…2 UGB ergibt sich aufgrund von § 5 Abs. 1 EStG 1988 eine Annäherung an das strenge Niederstwertprinzip für Anlagevermögen bei dauernder Wertminderung bzw. ein gemildertes Niederstwertprinzip für vorübergehende Wertverluste von Beteiligungen von rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden. Gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 bleiben bei der Ermittlung des…
…sind (Doralt/Mayr, EStG14, § 6 Tz 221). Forderungen unterliegen beim rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden (§ 5 Abs. 1 EStG 1988) dem strengen Niederstwertprinzip; nur soweit sie als Ausleihungen zum Anlagevermögen gehören (§ 227 UGB) unterliegen sie dem gemilderten Niederstwertprinzip (vgl. Doralt/Mayr, EStG14, § 6 Tz 201). Forderungen sind mit…
…Tochtergesellschaft (GmbH = 100 %ige Gesellschafterin) einen erheblichen Wertberichtigungsbedarf ausgelöst habe. Die Forderungen gegen die in Liquidation befindliche Tochtergesellschaft seien vielmehr uneinbringlich. Nach dem Niederstwertprinzip wären Wertberichtigungen im erforderlichen Ausmaß zu bilden. Deren Dotierung und Auflösung sowie Beteiligungsabschreibungen seien keine ao Aufwendungen bzw. ao Erträge…
…angelaufenen Verluste im Frühjahr 2007 nach Österreich überwiesen worden. Was nützten fremdübliche Verrechnungspreise, wenn diese nicht bezahlt werden. Das Bonitätsrisiko könne gemildert werden, etwa durch Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung. Änderungen der Bonität müssten rechtzeitig erkannt werden und zu geeigneten Maßnahmen führen (zB Anpassung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin Gruber, in der Beschwerdesache SCH, vom 30. Dezember 2014, vertreten durch MagWA, gegen…
…die zum Umlaufvermögen gehören, unterliegen bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, dem strengen Niederstwertprinzip (vgl. Mayr in Doralt u.a., EStG 1988, § 6 Rz 201). Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden…
Im gegenständlichen Fall wurde im § 5 des Gründungsvertrages die Ermittlung des Veräußerungserlöses anhand der letzten drei Jahre vor der Übertragung geregelt (demnach die Jahre 2009 - 2011). Wie vom BFG ausgeführt, ergäbe sich damit auf Grund der rein rechnerischen Ermittlung ein Abfindungsbetrag von EUR 537.897…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. B. AG, Adr., vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, Eingang Wallnerstraße 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. April 2010 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Bescheidbeschwerde der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Marianne Strohmaier, Wittmannsdorf 12, 8093 Sankt Peter am Ottersbach, vom 23.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 24.02.2014 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein des Schriftführers in der Beschwerdesache GmbH, über die Beschwerde vom 12.12.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 06.10.2014, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2011 in der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Steuerberater gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 13.8.2010 betreffend Körperschaftsteuer 2007 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache Bf,, Bf,-Adresse, vertreten durch ALPEN-ADRIA Steuerberatung GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf*** (ehemals ***Bf***), ***Bf-Adr***, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck…