…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall folgt das Bundesfinanzgericht in der hier zu lösenden Rechtsfrage der Judikatur des Verwaltungsgerichtshof, dass ein gesonderter Feststellungsbescheid über das Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Organschaft nicht zu erlassen ist…
…Urteil vom 02.12.2015, V R 15/14). Da das Finanzamt mit diesem gesonderten Feststellungsbescheid vom 12.05.2016 im Ergebnis über die Anerkennung einer umsatzsteuerlichen Organschaft entschieden hat, ist dies rein aus verfahrensrechtlichen Gründen als rechtswidrig zu bezeichnen und dieser Bescheid ersatzlos aufzuheben…
…im jeweiligen Verfahren möglich ist. Die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse der Bodenschätzung sind gemäß § 11 Abs. 6 BoSchätzG 1970 ein gesonderter Feststellungsbescheid iSd § 185 BAO. Die Bekanntgabe dieser Feststellung gilt mit Ablauf des letzten Tages der (einmonatigen Einsichtnahme)Frist als erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt läuft…
…Nach § 11 Abs.6 BoSchätzG 1970 sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung, dessen Bekanntgabe mit Ablauf des letzten Tages der einmonatigen Auflegungsfrist (Abs.3) als erfolgt gilt. Die Berufungsfrist gegen diesen Feststellungsbescheid endete am 21. März…
…6 leg. cit. sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 Bundesabgabenordnung (BAO). Im gegenständlichen Fall erfolgte die Einsichtnahme in die Schätzungskarten durch Herrn Bf im Zuge der Offenlegung am Gemeindeamt z am 01.12.2010. Die Rechtskraft trat am…
… 1 Abs. 1 und 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (BoschG) festgelegt. Nach § 11 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 BAO, dessen Bekanntgabe mit dem Ablauf des letzten Tages der einmonatigen Auflegungsfrist (Abs. 3) als erfolgt…
…11 Abs. 3 bis 5. Nach § 11 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die zur Einsichtnahme aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung, dessen Bekanntgabe mit dem Ablauf des letzten Tages der einmonatigen Auflegungsfrist (Abs. 3) als erfolgt gilt. 2.2. Im…
…3 bis 5. Nach § 11 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die zur Einsichtnahme aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung, dessen Bekanntgabe mit dem Ablauf des letzten Tages der einmonatigen Auflegungsfrist (Abs. 3) als erfolgt gilt. Um für die Bewertung aller…
…Zi 410, hingewiesen.Es wird im Weiteren darauf hingewiesen, dass die aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid sind und dass die Bekanntgabe der Feststellung mit dem letzten Tag der Frist als erfolgt gilt. Eine Rechtsbelehrung besagt, dass den Eigentümern der betreffenden Grundstücke das Rechtsmittel der Berufung…
…27.09.1990 eine einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung abgegeben. Mit Bescheid vom 24.05.1991 wurde die Mitunternehmerschaft erklärungsgemäß veranlagt. Im Jahr 1997 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkünfte 1989 wiederaufgenommen und es wurde am 10.02.1997 ein neuer einheitlich und gesonderter Feststellungsbescheid erlassen…
…Ertragsbedingungen die rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse maßgebend (§ 16 BoSchätzG 1970). Nach § 11 Abs. 6 BoschätzG 1970 sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 BAO (Bundesabgabenordnung). Wie in der Beschwerdevorentscheidung vom 23. Februar 2015 ausgeführt wurde, sind die Ergebnisse der im Jahr…
…also im Bodenschätzungsverfahren, berücksichtigt werden. Erneut verwies das FA auf die Rechtsqualität der Schätzungsergebnisse, als gesonderten Feststellungsbescheid nach § 185 BAO und Grundlagenbescheid für die Wertfortschreibung zum 01.01.2012. Dem Vorlageantrag vom 15.04.2013 (betreffend die Berufung gegen den Wertfortschreibungsbescheid zum 01. Jänner 2012…
…Wasserverhältnisse) werden beim landwirtschaftlichen Vermögen im Wege der Bodenschätzung ermittelt. Die Ergebnisse der Bodenschätzung bilden gemäß § 11 Abs. 6 BoSchätzG 1970 einen gesonderten Feststellungsbescheid. Der Einheitswertbescheid ist ein von den Bodenschätzungsergebnissen abgeleiteter Bescheid, dem der Inhalt des Bodenschätzungsbescheides verbindlich zu Grunde liegt. Gemäß § 252 Abs…
…Die Ergebnisse der Bodenschätzung bilden gemäß § 11 Abs. 6 BoSchätzG 1970 einen gesonderten Feststellungsbescheid, der ein Monat nach öffentlicher Auflegung Rechtskraft erlangt. Innerhalb dieser Frist liegt es am Grundeigentumer sich Einsicht in die Feststellungen der Bodenschätzung zu verschaffen und gegebenenfalls begründete Einwendungen dagegen zu erheben…
…Gemeinde zu erfolgen. Überdies ist von der Einsichtnahme die örtlich zuständige gesetzliche berufliche Vertretung der Land- und Forstwirte zu verständigen. § 11 Abs. 6 BoSchätzG bestimmt Folgendes: "Die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse sind ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung (BGBl. Nr. 194/1961…
…natürlichen Ertragsbedingungen im Weg der Bodenschätzung ermittelt. Die Ergebnisse der Bodenschätzung bilden gemäß § 11 Abs. 6 BoSchätzG 1970 einen gesonderten Feststellungsbescheid, der ein Monat nach öffentlicher Auflegung Rechtskraft erlangt. Innerhalb dieser Frist liegt es am Grundeigentumer sich Einsicht in die Feststellungen der Bodenschätzung zu verschaffen…
…2 Abs. 2 BoSchätzG 1970 der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Schätzungsergebnisse - welche laut § 11 Abs. 6 BoSchätzG 1970 ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung sind - lagen im Jänner 2006 zur Einsicht auf und wurden am ersten März 2006 rechtskräftig. Gemäß § 10 Abs. 3…
…27.09.1990 eine einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung abgegeben. Mit Bescheid vom 24.05.1991 wurde die Mitunternehmerschaft erklärungsgemäß veranlagt. Im Jahr 1997 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkünfte 1989 wiederaufgenommen und es wurde am 10.02.1997 ein neuer einheitlich und gesonderter Feststellungsbescheid erlassen…
…die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für den Antrag auf Wiederaufnahme beginne nicht früher zu laufen, als beim zuständigen Finanzamt die Verständigung über die nachträgliche Abänderung, die Aufhebung oder die Feststellung der Unwirksamkeit des Feststellungsbescheides einlange und nach…
…Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen. Im gegenständlichen Fall sei der "Nichtbescheid" (Wiederaufnahme des Verfahrens 1989 und einheitlich und gesonderter Feststellungsbescheid 1989) am 10.2.1997 erlassen worden. Es sei daher der Partei seit dem Jahr 1997 bekannt, dass ein Nichtbescheid…