…Großaufträgen wohl keinen hinreichenden Erfolg bei der klagsweisen Geltendmachung bei Gericht gehabt hätten, weil die beklagten Kunden massive, grundlegende Einwendungen gegen die Forderungen erhoben haben. Der Masseverwalter nahm daher von einer weiteren klagsweisen Geltendmachung Abstand. Behandlung der Gläubiger: Mit den vorgelegten Saldenliste (Zahlungen, neue Verrbindlichkeiten…
…aus der Aktenlage, da unbestritten den Angaben des Beschwerdeführers zufolge sehr wohl Zahlungen geleitet wurden, wie beispielsweise am 17. Juni 2013 die Auszahlung eines Geschäftsführerbezuges oder Zahlungen an S*** iHv 13.966,73 Euro oder iHv 648,06 Euro an die P***. Eine gleichmäßige Befriedigung…
…Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit ein…
…Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit ein…
…Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…Nichtentrichtung der Abgaben maßgebend waren bzw. nachzuweisen, welche anderen Verbindlichkeiten im Streitzeitraum bestanden haben und allenfalls wie die Abdeckung derselben erfolgte. Der Beschwerdeführer stellt anhand der vorgelegten Tabelle für die Jahre 2007, 2008 und 2009 bis zur Konkurseröffnung rechnerisch die mögliche quotenmäßige gleichmäßige Verteilung der…
…Haftung für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…gegenständlichen Fall wäre eine Haftung des Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgaben beachtet worden wäre. Dem Beschwerdeführer wurde…
…0108). Im gegenständlichen Fall wäre eine Haftung für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Dem Beschwerdeführer wurde…
…gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Dem Beschwerdeführer wurde im Zuge des Haftungsverfahrens im Vorhalteverfahren die Möglichkeit eröffnet, ausführlich darzulegen, welche Gründe für die Nichtentrichtung der Abgaben maßgebend waren bzw. nachzuweisen, welche anderen Verbindlichkeiten…
…für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit ein…
…Geschäftsführer für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit ein…
…offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden in den Jahren 2003 bis 2008 beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht…
…für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit ein…
…Haftung für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…eine Haftung der Beschwerdeführerin für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht…