigelegten Zulassungsschein dieses…
…ist unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und…
…2002) unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und…
…im § 5 der Verordnung wie folgt definiert: "Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Zahl der Sitzplätze, sondern…
…dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem Verständnis allgemein verständiger unvoreingenommener Personen nicht von einem kastenwagenförmigen Äußeren gesprochen werden. Die in der Berufung angeführte Vergleichbarkeit mit anderen in der Liste des Bundesministeriums für Finanzen angeführten Fahrzeugen führt auch zu keinem anderen Ergebnis und ist nach Ansicht des…
… 5. Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart…
…dass Fahrzeuge, die seit 1.1.1995 neu auf den Markt gekommen sind und bestimmte Mindestmaße überschreiten, dennoch nicht als Kleinbusse einzustufen sind. Der Citroen C4 Grand Picasso weise kein kastenwagenförmiges Äußeres auf, da er über eine vorgezogene Motorhaube, eine abfallende Dachlinie und eine abgeschrägte…
…Verordnung. Unter einem Kleinbus sei gemäß § 5 der Verordnung ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart…
…sich gemäß § 2 der Verordnung vom äußeren Erscheinungsbild und der Ausstattung her erheblich von einem der Personenförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Die Voraussetzungen…
…Definition für Kleinbusse (Fahrzeug, welches ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen einschließlich des Lenkers aufweist) präzisiert. Zusammenfassend müssen nach dem VwGH folgende Voraussetzungen für die Qualifikation als Kleinbus vorliegen: - äußere Form eines Kastenwagens durch annähernd flache Dachlinie, annähernd senkrechtes Heck und…
…193/2002, ist unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beförderung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der…
…bügelförmige Stangen an den Lehnen der Vorersitze montiert, die als Fahrradhalter dienen würden. Das Fahrzeug habe im Zeitpunkt der Lieferung das äußere Erscheinungsbild eines PKW gehabt. Es habe im Zeitpunkt der Lieferung an B die Voraussetzungen nicht erfüllt, die eine Einreihung in die Position 8704…
…Herstellers niemals behauptete, vom Bf. nur vage angedeutete Verschaffung der Verfügungsmacht durch Besitzkonstitut äußerst unwahrscheinlich. Im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im Inland (11. Juli 2016) existierte damit nur ein grundsätzlich fertiges Basisfahrzeug zur Befestigung von Aufbauten mit einem Twist-Lock-System (Drehzapfen). Darauf befand sich…