…worden, damit die zuständige Behörde die verkürzten Abgaben ohne weitere Nachforschungen vorschreiben bzw. festsetzen könne. Die Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Festsetzung der Abgaben für die Jahre 2004 bis 2012 seien exakt ermittelt worden. Die jeweiligen Kennzahlen sollten sich Jahre 2004 bis 2012 für die Bf…
…Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4) und des Freibetrages für begünstigte Zwecke (§ 23). Wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem Einkommensteuergesetz 1988 und diesem Bundesgesetz. … § 13 Abs…
…die angeführten Sponsorzahlungen keine unentgeltlichen Zuwendungen an die gesponserten Institutionen dar. Die Bf. habe als Kernaktionärin ein wirtschaftliches Interesse daran die Werthaltigkeit der Beteiligungen zu erhalten und zu fördern. Diesem Zweck dienten auch Maßnahmen, die der Bewerbung der Marke X. und der Darstellung der X…
…die kein eigenes Kfz hätten. In der Zusammenschau mit der Umsetzung - die Organisation von CarSharing und Fahrdiensten für Mitglieder - stelle sich ein Zweck dar, der auf die eigenwirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gerichtet sei. Mit Schreiben vom 14.11.2019 wurde vom BF ein Vorlageantrag eingebracht…
…der Statuten, Kassenbericht, die Beantwortung der Frage welche Veranstaltungen der Verein in den Jahren 2012-2014 durchgeführt habe und zwecks steuerlicher Beurteilung um Vorlage einer eigenen Abrechnung für jede Veranstaltung. Mit Schreiben vom 15.10.2015 übermittelte die Bf. die Statuten des Vereins, teilte mit…
…ebenfalls nur einen sogen, "leichten" Mangel dar. Aus § 17 ergibt sich, dass im Fall der freiwilligen Auflösung des Vereines das Vereinsvermögen grundsätzlich gemeinnützigen Zwecken zufällt. Die weiteren Ausführungen dazu stellen nur Klarstellungen dar. Daraus ergibt sich, dass einerseits davon ausgegangen wird, dass Zuwendungen aus dem…
…dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag sei nicht ersichtlich, dass die X-GmbH die Voraussetzungen für eine steuerliche Behandlung als gemeinnützig erfüllen würde. So fehle jegliche Beschreibung der Tätigkeiten, welche zur Verwirklichung des Zwecks der Gesellschaft ausgeübt werden sollen (§ 41 Abs. 1 BAO). Ebenso fehlten Angaben über die…
…Service sowie Preisgestaltung, gelangt man zum Schluss, dass die Bf für die lokalen Betriebe eine Konkurrenz darstellt und von einem reinen Zweckbetrieb nicht mehr ausgegangen werden kann. Die Bf verkennt im gegenständlichen Fall, dass es sich hier nicht um einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb, sondern dass es…
Wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31) die Grenzen überschreitet, die einem begünstigungsschädlichen "unentbehrlichen Hilfsbetrieb", also einem "Zweckverwirklichungsbetrieb", gezogen sind, oder überschreitet er den Bedingungs- und Wirkungskreis eines "entbehrlichen Hilfsbetriebes", werden also die der an sich begünstigten Körperschaft dienenden Potentiale, insbesondere die geschäftsartigen, betriebsähnlichen Mittel in einer…
…aber auch von Nichtmitgliedern besucht werden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.1.2025 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und darin ausgeführt, dass der Verein als Zweck die Förderung einer positiven Persönlichkeitsentwicklung nenne. Da dieses Ziel auf die individuelle persönliche Entwicklung der einzelnen Person gerichtet sei…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) ist ein Verein, dessen Zweck laut Satzung ua die Bereitstellung finanzieller Mittel an in wirtschaftliche Not geratene Menschen ist. Im Rahmen einer beim Bf durchgeführten Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 2011-2014 wurde festgestellt, dass die abgabenrechtlichen Begünstigungen der §…
…Zugestanden werde, dass im Jahr 2013 knapp 90 % der Einnahmen des Vereins durch entgeltlichen Unterricht erzielt worden seien. Diese Einnahmen seien zu mehr als 50 % für den begünstigten Zweck der Bibellehre verwendet worden. Der Verein sei im hinteren L-Tal ansässig und tätig, in diesem…
…des Vereins begehrt. Nach Ansicht des Vertreters verfolge der Verein entsprechend seinen Statuten ausschließlich sportfördernde Zwecke und habe im Prüfungszeitraum zahlreiche organisatorische und sportliche Aktivitäten im Interesse der Allgemeinheit gesetzt. Weiters wurde die steuerliche Anerkennung der an das Einzelunternehmen ***1*** geleisteten Honorare beantragt. Diese Zahlungen…
…gemeinnützig iSd §§ 34 BAO. Zu den Voraussetzungen für die steuerlichen Begünstigungen gehöre die ausschließliche Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Der Umweltschutz, sowie die Förderung der Mobilität von Hilfsbedürftigen, seien im Zusammenhang mit dem E-Car-Sharing als grundsätzlich gemeinnützige Teilaspekte zu betrachten. Im Vordergrund…
…wie im Beschwerdefall geschehen – der Vereinszweck im Vereinsstatut im Sinne des § 41 Abs 1 BAO idgF nicht genau umschrieben und ist das Vereinsvermögen nicht bei allen in § 41 Abs 2 BAO idgF aufgezählten Fällen zweckgewidmet, sind Gewinnstreben, Gewinne und tatsächliche Geschäftsführung nicht näher zu untersuchen…
…der VwGH in der Förderung der Gesundheitspflege durch den Berufsstand der Zahnärzte nur eine (unzureichende) mittelbare Förderung (VwGH 20.07.1999, 99/13/0078) gesehen habe, in der Förderung der Interessen bestimmter Stände keine gemeinnützigen Zwecke erblickte (VwGH 02.09.2009, 2005/15/0024, u…
…ein schwerer Statutenmangel vor. Der beschwerdeführende Verein sei daher im Geltungsbereich der "Statuten neu" abgabenrechtlich nicht begünstigt, weil einerseits die Zwecke und Mittel in den Statuten nicht genau umschrieben seien (§ 41 BAO) und dadurch andererseits die tatsächliche Geschäftsführung von der Rechtsgrundlage (Statuten nach VereinsG) abweiche …
…ordentlichen Mitgliedes anzusehen und daher als Spenden abzugsfähig. Dies gilt auch für Zahlungen auf Grund einer Fördermitgliedschaft ohne Mitgliedschaftsrechte (LStR 571). Unter einer Gegenleistung sind bei Spenden in Zusammenhang mit wie z.B. bei Versteigerungen für begünstigte Zwecke, denen eine direkte Gegenleistung gegenübersteht, zu verstehen…
…nicht abgelehnt werden kann, wenn sich Beschäftigungsbetriebe als Mittel zur Erreichung der mildtätigen und gemeinnützigen Zwecke darstellen und keine Anhaltspunkte für rein erwerbswirtschaftliche Ziele erkennbar sind. Stellungnahme des Betriebsprüfers Im Rahmen der Außenprüfung hat sich der Betriebsprüfer mit der Frage auseinandergesetzt, ob der vorliegende Tischlerei…