…sei im Zollgebiet der Europäischen Union erfolgt. Es sei somit erwiesen, dass ein zollrechtlicher Binnenverkehr vorliege, für den keine gültige Güterverkehrsgenehmigung vorgelegt werden habe können. Die vorgelegte Genehmigung Nr. 000749/2014 sei für den Drittlandverkehr nur dann gültig gewesen, wenn der Niederlassungsstaat auf verkehrsüblichen Weg…
…Baujahr 2014, im Binnenverkehr gewerblich verwendet habe. Mit diesem auf die Beschwerdeführerin in der Türkei zugelassenen Beförderungsmittel wurde am 19.01.2015 in Triest (Italien) der in der Türkei mit insgesamt 65 Colli Hubwinden mit einem Gesamtgewicht von 10.589 kg und per Fährschiff ohne…
…gesetzt hat. Durch diese Versäumnisse hat sie aber genau jene Sorgfalt außer Acht gelassen, zu der sie als im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr erfahrenes Unternehmen verpflichtet gewesen wäre und die ihr auch zumutbar gewesen wäre. Ihr Verhalten ist daher als grob fahrlässig zu werten, sodass Art…
…auf österreichischem Hoheitsgebiet ebenso ungültig war, wie die von ihm bei der Einreise entwertete bilaterale Fahrtengenehmigung, sodass eine nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässige Güterbeförderung vorgelegen sei. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im internationalen Güterverkehr könne seiner Verantwortung, davon ausgegangen zu sein, die genannten Genehmigungen würden auch…
…Rd/Bu, verweist, ist zu bemerken, dass es sich dabei um die Durchführung eines gewerblichen Güterverkehrs gehandelt hat, bei dem es auf Grund von im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere über die Voraussetzungen für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen Ausnahmegenehmigungen (sog. CEMT…
…der im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittel eine der damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt worden sei. Auf Grund des nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässigen Güterverkehrs seien das Sattelfahrzeug und der Auflieger entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs…
…die widerrechtliche Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittels eine der damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt worden sei. Auf Grund des nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässigen Güterverkehrs sei das Sattelfahrzeug entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs…
…Umsatzsteuerbefreiung komme daher nicht zum Tragen (im Rahmen der steuerfreien Lieferung ausgeführt und nicht an denjenigen zurückgelangt, der die Lieferung bewirkt hat und hinsichtlich dieses Gegenstandes in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre). Eine gewerbliche Verwendung, welche im Zollgebiet der Gemeinschaft beginnt und auch endet…
…der Behörde stellen die mit gegenständlichen Zugmaschinen durchgeführten Transportfahrten (mit aus der Türkei im Hafen von Triest eingeleiteten Sattelaufliegern) über Österreich nach Deutschland keinesfalls eine Verletzung der Bestimmungen betreffend den Einsatz von gewerblich verwendeten Fahrzeugen im Binnenverkehr dar. Eine Kabotage (Binnenverkehr) im Sinne des Art…
…ZK-DVO) für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im Binnenverkehr eingesetzt…
…sich um eine nach dem Abkommen erlaubte Beförderung von aus der Türkei stammender Ware, um einen internationalen (Straßen-)Güterverkehr zwischen Österreich und der Türkei gehandelt. - Es liege keine Einfuhr im Sinne des UStG 1994 vor, sodass die Vorschreibung der Eingangsabgaben (EUSt und Zoll) rechtswidrig sei…
…sich um eine nach dem Abkommen erlaubte Beförderung von aus der Türkei stammender Ware, um einen internationalen (Straßen-)Güterverkehr zwischen Österreich und der Türkei gehandelt. - Es liege keine Einfuhr im Sinne des UStG 1994 vor, sodass die Vorschreibung der Eingangsabgaben (EUSt und Zoll) rechtswidrig sei…
…die für den Transport erforderlichen güterbeförderungsrechtlichen Dokumente und Transportunterlagen vorzulegen. Dieser konnte u.a. eine beglaubigte Kopie der Lizenz Nr. xxx für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr vorweisen, die der Bf. am 11. August 2006 vom Amt für Zollwesen in Liechtenstein mit einer Gültigkeit vom 4…
…regelt, dass dieses u. a. für Personen und zugelassene GH mit der Erteilung einer entsprechenden (Gemeinschafts-)Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr erfüllt ist, gelten hinsichtlich der (weiteren) güterverkehrsrechtlichen Voraussetzungen die jeweiligen Beförderungsvorschriften des vom jeweiligen Binnentransport berührten Mitgliedsstaates, d. s. in Österreich somit die…
…dass alle Bestimmungen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung eingehalten sowie alle geltenden Voraussetzungen erfüllt würden. Sich im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Eingangsabgaben befindliche Straßenbeförderungsmittel dürften nur für solche gewerbliche Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets beginnen oder enden würden…
…Person gehören; b) unbeschadet der Artikel 559, 560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden und c) bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden;…
…wurde. Die bescheiderlassende Behörde betonte im Kern, dass die Gegenstände über eine Zollstelle eingeführt worden seien, die für den gewerblichen Güterverkehr nicht zugelassen war. Überdies seien auch Waren mit einem Wert von über € 150,00 verbracht worden; Waren zwischen € 22,00 und €…
…Zollstelle für das Passieren ausgewählt wurde, die für den gewerblichen Güterverkehr und damit auch für gewerblich gehandeltes Tierfutter (auch unter einem Warenwert von € 22,00) nicht eingerichtet war und sohin die rechtsgültigen Zollanmeldungen für den Geschäftsverkehr nicht abgegeben werden konnten. Fazit: Die Zollstelle Nofels…
…die Aufwendungen zur Prüfung über die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer stellen im gegenständlichen Zusammenhang Werbungskosten dar, da eine derartige Qualifikation auch dann erforderlich ist, wenn auch nur fallweise Beförderungen im gewerblichen Güterverkehr, was beim Beschwerdeführer nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgen. -Prüfungsgebühr BH F € 208,50…
…dieser Entscheidung so dargestellt. Gegenständlich wird also über die Beschwerden betreffend Einkommensteuer 2008, 2009, 2010 und 2011 entschieden. Verwaltungsgeschehen: Der Beschwerdeführer erzielt ausschließlich gewerbliche Einkünfte aus einem Transportunternehmen als Einzelunternehmer. Mit Prüfungsaufträgen vom 12. November 2014 (AB Nr. ***7***) wurde beim Beschwerdeführer (und gleichzeitig bei…