…angemessen (vgl. BFG vom 13.05.2019, RV/3100727/2018). Der gemeine Wert des Baurechtes errechnet sich sohin wie folgt: [Grafik] Dieser Wert übersteigt die Gegenleistung in Höhe von € 25.380,00 und ist daher als Mindestbemessungsgrundlage gemäß § 4 Abs. 2 Z 3…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach der im Gegenstandsfall anzuwendenden, ab 1.6.2014 in Geltung stehenden Rechtslage (§ 4 GrEStG) ist völlig klar, dass die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, zumindest aber vom gemeinen Wert (hier des Baurechtes) zu bemessen…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach der im Gegenstandsfall anzuwendenden, ab 1.6.2014 in Geltung stehenden Rechtslage (§ 4 GrEStG) ist völlig klar, dass die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, zumindest aber vom gemeinen Wert (hier des Baurechtes) zu bemessen…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach der im Gegenstandsfall anzuwendenden, ab 1.6.2014 in Geltung stehenden Rechtslage (§ 4 GrEStG) ist völlig klar, dass die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, zumindest aber vom gemeinen Wert (hier des Baurechtes) zu bemessen…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach der im Gegenstandsfall anzuwendenden, ab 1.6.2014 in Geltung stehenden Rechtslage (§ 4 GrEStG) ist völlig klar, dass die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, zumindest aber vom gemeinen Wert (hier des Baurechtes) zu bemessen…
…unterwerfen. Die Grunderwerbsteuer bemißt sich daraus in Höhe von € 21.195,60 wie folgt: | Bemessungsgrundlage: | in Euro | mindestens gemeiner Wert des Baurechtes w.o. | 218.498,48 | + Abgeltungsbetrag Gebäude (unstrittig) | 387.090,00 | gesamt | 605.588…
…Baurechtes an einem bebauten/unbebauten Grundstück gegen Entgelt auf die Dauer von 50 Jahren bemesse sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung (hier: Kapitalwert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG), mindestens aber nach § 4 Abs. 2 Z 3 lit a GrEStG idgF vom gemeinen Wert des…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach der im Gegenstandsfall anzuwendenden, ab 1.6.2014 in Geltung stehenden Rechtslage (§ 4 GrEStG) ist klar, dass die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, zumindest aber vom gemeinen Wert (hier des Baurechtes) zu bemessen ist…
…die Vermutung der Richtigkeit für sich". Da die Gegenleistung (€ 563.058) diesen nachgewiesenen gemeinen Wert übersteige, sei die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu bemessen. Festgehalten wird, dass von der Bf kein Sachverständigengutachten zur (eigenständigen) Bewertung des Baurechtes beigebracht wurde. Über die Beschwerde wurde…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach der im Gegenstandsfall anzuwendenden, ab 1.6.2014 in Geltung stehenden Rechtslage (§ 4 GrEStG) ist völlig klar, dass die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, zumindest aber vom gemeinen Wert (hier des Baurechtes) zu bemessen…
…dass im Rahmen der oben dargestellten Ermittlung nach dem Pauschalwertmodell ohnehin nur der Grundwert für das unbebaute Grundstück und kein Gebäudewert in Ansatz gelangte. Wie aus obigen Ausführungen ersichtlich, ergibt sich der ermittelte Grundstückswert des Baurechtes auch nicht aus dem gemeinen Wert der Liegenschaft, dh…
… 15 BewG 18fach kapitalisierte Bauzins keinesfalls als gemeiner Wert des Baurechtes in Betracht kommen würde. d) Das Bundesfinanzgericht erachtet die Ausübung der Wahlmöglichkeit iSd § 4 Abs. 1 GrEStG hinsichtlich der Berechnung des Grundstückswertes noch im Zuge des Beschwerdeverfahrens für zulässig. Die Bf hat nunmehr mit…
…zustimmen können, so bleibt es ihr unbenommen, einen allenfalls tatsächlich niedrigeren gemeinen Wert des Baurechts iSd § 10 BewG durch Beibringung eines Verkehrswertgutachtens eines gerichtlich beeideten Immobilien-Sachverständigen auf den maßgebenden Stichtag 10.3.2015 nachzuweisen oder anhand von anderweitigen Beweismitteln stichhältig glaubhaft zu machen. ……
…nicht zustimmen können, so bleibt es ihr unbenommen, einen niedrigeren gemeinen Wert des Baurechts iSd § 10 BewG durch Beibringung eines Verkehrswertgutachtens eines gerichtlich beeideten Immobilien-Sachverständigen auf den maßgebenden Stichtag 28.8.2015 nachzuweisen oder anhand von anderweitigen Beweismitteln stichhältig glaubhaft zu machen. … Um…
…zustimmen können, so bleibt es ihr unbenommen, einen allenfalls tatsächlich niedrigeren gemeinen Wert des Baurechts iSd § 10 BewG durch Beibringung eines Verkehrswertgutachtens eines gerichtlich beeideten Immobilien-Sachverständigen auf den maßgebenden Stichtag 19.2.2015 nachzuweisen oder anhand von anderweitigen Beweismitteln stichhältig glaubhaft zu machen. ……
…ist nach der Proportion gesamtes erworbenes Vermögen : gemeinen Wert der erworbenen Grundstücke = Gegenleistung : X zu ermitteln. Die proportionale Aufteilung könnte unterbleiben, wenn - wie die Bf ausführt - die jährlichen Zahlungen in Höhe von € 1,741.224,00 kein Entgelt für die Einräumung des Baurechtes…
…mehr beträgt. Beträgt die Dauer des Baurechtes in dem für die Bewertung maßgebenden Zeitpunkt weniger als 50 Jahre, so ist nach Abs. 3 der Gesamtwert gemäß Abs. 1 auf den Grund und Boden und auf die Gebäude nach dem Verhältnis der gemeinen Werte zu verteilen…
…gemeiner Wert des Baurechts und damit als Mindestbemessungs- Grundlage für die GrESt herangezogen werden. Schriftlich, wörtlich führte die Beschwerdeführerin zur Berechnung der Grunderwerbsteuer aus: "Im gegenständlichen Falle betrage die Gegenleistung ca. 91% des gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG als Grundstückswert geltenden gemeinen Wert des Baurechts…
…Dieser Wert übersteigt die Gegenleistung iHv € 19.926,00 und ist daher als Mindestbemessungsgrundlage gemäß § 4 Abs. 2 Z 4 lit a GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idF BGBl. I Nr. 36/2014, der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legen. Der gemeine Wert des Baurechts…
…können. Für die Gemeinde Wk wären bereits lnstandhaltungen an der Außenfassade nach dem Erwerb des Baurechtes angefallen und es sei zukünftig mit größeren lnstandhaltungen zu rechnen. Dies rechtfertigte wiederum einen niedrigeren Wert für die Bemessung der Grunderwerbsteuer. Keinesfalls sei der ausgewiesene Wert im Kaufvertrag für…