Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N in der Beschwerdesache RA als Masseverwalter im Konkurs der Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 31. Juli 2009 betreffend…
Bahnhofplatz 7 4020 L www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache EAOT, vom 29.3.2012, vertreten durch KAT gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 22.2.2012 hinsichtlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, vertreten durch ***Stb***, ***StB_Adr***, über die Beschwerden vom 17. Dezember 2024 gegen die Rückerstattungsbescheide gem. § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG des Finanzamtes Österreich vom 27. November 2024…
…Wird die Behaltefrist erfüllt, unterbleibt die Nachversteuerung." In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 5. Juni 2018 führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gewinnerhöhend dem Veräußerungsgewinn zugerechnet werde, wenn die Wirtschaftsgüter, für die ein investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht worden sei, vor Ablauf der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14.07.2011, betreffend Abweisung eines Antrags auf Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sendlhofer & Partner Steuerberatungs GmbH, Dorfwerfen 26, 5452 Pfarrwerfen, über die Beschwerde vom 5. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vormals Finanzamt ***FA1*** vom 4. Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Kay Wrulich in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. November 2024 betreffend Einkommensteuer 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Der…
…Verfahren bzw. Maßnahmen ergriffen wurden, welche in einem Zusammenhang mit (i) der Einstellung von Zahlungen, einem Tilgungsaufschub hinsichtlich Schuldenlasten, der Liquidation, Auflösung, Zwangsverwaltung oder Umstrukturierung (aufgrund einer freiwilligen Übereinkunft, eines Vergleichsvorschlags oder auf sonstige Art und Weise), (ii) einem Vergleich, einer gütlichen Einigung, einer Abtretung…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
…Verwaltungsakten und ist unstrittig. Rechtliche Würdigung: Im Streitfall ist zu entscheiden, ob die vom Finanzamt vorgenommene gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Spareinlagen in Höhe von € 56.509,21 zu Recht erfolgt ist. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung dürfen im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist…
…unstrittig. Rechtliche Würdigung: Im Streitfall ist zu entscheiden, ob die vom Finanzamt vorgenommene gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Spareinlagen in Höhe von € 59.267,92 zu Recht erfolgt ist. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung dürfen im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist, nur solche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache KN GmbH als Rechtsnachfolgerin der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 15. Jänner 2010 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ehemaligen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, nunmehr verschmolzen mit der ***1*** GmbH, über die Beschwerde vom 15. Jänner 2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 15. September 2009 betreffend Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Univ.Doz. MMag. Dr. Philip…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., X., vertreten durch LBG Niederösterreich Steuerberatung GmbH, 2640 Gloggnitz, Wiener Straße 2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 24. Jänner 2014, betreffend Einkommensteuer 2012…
Filterpatrone Agroplus 60/70 Filterentsorgung Ventildeckeld. Agrotron 4.70-4.85 Mikropatrone Filterentsorgung Sich. Patrone Filterentsorgung Endbetrag brutto: 552,82 Euro 13.7.2006: "Nachverrechnung zu Rechnung 61869 [= vom 19.6.2006] Dichtsatz wurde erst verspätet von unserem Lieferanten verrechnet Steuergerätedichtsatz." Endbetrag brutto: 56…
…Unter Hinweis auf den Gesetzeswerdungsprozess führen diese Autoren aus, dass nur das Verzeichnis der begünstigten Wirtschaftsgüter mit (erstmaliger) Rechtskrafterlangung fixiert ist; spätere gewinnerhöhende Korrekturen – etwa in einem Wiederaufnahmeverfahren oder nach einer Maßnahme gem. § 299 BAO – könnten nach dieser Auffassung aber - bei gleichbleibendem Verzeichnis – nicht nur…
…Ferner sei zu erwähnen, dass die Wartetastenverluste (IFB) der Jahre 1998 und 1999 in Höhe von gesamt 3.876,74 € im Gewinnjahr 2005 nicht zur Gänze verbraucht worden seien. Es wäre noch ein Betrag von 1.114,94 € zu berücksichtigen. Aus der übermittelten…
…Verwaltungsakten und ist unstrittig. Rechtliche Würdigung: Im Streitfall ist zu entscheiden, ob die vom Finanzamt vorgenommene gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Spareinlagen in Höhe von € 62.486,71 zu Recht erfolgt ist. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung dürfen im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09…