…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Bf. die Säumnisfolge vorhergesehen und deren Eintritt gebilligt hätte, werde durch die prompte Bezahlung ab Kenntnis der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer widerlegt. Fahrlässigkeit wäre die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit werde grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden. Das Verhalten wäre leicht fahrlässig…
…Befähigung des Täters zur Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht und schließlich die Zumutbarkeit der Sorgfaltsanwendung (vgl zB VwGH 27.05.1981, 1256/80, VwGH 28.05.2008, 2008/09/0117). Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden. Leicht fahrlässig ist ein Verhalten…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit…
…Nachweis erbracht, dass kein grobes Verschulden durch die Antragstellerin vorliegt. Daran ändert nichts, dass der Fehler Kanzleiangestellten für sich auch einem verlässlichen Menschen passieren kann und somit nur als leichte Fahrlässigkeit zu werten wäre. Zudem liegen den von der Bf zitierten UFS Entscheidungen andere, mit…
…und aus der Höhe der Strafe (lediglich 11 % des möglichen Höchstausmaßes von 360 Tagessätzen) hervor. Zudem hat die Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der vertraglichen Versicherungssumme an den Geschädigten ohne Regress bezahlt, was bei grober Fahrlässigkeit nicht der Fall sei. Mit den Berichten vom 27.09…
… 217 Abs. 7 BAO ist damit nicht möglich. Es darf jedoch ergänzend darauf hingewiesen werden, dass die Argumentation der steuerlichen Vertretung in Bezug auf ihr eigenes Kontrollsystem und die leichte Fahrlässigkeit bzw. das nicht vorhandene Verschulden der eigenen Kanzleimitglieder nicht schlüssig ist. Wie bei der…
…vermeint, es sei nur eine Dokumentenkontrolle durchgeführt worden und/oder nur auf "Knoblauch" überprüft worden, so ist dies ungeeignet, den guten Glauben und maximal leichte Fahrlässigkeit der Mitarbeiter der Rechtsmittelwerberin zu entkräften. 2.5.1 So ist etwa zur Zollanmeldung ***CRN*** ausdrücklich eine "Kontrollankündigung" (vgl…
…verletzt; bestimmte Verbindlichkeiten sind beglichen worden, während die betreffenden Abgabenschulden (Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe 01-07/2012) zur Gänze unberichtigt geblieben sind. Nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen zur Haftungsinanspruchnahme. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert (auch leichte Fahrlässigkeit reicht aus, zB VwGH 18.10.1995…
…als leicht fahrlässiges Verhalten ein solches, welches auf einem Fehler beruhe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch mache - vgl. VwGH 5.11.1981, 2974/80. Auch die Richtlinien des BMF für die Abgabeneinhebung würden in Rz 974 beschreiben, dass grobes Verschulden und grobe Fahrlässigkeit mit…
…sei ihren Zahlungsverpflichtungen immer nachgekommen, und diese leichte Fahrlässigkeit beruhe auf Unkenntnis dieser Rechtslage. Laut § 217 Abs. 7 BAO setze die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe. Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufe…