…Somit würde sein Weg von zuhause bis zur Universität über 1 Stunde mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel betragen. Mit Vorlagebericht vom 17.1.2025 legte das Finanzamt Österreich die Beschwerde betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2023 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und gab folgende…
…an denen die Fahrt mit dem jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel üblicherweise angetreten bzw. beendet wird. Das ist in der Regel der jeweilige (Bus-)Bahnhof der Gemeinde. Es ist daher nicht auf Wegstrecken innerhalb des Wohnortes abzustellen und ist die innerörtliche Erreichbarkeit der jeweiligen Abfahrts- und Zielgemeinde…
…an denen die Fahrt mit dem jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel üblicherweise angetreten bzw. beendet wird. Das ist in der Regel der jeweilige (Bus-)Bahnhof der Gemeinde. Es ist daher nicht auf Wegstrecken innerhalb des Wohnortes abzustellen und ist die innerörtliche Erreichbarkeit der jeweiligen Abfahrts- und Zielgemeinde…
…und vom Studienort zeitlich zumutbar sei. Eine Zumutbarkeit sei nicht gegeben, wenn die tägliche Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt unter Benützung der günstigsten Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde betrage. Dabei sei die Wegzeit vom Wohnort zur Bushaltestelle, sowie die Zeit vom Ankunftsort am…
…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …
…1992 werde für die Berechnung der Fahrzeit die Wegstrecke zwischen dem Wohnort und dem Studienort, nicht aber die tatsächliche Fahrzeit zwischen der eigenen Wohnung und der jeweiligen Ausbildungsstätte zugrunde gelegt. Es seien vielmehr die Fahrzeiten mit innerörtlichen Verkehrsmitteln im Heimatort bzw. Studienort (zB Straßenbahn, Bus…
…1992 werde für die Berechnung der Fahrzeit die Wegstrecke zwischen Wohnort und Studienort, nicht aber die tatsächliche Fahrzeit zwischen der eigenen Wohnung und der jeweiligen Ausbildungsstätte zugrunde gelegt. Es seien daher die Fahrzeiten mit innerörtlichen Verkehrsmitteln im Heimatort oder im Studienort (z.B. Straßenbahn, Bus…
…Die tatsächliche Fahrtzeit zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ist dabei nicht relevant. Fahrtzeiten mit innerörtlichen Verkehrsmitteln (zB Bus Straßenbahn) sowie Fußwege von der zur Einstiegstelle für die Durchquerung der gesamten Stadt Linz sind dabei nicht einzurechnen. Da die reine Fahrtzeit zwischen OrtXY und Linz weniger als…
…des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1. 6…