…ein Mandatswechsel stattgefunden habe und der neue Vertreter noch etwas Zeit zur Einarbeitung in den Akt benötige. Mit weiterem Schreiben vom 30.9.2019 überreichte der Beschwerdevertreter einen Vorlageantrag und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat und die Aussetzung der streitgegenständlichen Haftungsabgaben…
Dagegen wurde ein Vertrag mit der etx (einem dienst) vorgefunden, dessen Unterschrift mit dem beiliegenden Kassabeleg nicht ident ist (vgl. das vom Spezialvertreter der Beschwerdeführerin zitierte Erk des FG Berlin-Brandenburg, wonach bei Anhaltspunkten für Unregelmäßigkeiten eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Unternehmers besteht) ; wobei der Kassabeleg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache MV als Masseverwalter der Beschwerdeführerin A, (Bf.) über die Beschwerde vom 02.12.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10.11.2014, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, den Richter R2 und die weiteren Senatsmitglieder L1 und L2 in der Beschwerdesache MV, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Bf, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2014 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen 1. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH Doblhoffgasse 9 Tür Top 14, 1010 Wien, 2. ***Bf2***, ***Bf2-Adr*** vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH…
Zusammenfassend handelt es sich dabei im Wesentlichen um jene Nachweise, die auf Seite 6 der Beschwerde angekündigt sind, wobei auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte der Abgaben abzustellen ist - soweit diese Abgaben unter den Gleichbehandlungsgrundsatz fallen." Am 3.12.2018 langte eine mit 29.11.2018 datierte…
Die allfällige nachträgliche - aufgrund der hier im Speziellen gegebenen Aktenlage grundsätzlich denkmögliche - Konstatierung eines fortgesetzten Deliktes (zur Rechtsfigur eines solchen siehe z.B. die diesbezüglichen Ausführungen von Fellner, FinStrG, Anm 35 ff zu § 33; Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, Finanzstrafgesetz I5, Rz 30 ff zu § 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23.03.2015 betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R-1, die Richterin R-2 und die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Gerhard Bauer, Mahlerstraße 7, 1010 Wien, über die Beschwerde vom…
…die mit der Berufung thematisierte Verjährung betrifft, beträgt deren Frist bei der Einkommensteuer gemäß § 207 Abs. 2, erster Satz BAO fünf Jahre, bei der hinterzogenen Einkommensteuer gemäß § 207 Abs. 2, zweiter Satz BAO in der für die Streitjahre geltenden Fassung sieben Jahre. Gemäß § 208 Abs…
Dabei wurden laut Abgabenkonto (siehe die Abfrage vom 30. März 2015) die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zeitgerecht, allenfalls manchmal mit einigen wenigen Tagen Verspätung berechnet und entrichtet auch ebenso relativ fristgerecht der Abgabenbehörde die diesbezüglichen Voranmeldungen übermittelt (siehe z.B. die Voranmeldungszeiträume 01/00 fällig 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von € 3.900,00 zu verantworten. Die hinterzogene Umsatzsteuer ist uneinbringlich (Kontoabfrage). 8.6.18. Betreffend die E-GmbH i.L. hatte A wie erwähnt ebenfalls mit Stichtag 11. Februar 2016 die Aufgabe eines Liquidators übernommen…
…zuletzt auch darauf bezogen, der Genannten durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme in Form der solcherart in weiterer Folge nicht zur Festsetzung kommenden hinterzogenen Umsatz- und Einkommensteuern zu verschaffen. A hat daher insoweit gewerbsmäßige Hinterziehungen hinsichtlich der verringerten Verkürzungsbeträge zu verantworten; B bleibt dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra Kühberger und Mag. Günter Mateschitz in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Transportunternehmer, whft. XXX, wegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch denSenat im Beisein der Schriftführerin A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, Steuerberatungskanzlei, Petersgasse 128a, 8010 Graz gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29.1.2007, betreffend Kapitalertragsteuer 1998…
…des Landesgerichtes Wiener Neustadt: Vom Landesgericht Wiener Neustadt wurde festgestellt, dass in der ***Primärschuldnerin*** für die Jahre 2017 und 2018 EUR 131.338,- bzw. EUR 510.147,- an Körperschaftsteuer hinterzogen wurden. Dies entspricht einem (zusätzlichen) Einkommen in der ***Primärschuldnerin*** von ca. EUR 0,5 Mio…
Am 15. September 2011 wären für den Lohnzahlungszeitraum August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 914,25 und Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 447,89 zu entrichten bzw. abzuführen gewesen, womit sich bei bloßer Bekanntgabe der Abgabenschulden am Fälligkeitstag und generell korrekter Vorgangsweise am Abgabenkonto…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***75***, die Richterin ***74*** und die fachkundigen Laienrichter ***76*** und ***77*** in der Finanzstrafsache gegen A) ***Bf2*** und B) die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Bf2***, ***58***, wegen der Finanzvergehen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn E., geb., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Hubert Wagner LLM, Wattmanngasse 8/5, 1130 Wien, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…