…diesem Erkenntnis ausspricht, dass Vorteile, die der Dienstgeber im eigenbetrieblichen Interesse gewährt, nicht als Entlohnung zählen und dies daher auf den vorliegenden Fall anzuwenden sei. Dem kann nicht gefolgt werden, da nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann kein geldwerter Vorteil im Sinne des § 15…
…Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr 416/2001, maßgeblich. Der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung eines Betriebsfahrzeuges ist verpflichtend nach der Sachbezugswerteverordnung zu bemessen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG19 § 15 Rz 92). Wird nach dessen § 4 einem Arbeitnehmer ein Firmen…
…28.9.2004, 2004/14/0096). Ein geldwerter Vorteil kann nicht aufgrund einer auf einer Schätzung beruhenden Kostenteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verneint werden, insbesondere wenn wie im verfahrensgegenständlichen Fall die privaten Fahrten nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21…
…keinem Dienstverhältnis zu ihr gestanden seien, ebenfalls über kostenfreie Gehaltskonten verfügt hätten (ca. 24 % der Kunden). Schon ´allein aus diesem Umstand´ liege kein geldwerter Vorteil vor. … Weiters seien ´Kleinstmengen´ bei der Besteuerung zu vernachlässigen, sodass kein ausreichender Geldeswert vorliege, um von Arbeitslohn zu sprechen…
…es muss sich also im Wesentlichen immer um „Betriebseinnahmen“ des Gesellschafters handeln. Nach herrschender Auffassung liegt eine Betriebseinnahme schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlasste geldwerte Vorteile zufließen, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb genügt (vgl…
…sich geldwerte Vorteile am Verbrauchsort im freien Verkehr zu verschaffen. Dabei seien den heutigen Gegebenheiten entsprechend auch Onlinebanken in die Betrachtung miteinzubeziehen. Denn es komme nicht auf die konkrete Preisgestaltung beim jeweiligen Arbeitgeber, sondern auf die Verhältnisse am Markt an. Entstehe beim Arbeitnehmer kein Vorteil…
…keinem Dienstverhältnis zu ihr gestanden seien, ebenfalls über kostenfreie Gehaltskonten verfügt hätten (ca. 24 % der Kunden). Schon ´allein aus diesem Umstand´ liege kein geldwerter Vorteil vor. … Weiters seien ´Kleinstmengen´ bei der Besteuerung zu vernachlässigen, sodass kein ausreichender Geldeswert vorliege, um von Arbeitslohn zu sprechen…
…keinem Dienstverhältnis zu ihr gestanden seien, ebenfalls über kostenfreie Gehaltskonten verfügt hätten (ca. 24 % der Kunden). Schon ´allein aus diesem Umstand´ liege kein geldwerter Vorteil vor. … Weiters seien ´Kleinstmengen´ bei der Besteuerung zu vernachlässigen, sodass kein ausreichender Geldeswert vorliege, um von Arbeitslohn zu sprechen…
…nur einem Dienstverhältnis zum alleinigen Arbeitgeber ***AG1*** auszugehen. 5.1.2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Dazu zählen alle Einnahmen (Geld oder geldwerte Vorteile) gemäß § 15 Abs 1 EStG 1988…
…keinem Dienstverhältnis zu ihr gestanden seien, ebenfalls über kostenfreie Gehaltskonten verfügt hätten (ca. 24 % der Kunden). Schon ´allein aus diesem Umstand´ liege kein geldwerter Vorteil vor. … Weiters seien ´Kleinstmengen´ bei der Besteuerung zu vernachlässigen, sodass kein ausreichender Geldeswert vorliege, um von Arbeitslohn zu sprechen…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs…
…47 Abs. 1 EStG (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) anzusehen ist, sodass auch für die Ermittlung allfälliger geldwerter Vorteile als Betriebseinnahmen die in Rede stehenden Vorschriften der Sachbezugsverordnung nicht anwendbar sind. Die entsprechenden Betriebseinnahmen sind gegebenenfalls - beim Fehlen entsprechender Aufzeichnungen - nach den allgemeinen Grundsätzen des § 184…
…keinem Dienstverhältnis zu ihr gestanden seien, ebenfalls über kostenfreie Gehaltskonten verfügt hätten (ca. 24 % der Kunden). Schon ´allein aus diesem Umstand´ liege kein geldwerter Vorteil vor. … Weiters seien ´Kleinstmengen´ bei der Besteuerung zu vernachlässigen, sodass kein ausreichender Geldeswert vorliege, um von Arbeitslohn zu sprechen…
…handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgingen. In diesem Fall handle es sich um die kostenlose Kontoführungsgebühr, welche den Dienstnehmern gewährt werde und daher einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstelle. Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für die Betriebsveranstaltungen bzw. die gewährten Sachzuwendungen hätten das angemessene…
…zufließen. Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchortes anzusetzen. Mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes im Sinne des § 15 EStG 1988 wird der Vorteil…
…zufließen. Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchortes anzusetzen. Mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes im Sinne des § 15 EStG 1988 wird der Vorteil…
…zufließen. Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchortes anzusetzen. Mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes im Sinne des § 15 EStG 1988 wird der Vorteil…
…Die daraus entstandenen geldwerten Vorteile seien nach den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes ermittelt und angesetzt worden. Es sei auch festgestellt worden, dass im Kalenderjahr 2010 Betriebsveranstaltungen abgehalten worden seien und dabei der steuerfreie Vorteil in der Höhe von 365 Euro für die teilnehmenden Dienstnehmer überschritten…
…zufließen. Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchortes anzusetzen. Mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes im Sinne des § 15 EStG 1988 wird der Vorteil…